Steuerbescheid

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  • Hallo Gemeinde, eben gerade meinen KFZ Steuerbescheid erhalten und nach hinten umgefallen. Nissan Navara D 40 Kingcab als PKW besteuert. Natürlich muss ich einen Einspruch formulieren. Allerdings sind der Willkür dieser Regierung keine Grenzen gesetzt.


    Das ist der Auszug aus dem Gesetzestext. Einzig die Nutzlast ist beim Pick Up höher. Ob das reicht ? Lohnt eine Auflastung ? Wer kennt die günstigste Variante ? Wer musste Einspruch erheben ? Wer konnte die Beamten überzeugen ?


    Oder ist das schon die Merkel Maut ?



    Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.



    Danke und Gruss aus Braunschweig


    Thorsten

  • Eine unendliche Geschichte, die sich seit Jahren durch alle Foren zieht.
    Ich wundere mich, dass immer noch PU Käufer davon überrascht werden. Eigentlich wissen das auch alle Händler und sollten es fairerweise beim Vertragsabschluss ihren Kunden mitteilen. Auch in aktuellen Prospekten habe ich schon den Hinweis gelesen, dass die PUs je nach Modell zwar als LKW zugelassen werden, aber unter Umständen als PKW besteuert werden.


    Auch die 1,5 Cabs sind für die meisten Zollbehörden und Finanzgerichte mittlerweile als PKW zu besteuernde Fahrzeuge. Entsprechende aktuelle Urteile dazu gibt es zum Beispiel auch für den Ford Ranger und den Navara King Cab.
    Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen einzelne Mitarbeiter des Zoll nach einer Vorführung des Fahrzeugs ein Einsehen hatten.
    Unstrittig als LKW besteuert werden derzeit nur die 2-3 Sitzer Einzelkabinen. Die EDV wirft bei allen Pickup unter 3,5t mit 4 und mehr Sitzen zunächst erst mal die PKW Einstufung aus.
    Mögliche Abhilfe: Zurückbauen auf 2 Sitzer mit TÜV Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Das war für mich 2012 beim Ford Ranger und jetzt beim Navara die einzig mögliche Abhilfe, um die Gewichtsbesteuerung zu erhalten.


    Bernhard

  • Und wie siehts beim PU mit der Auflastung aus?
    Ich baue eh gerade Luftbälge ein und könnte auf 3,5 to auflasten lassen.
    Welche Nachteile erkaufe ich mir damit?

    Stephan


    Schöne Grüße aus Sprockhövel :wink: :wink:

  • Hi Pepper,
    mit 'erhalten' meine ich 'auf Gewichtsbesteuerung umzustellen'
    Bei Fahrzeugen, die noch vom Finanzamt als LKW eingestuft wurden, verliert man allerdings möglicherweise die Gewichtsbesteuerung und muss eventuell sogar nachzahlen. Zumindest der Käufer eines bisher als LKW besteuerten PUs kann sich nicht darauf verlassen, dass er die Gewichtsbesteuerung behält.


    Vom Zollbeamten, der meinen Widerspruch gegen die Hubraumbesteuerung bearbeitet hat, kam die Info, dass nach jeder Änderung in den Zulassungsdaten auch die KFZ Steuerstelle (früher Finanzamt, jetzt Zoll) benachrichtigt wird.
    Dort läuft die Änderung jedesmal wieder neu durch den Computer, so dass auch immer wieder neu vom Programm entschieden wird, ob PKW mit Hubraum- und Schadstoffsteuer oder LKW mit Gewichtssteuer. Nur bei Auffälligkeiten wird ein Mensch informiert, der dann nach seinem Ermessen innerhalb seines Spielraums entscheidet.
    Bei den meisten Fahrzeugen mit LKW Zulassung kann das Programm nicht herausfinden, welche Kabinenform vorliegt, weil es dafür keine Codierung des Herstellers im Datensatz gibt. Die wichtigsten Schalter im Programm für die Einstufung sind: zGG über 2,8t; LKW Zulassung; Personenzahl zwei bis drei. (Aus der Zeit der 3-er Sitzbänke vorne)


