Steuerbescheid

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  • Hallo


    und wie ist das Verhältnis??
    Kannst du mal schreiben wie die das sehen und wie sieht das bei Fahrzeugen die auf 3,5To. aufgelastet sind.


    Gruß

    das kannst doch selbst ausrechnen nen Fzg-Schein haste ja
    zGG - Leergewicht = Ladungskapazität
    und das kannste dann ins Verhältnis setzen
    3,5t-2,3t= 1,2t
    ~1/3 des zGG an Ladungskapazität ergo: keine 50% ! Und der Fakt der evtl vorh. 4 Sitze (auch Notsitze sind Eingetragen) ob man darauf fahren kann oder nicht ist egal das Papier entscheidet hier, dann sehen die vom Zoll das klar als PKW


    Sonn und Feiertags Fahrverbot


    Es ist vollig wurscht ob ihr PKW LKW oder was auch immer an Steuern zahlt. Ausschlaggebend ist das was im Fzg-Schein steht und das wird wohl >95% der Navara Fahrer betreffen LASTKRAFTWAGEN zur Güterbeförderung bis 3,5t zGG Punkt.
    Fährst du mit so einem Wagen und nem Anhänger (auch in der Freizeit) egal wie groß er ist (3/4t bis 3,5t) und hast Holz o.ä. geladen an Sonn- und Feiertagen und wirst erwischt bist du dran.
    Ziehst du allerdings einen WW, einen Hundeanhänger, Motorradtrailer inkl. Motorräder o.ä. ist es erlaubt. (Freizeitausübung / Persönliche Entfaltung)
    Auf der Autobahn interessieren uns die Überholverbote für LKW usw. nicht (außer es ist das tolle rote Auto mit Anhänger abgebildet) da <7,5t gleiches gilt in einer Stadt mit Durchfahrtsverbot für LKW, es sei den das dabei explizit nen Schild steht wo was von z.B. 2t absoluter bzw. totaler Masse gesagt wird da dürfen wir nicht durch da alle Navaras egal welcher Ausstattung >2t Leermasse haben (der Fzg-Schein ist ausschlaggebend)


    Ich denke das bei einigen von uns auch zu beachten sein sollte: wer nur den Führerschein Klasse B hat, hat was den Anhänger angeht eh verloren. Wer von diesem Personenkreis mehr als nen 750kg Anhänger zieht fährt ohne Führerschein!!!
    750kg Darf jeder ziehen wer im Besitz der Kl. B ist. Größer nur wenn man die Kl. BE oder C1 und größer hat.
    Warum?: theoretisch darf man mit Klasse B Anhänger ziehen die im zGG nicht mehr wiegen als die Leermasse des Zugfzg´s: auf den Navara übertragen: Anhänger bis ca. 2to
    Aber: man verstößt damit gegen den 2. Punkt "...die Zulässige Gesamtmasse des Zuges (Zugfzg+Anhänger) darf 3,5t nicht überschreiten." Da alle Navaras ein zGG von min. 3210kg haben bin ich mit dem 1t Anhänger schonmal gute 710kg drüber.
    -> das ist dann schon fahren ohne Führerschein und kann böse enden!
    Wer Klasse BE hat kann sich alles anhängen was das Auto kann aber die zGm des Zuges darf nich größer als 7,5t sein
    Soll heißen: Wenn ich (mit Führerschein Kl. BE) am Sonntag um 12 Uhr mittags mit meinem Navara aufgelastet auf 3,5t und meinem WW zGG von 2,4t (insg.5,9t) in den Urlaub fahre ist es: erlaubt!
    Wenn ich (mit Führerschein Kl. B) am Sonntag um 12 Uhr mittags mit meinem Navara 3,2t und meinem WW zGG von 1,8t (insg.5t) in den Urlaub fahre ist es: Fahren ohne gültigen Führerschein ->verboten!
    Wenn ich (mit Führerschein Kl. BE) am Sonntag um 12 Uhr mittags mit meinem Navara 3,2t und meinem 750kg 1-Achser offener Kasten zum Holz klauen ausrücke ist es: ->verboten "Sonntagsfahrverbot"! keine Freizeitbeschäftigung o.ä. im Sinne des GG ob es dir nun spaß macht oder nich ist dem GG egal.
    Ob der Hänger gewerblich gezogen wird oder weil ich es lustig finde in der Stadt für tumulte mit 12m länge zu sorgen ist völlig egal.
    Das Sonnstagsfahrverbot für LKW mit Anhänger bis 3,5t ist gut geregelt und eig. völlig klar. Auch die Passage mit den WW oder Freizeit-trailern.
    Achso die max. erlaubten 3,5t beziehen sich aufs Zugfahrzeug, was dran gehangen wird Limitiert in der Situation dein Führerschein und was dein Auto kann, ansonnsten wäre es theoretisch erlaubt mit nem Sattelzug(ca.7to) und einem 20t Wohntrailer durch die gegend zu gurken.

