Hallo
und wie ist das Verhältnis??
Kannst du mal schreiben wie die das sehen und wie sieht das bei Fahrzeugen die auf 3,5To. aufgelastet sind.
Gruß
das kannst doch selbst ausrechnen nen Fzg-Schein haste ja
zGG - Leergewicht = Ladungskapazität
und das kannste dann ins Verhältnis setzen
3,5t-2,3t= 1,2t
~1/3 des zGG an Ladungskapazität ergo: keine 50% ! Und der Fakt der evtl vorh. 4 Sitze (auch Notsitze sind Eingetragen) ob man darauf fahren kann oder nicht ist egal das Papier entscheidet hier, dann sehen die vom Zoll das klar als PKW
Sonn und Feiertags Fahrverbot
Es ist vollig wurscht ob ihr PKW LKW oder was auch immer an Steuern zahlt. Ausschlaggebend ist das was im Fzg-Schein steht und das wird wohl >95% der Navara Fahrer betreffen LASTKRAFTWAGEN zur Güterbeförderung bis 3,5t zGG Punkt.
Fährst du mit so einem Wagen und nem Anhänger (auch in der Freizeit) egal wie groß er ist (3/4t bis 3,5t) und hast Holz o.ä. geladen an Sonn- und Feiertagen und wirst erwischt bist du dran.
Ziehst du allerdings einen WW, einen Hundeanhänger, Motorradtrailer inkl. Motorräder o.ä. ist es erlaubt. (Freizeitausübung / Persönliche Entfaltung)
Auf der Autobahn interessieren uns die Überholverbote für LKW usw. nicht (außer es ist das tolle rote Auto mit Anhänger abgebildet) da <7,5t gleiches gilt in einer Stadt mit Durchfahrtsverbot für LKW, es sei den das dabei explizit nen Schild steht wo was von z.B. 2t absoluter bzw. totaler Masse gesagt wird da dürfen wir nicht durch da alle Navaras egal welcher Ausstattung >2t Leermasse haben (der Fzg-Schein ist ausschlaggebend)
Ich denke das bei einigen von uns auch zu beachten sein sollte: wer nur den Führerschein Klasse B hat, hat was den Anhänger angeht eh verloren. Wer von diesem Personenkreis mehr als nen 750kg Anhänger zieht fährt ohne Führerschein!!!
750kg Darf jeder ziehen wer im Besitz der Kl. B ist. Größer nur wenn man die Kl. BE oder C1 und größer hat.
Warum?: theoretisch darf man mit Klasse B Anhänger ziehen die im zGG nicht mehr wiegen als die Leermasse des Zugfzg´s: auf den Navara übertragen: Anhänger bis ca. 2to
Aber: man verstößt damit gegen den 2. Punkt "...die Zulässige Gesamtmasse des Zuges (Zugfzg+Anhänger) darf 3,5t nicht überschreiten." Da alle Navaras ein zGG von min. 3210kg haben bin ich mit dem 1t Anhänger schonmal gute 710kg drüber.
-> das ist dann schon fahren ohne Führerschein und kann böse enden!
Wer Klasse BE hat kann sich alles anhängen was das Auto kann aber die zGm des Zuges darf nich größer als 7,5t sein
Soll heißen: Wenn ich (mit Führerschein Kl. BE) am Sonntag um 12 Uhr mittags mit meinem Navara aufgelastet auf 3,5t und meinem WW zGG von 2,4t (insg.5,9t) in den Urlaub fahre ist es: erlaubt!
Wenn ich (mit Führerschein Kl. B) am Sonntag um 12 Uhr mittags mit meinem Navara 3,2t und meinem WW zGG von 1,8t (insg.5t) in den Urlaub fahre ist es: Fahren ohne gültigen Führerschein ->verboten!
Wenn ich (mit Führerschein Kl. BE) am Sonntag um 12 Uhr mittags mit meinem Navara 3,2t und meinem 750kg 1-Achser offener Kasten zum Holz klauen ausrücke ist es: ->verboten "Sonntagsfahrverbot"! keine Freizeitbeschäftigung o.ä. im Sinne des GG ob es dir nun spaß macht oder nich ist dem GG egal.
Ob der Hänger gewerblich gezogen wird oder weil ich es lustig finde in der Stadt für tumulte mit 12m länge zu sorgen ist völlig egal.
Das Sonnstagsfahrverbot für LKW mit Anhänger bis 3,5t ist gut geregelt und eig. völlig klar. Auch die Passage mit den WW oder Freizeit-trailern.
Achso die max. erlaubten 3,5t beziehen sich aufs Zugfahrzeug, was dran gehangen wird Limitiert in der Situation dein Führerschein und was dein Auto kann, ansonnsten wäre es theoretisch erlaubt mit nem Sattelzug(ca.7to) und einem 20t Wohntrailer durch die gegend zu gurken.