    Wenn man nach der PKW Steuer Einstufung Glück hat, erreicht man den Sachbearbeiter des ersten Steuerbescheids direkt per Telefon, überzeugt ihn und der ändert selbst auf Gewichtssteuer. Aber das klappt bei den meisten Zollämtern nicht, da bleibt dann nur der Widerspruch. Der geht aber in eine andere Abteilung mit anderen Mitarbeitern, die dafür auch geschult werden und vor allem die Gerichtsurteile und Textbausteine der Ablehnungsbescheide kennen. Und dann ist ein 4 Sitzer Navara King Cab ein PKW, egal wie Ladefläche, Personentransportfläche, Zuladung, .... sich zueinander verhalten. Für PUs, die 2 oder 3 Sitze haben (auch durch nachträglichen Rückbau), gibt es derzeit keine PKW Einstufungen und daher auch keine Urteile.


    Stephan
    Eine Auflastung des Fahrzeugs würde ich gleich mit erledigen, dann musst du nur einmal warten und zahlen bei der Zulassungsstelle.
    Nachteile: Du brauchst stabilere Felgen und eventuell Reifen mit höherer Traglast. Bei Gewichtsbesteuerung zahlst du mit 3,5t 210€ statt der 172€ mit 3t.


    Ergänzung:
    Bei den Wohnkabinenfahrern geht es gerade um Felgen für die Auflastung:
    http://www.wohnkabinen-magazin…stung-navara-frage-welche


    Bernhard

  • ....bei mir lief's problemlos:
    Ich habe im Mai 2014 einen gebrauchten 2006er Navara Kingcab (EZ 2006) in der Region Hannover zugelassen.
    Laut Papieren hat der KC zwei Sitzplätze, das zul. Ges.gew. ist lt. Papieren 3200 kg.
    Der Vorbesitzer hatte eine Tischer Wohnkabine drauf, daher auch zusätzliche Goldschmitt-Luftbalge an der Hinterachse montiert.
    Zugelassen ist das Fahrzeug als LKW, wobei in den Papieren der Zusatz steht: m. Tischer Wohnaufbau, dann So.Kfz. Wohnm. über 2,8to.
    Ergebnis: Ein Steuerbescheid über 185,00 Euro (LKW-Steuer nach Gewicht), und die Versicherung als WoMo..... ;)
    ist halt ein preiswertes Auto, so ein "Dicker" :D

  • Geht also um neuzulassungen oder ummeldungen.


    Wenn der Dicke bereits Zugelassen und als LKW besteuert ist,
    Dezent die Schnautze halten und hoffen das nix kommt.


    Wenn Eintragungen im Brief nachgetragen werden, dürfte das ja jicht durch deren Computer laufen oder ?


    Zur Not kann ich meinen auch auf 2 Sitzer eintragen lassen.
    Hinten kann bei KC eh keine person über 1,20 meter sitzen.
    Ich hab meine Notsitze ja auch ausgebaut.



    Ich bin mal gespannt, wie das mit dieser Maut dann laufen wird.
    Soll ja mit den Steuern abgegolten sein.... Heisst aber PKW Maut.


    Denke mit LKW zulassung sollte man dann auch zur Kasse gebeten werden.
    Dürfte dann auch keine Rolle spielen ob als PKW oder LKW
    besteuert ist.


    Letztens im TV meine so ein Interviewter....
    Um jeglichen Problemen und Diskusionen aus dem Weg zu gehen,
    Wird die Maut für alle Autobahnen, schnell und Bundesstrassen, sowie Forst und Feldwege ausgelegt.


    Für mich ist das dann ein Freifahrtschein zum Offroadwandern.
    Denn damit habe ich die benutzung ja eigentlich dann schon bezahlt :D

  • Bei meinem 2014er King cab ebenfalls problemlos. Erstbescheid klar als Pkw besteuert. Widerspruch per Mail mit Bild und Hinweis, dass Nutzfläche größer als Personenraum.
    Bearbeitung hat gute zwei Monate gedauert.
    Widerspruch genehmigt und somit 185€ pro Jahr.