  • Sehr schön und ausführlich beschrieben und erklärt.
    Danke Martin.
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R51 III ehem. BW (Stier)

    EZ: 08/2011

  • zwei kleine Fehler hat der Beitrag


    Zitat

    Auf der Autobahn interessieren uns die Überholverbote für LKW usw. nicht (außer es ist das tolle rote Auto mit Anhänger abgebildet) da <7,5t


    es gibt kein rotes Auto mit Anhänger, nur schwarze mit Anhänger als Zusatzschild und das LKW Überholverbot gilt ab 3,5t nicht erst ab 7,5t




    Zitat

    ansonnsten wäre es theoretisch erlaubt mit nem Sattelzug(ca.7to) und einem 20t Wohntrailer durch die gegend zu gurken.


    das geht weder theoretisch noch praktisch 7t x 1.5 = 10,5t, wenn du vom Zgg redest wie in allen anderen Beispielen, Sonderzulassungen mal ausgenommen

  • Ja und Nein!
    Denn in dem Thread geht es um die Steuer und nicht um das Sonntagsfahrverbot. Und da ist es eben nicht so, dass es entscheidend ist, was im Schein steht.
    Das heißt: auch wenn das Fahrzeug als LKW im Schein steht, wird er wie ein PKW besteuert.


    Hallo


    und wie ist das Verhältnis??
    Kannst du mal schreiben wie die das sehen und wie sieht das bei Fahrzeugen die auf 3,5To. aufgelastet sind.


    Gruß


    In dem Schreiben vom Zoll stand, dass beim [lexicon]D40[/lexicon] King Cab das Verhältnis 34% beträgt. Und das ist denen zu wenig.
    Bei einem auf 3,5 to aufgelasteten Navara müsste das Verhältnis passen, doch da gibt's dann immer noch das Problem mit den 4 Sitzplätzen.

  • es gibt kein rotes Auto mit Anhänger, nur schwarze mit Anhänger als Zusatzschild und das LKW Überholverbot gilt ab 3,5t nicht erst ab 7,5t

    stimmt danke für die Korrektur

    das geht weder theoretisch noch praktisch 7t x 1.5 = 10,5t, wenn du vom Zgg redest wie in allen anderen Beispielen, Sonderzulassungen mal ausgenommen

    bei einer wie ich geschrieben habe Sattelzugmaschine wäre es theoretisch möglich ... WENN nicht eh die 3,5er marke deckeln würde

    Und da ist es eben nicht so, dass es entscheidend ist, was im Schein steht.
    Das heißt: auch wenn das Fahrzeug als LKW im Schein steht, wird er wie ein PKW besteuert.

    Das ist richtig. Da schaut der Rechner vom Zoll nur nach groben "wichtigen Eckdaten". und mit der Ladekapazität von rund 1/3 war ich gut in meiner schnellen Pauschalrechnung.
    Mir wurde exklusiv vom Nachbarn berichtet (Zollmensch)
    Das wenn allein die Ladefläche um rund 50cm länger wäre (bei gleichem Gewicht) es ausreichen würde das Fzg Automatisch als LKW zu besteuern.
    Die Ladekapazität vom zGG von 35% ist deutlich zu wenig um von "allein" als LKW besteuert zu werden das ist so richtig. Eindeutig wäre dieser Anhaltspunkt bei ~50% - 60% da kann das Fzg auch 8 Sitzplätze haben, dass ist völlig egal nirgends steht geschrieben das ein in D zugelassener LKW nur 2 Sitzplätze haben darf. Aber um das der Zoll da einlenkt bestehen die Herren entweder auf die Austragung der 3 hinteren Sitze was relativ einfach ist oder auf eine massive Auflastung.
    Ich schau mal nach ob ich auf dem Rechner zuhause den Wiederpruch habe den häng ich glatt mit an.


    gruß Martin

  • So ich hab es nicht mehr aufm Rechner aber meine Frau war so nett alles fein säuberlich abzuheften und mir grade raus zu suchen.
    Das "Ding", der Wiederspruch ging in erster Instanz nicht durch weil ich honk vergessen hatte meine :Eintragung der Austragung der hinteren Sitze in die Papiere eintragen zu lassen.
    Darauf hin bekam ich ein super ausführliches schreiben warum ich denn unter den "ursprünglichen" Gesichtspunkten im unrecht bin. Also wenn jmd wissen möchte, zumindest ansatzweise, worauf geachtet wird bitte schön! Auch der Punkt mit dem Gewicht / Auflastung is gut erklärt 8) halt nur gut lesen
    ... wenn noch jmd mehr Informationen möchte bitte per PN hab noch mehr buntest Papier ... irgendwo...