    Hat nur so lange gedauert, weil es wohl bei der Datenübertragung von den Finanzämter an die Zollbehörde zu Fehlübertragungen kam und deswegen viele Widersprüche laufen. Hab nach einem Monat mal angerufen, ob alles tutti ist. Hat sich die freundliche Zollfrau für die Verzögerung entschuldigt.


    Also alles cool mit dem KC :P

  • So ähnlich war's bei mir auch. Nur dass ich noch zum lokalen Zollamt zum vermessen von Ladefläche und Innenraum fahren durfte. Die haben dann gemessen und hinterher festgestellt das sie bei den anderen Navaras ungefähr auf die gleichen Werte kamen, so ein Wunder!
    Und schon 5 Monate später kam der geänderte Steuerbescheid auf LKW.
    Ich hab keine Sitze ausgebaut dafür, Auflastung ist auch nicht notwendig. Es geht nur um das Flächenverhältnis Innenraum/Ladefläche.

  • Verlassen kann man sich dabei auf gar nichts. Im bergischen Land sieht das dort zuständige Zollamt den Sachverhalt offensichtlich völlig anders als das Hauptzollamt Duisburg fürs westliche Ruhrgebiet.
    Leider kann man sich auch nicht auf die Steuerbescheide aus den PU-freundlicheren Regionen berufen. Wenn man die kopiert und vorlegt, riskiert man, dass die Bescheide für die dortigen Besitzer rückwirkend geändert werden. Es gibt nun mal ein leider nicht veröffentlichtes Urteil eines NRW Finanzgerichts wonach ein Navara D40/D401 Kingcab mit 4 Sitzen ein PKW ist. Dahinter kann kein Zollamt in NRW zurück, sobald der Sachbearbeiter das Urteil zur Kenntnis genommen hat.
    Holger und einige andere haben in diesem Fall einfach Schwein gehabt, ich und viele andere haben Pech und müssen zahlen, die Sitze reduzieren oder umziehen.


    Bernhard

  • Ich versteh nicht, wieso die Leute immer so hinter der LKW-Besteuerung her sind.


    Ja, er kostet dann ~250€ mehr Steuern, aber das holt man über die KFZ-Versicherung wieder rein.


    Und man spart sich den ganzen Murks, den man durch die LKW-Zulassung mit kauft. Sonntags Fahrverbot mit Anhänger und bla und blubb.


    Und das Gedrösel mit LKW-Zulassung und Hubraumbesteuerung ist sowieso das teuerste überhaupt. PKW-Steuer und LKW-Versicherung.


    Holt euch ein Gutachten, was den Navara zum Voll-PKW macht, kostet 100€ und gut ist.

  • Filou, die Welt ist aber keine Scheibe ;)


    Es hängt immer von der Anwendung ab, was denn die günstigste Konfiguration ist.
    Bei mir ist es die LKW Zulassung und Besteuerung, Versicherung als WOHNMOBIL wegen der Absetzkabine!
    Andere mögen mit der PKW Zulassung glücklich werden, ich nicht.


  • Kannst du mir dagen wo ich das Gutachten für 100€ bekomme
    Ich würde sofort auf PKW gehen da ich eh mit Hardtop unterwegs bin.

    Stephan


    Schöne Grüße aus Sprockhövel :wink: :wink:

  • Mein Navara kostet bei der Württembergischen als LKW versichert genau 30 Euro weniger wie als PKW....

  • 1,5 Kabiner lassen sich meines Wissens weder für Geld noch für gute Worte auf PKW umschlüsseln.
    Mit LKW Zulassung, LKW Versicherung und PKW Steuer hat man mit 1,5 Cabs in jeder Richtung die A....-Karte.


    Die Umschlüsselung auf PKW bei Doppelkabinern ist auch bald vorbei. Ab Januar 2015 müssen neu zugelassene PKW die Euro 6 erfüllen, neue zugelassene LKW unter 3,5t aber erst ab 1. Oktober 2015. Bis Ende September werden die Pickups vieler Hersteller noch problemlos als LKW mit Euro 5 zugelassen. Entsprechend werden die Fahrzeuge auch mit der Euro 5 Technik bis September importiert und verkauft.
    Eine PKW Umschlüsselung ist bei all diesen Fahrzeugen nicht möglich.
    Da kannst du auch vor Ärger in den Tank pinkeln um Harnstoff zuzuführen, es wird dir nicht helfen.


    Der PU Markt ist und bleibt in Deutschland ein Nischenmarkt. Da wird kein internationaler Hersteller von 3. Welt Autos den zusätzlichen Aufwand einer PKW Homologierung für die allgemeine EU Zulassung machen, nur um damit ein paar Dutzend Autos mehr in Deutschland zu verkaufen. Die Hersteller müssen ja schon richtig viel Geld ausgeben, um die Fahrzeuge überhaupt an die EU-Abgasnormen für LKW anzupassen.


    Bernhard

  • Das versuch ich nächste mal - wenn die mich sonntags mit Anhänger anhalten - halte ich denen meine Steuerbescheid unter die Nase und sage - da: ich zahle Pkw- Steuer ich darf also heute fahren.


    Weisen die mich dann direkt ein?


    gesendet vom Sonnendeck

  • Steuerbescheid







    Hallo Gemeinde, eben gerade meinen KFZ Steuerbescheid erhalten
    und nach hinten umgefallen. Nissan Navara D 40 Kingcab als PKW
    besteuert. Natürlich muss ich einen Einspruch formulieren. Allerdings
    sind der Willkür dieser Regierung keine Grenzen gesetzt.




    Das ist der Auszug aus dem Gesetzestext. Einzig die Nutzlast ist beim
    Pick Up höher. Ob das reicht ? Lohnt eine Auflastung ? Wer kennt die
    günstigste Variante ? Wer musste Einspruch erheben ? Wer konnte die
    Beamten überzeugen ?




    Oder ist das schon die Merkel Maut ?








    Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen
    und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der
    Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der
    emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine
    Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur
    in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr
    als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.






    Danke und Gruss aus Braunschweig




    Thorsten


    Hallo Thorsten,


    ich erhielt 2012 auch erst eine Einstufung als PKW. Nach Rücksprache und Vorführung beim Finanzamt BS-Altewiekring klappte es auch mit der Zulassung und Steuer als LKW. Entscheidend war die Länge des Innenraumes im Verhältnis zur Länge der Ladefläche. Beim KingCab ist die Ladefläche größer. Somit gab es auch keine Probleme. Bezüglich der "Notsitze" wurden die auch als nicht nutzbare Sitze für einen Erwachsenen gewertet.
    Im Endeffekt Steuer 186,- €.
    Versicherung habe ich durch Ablastung bzw. Heraufsetzung des Leergewichtes eine für Lieferwagen mit Nutzlast < 1000 kg. Das Leergew. war schon 2,2 t durch Um- und Ausbau mit Deckel und Seilwindenaufnahme zum Motorradtransport und Schienen.


    Gruß aus BS
    Wolfgang

  • Versicherung habe ich durch Ablastung bzw. Heraufsetzung des Leergewichtes eine für Lieferwagen mit Nutzlast < 1000 kg. Das Leergew. war schon 2,2 t durch Um- und Ausbau mit Deckel und Seilwindenaufnahme zum Motorradtransport und Schienen.



    Also ich finde es immer wieder interessant was sich die Leute so alles einfallen lassen.


    Sorry aber über sowas mache ich mir Gedanken BEVOR ich mir so ein Fahrzeug zulege. Das gilt für Versicherung und Steuer.

    Allrad oder Cabrio. Alles andere sind Nutzfahrzeuge.