    gruß Martin

  • Ich glaube auch nicht das schon mal einer mit nem Navara angehalten, und dem die Weiterfahrt untersagt wurde.
    Entscheidend ist auch dieser Passus aus dem Link für die Fahrverbote: "Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."
    Selbst wenn "LKW" im FzgSch. steht, kann man (zumindest) bei einem Navara DK davon ausgehen, dass er mit seinen fünf Sitzplätzen, eher zur Beförderung von Personen, als zum Transport geeignet ist. Schließlich ist das auch die Argumentation des Zolls für die Berechung der Kfz-Steuer beim Navara DK (und dafür existiert ja sogar ein Gerichtsurteil).
    Insofern sehe ich das mit dem Fahrverbot, auch mit Anhänger etc., ganz entspannt.


    Für die Polizei gilt das was in den Papieren steht, also LKW.
    Selbst wenn bei einer etwaigen Gerichtsverhandlung festgestellt werden würde das man rechtmäßig unterwegs war - nützt einem das nix mehr wenn einem an dem Tag der Kontrolle die weiterfahrt untersagt wurde.


    Die Regelung mit den Sportanhängern gilt übrigens noch nicht in allen Bundesländern.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Für die Polizei gilt das was in den Papieren steht, also LKW

    Eben...
    pulsum Vergesst doch mal den Zoll :wand: !!! der legt nur die Steuern fest und dafür gibts Gerichtsurteile das ist richtig, der Herr Polizeibeamte der dich anhält aber, kennt deinen Steuerbescheid nicht und du hast Ihn auch nicht mit und selbst wenn, er verlangt meist nach "...Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!" nicht nach "...wenn Sie ihn bei haben auch gleich den Steuerbescheid und Kreditkarte das wir das Fahrzeug neu eingruppieren können..."


    :offtopic:

  • Hallo an alle,


    nachdem ich für meinen Navara D401 nun meinen Steuerbescheid bekommen habe (natürlich als PKW Besteuert, wovon ich auch ausgegangen bin), habe ich als kleiner Paragraphenreiter mal nachgefragt weil mir die Begründung auf dem Steuerbescheid nicht wirklich weiter geholfen hat.


    Hier die Antwort vom TÜV für diejenigen die es interessiert:


    Sehr geehrter Herr XXXXX,




    Fahrzeuge können gemäß § 18 Absatz 12 KraftStG – abweichend von der zulassungsrechtlichen Einstufung als LKW
    – als Personenkraftwagen besteuert werden, wenn sie vorrangig zur
    Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das Hauptzollamt ist in
    diesen Fällen nicht an die von der Zulassungsbehörde festgestellte
    Fahrzeugklasse und Aufbauart gebunden.




    Fahrzeuge sind in jedem Fall als Personenkraftwagen zu besteuern, wenn
    die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die
    Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. In diesen Fällen besteht
    kraftfahrzeugsteuerrechtlich kein Spielraum für eine andere Beurteilung.




    Andernfalls ist die Besteuerung als Personenkraftfahrzeug oder
    Nutzfahrzeug beispielsweise von folgenden Beschaffenheitsmerkmalen
    abhängig:



    • deutlich größere Nutzfläche,
    • Ausbau der ggf. vorhandenen hinteren Sitze und Entfernung der Sicherheitsgurte,
    • Verblechung der Seitenscheiben,
    • Vorhandensein einer Laderaumabtrennung bzw. eines Ladeverschiebeschutzes,
    • Konzeption des Herstellers und äußeres Erscheinungsbild des Fahrzeuges…



    Zur Überprüfung ist eine Fahrzeugvorführung bei Ihrer nächstgelegenen Zolldienststelle möglich.






    Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.






    Mit freundlichen Grüßen

  • Wenn ihr auch eine Steuererhöhung eines Navara King Cab bekommt, bitte unbedingt Einspruch einlegen mit folgender Begründung:


    Es ist nicht so wie beschreiben, dass die hinteren Sitzplätze vollwertig wie die vorderen sind.


    Das Fahrzeug wird überwiegend für Dienstleistung und Güterverkehr verwendet und es handelt sich nicht um einen Doppelkabiner wegen evtl. Verwechslungsgefahr.
    Doppelkabiner und King-Cab (Eineinhalbkabiner) sind grundlegend verschieden aufgebaut und die Türen sind von innen nicht zu öffnen (nur Klappen).
    (der letzte Satz darf beim Einspruch auf keinen Fall fehlen!)