TÜV Plakette.. Welcher Monat gilt bei Wiedervorführung..?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.763 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Cruiser-P10.

  • Hallo zusammen. Kurze Frage zum Thema TÜV.


    Meinen T30 habe ich Heute beim TÜV vörgeführt, also 04. July.


    "Mängel" - nur die Pendelstange vorne Links. Was mich schon mal sehr beruhigt hat.


    Mein Frage wäre nun, wenn ich das Fahrzeug Anfang August wieder vorführe, bekomme ich dann eine Plakette bis August 2020..? :)


    Danke voraus.

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mutti ()

  • TÜV ist erst im Mai fällig.

    mein Kleiner hat nun 430.000 KM hinter sich.

    Laufleistung ist ca. 40-50.000 KM im Jahr.

    :saint:

    ...Heute beim TÜV vörgeführt, also 04. July...

    ...wenn ich das Fahrzeug Anfang August wieder vorführe, bekomme ich dann eine Plakette bis August 2020..? :)

    Du bist eine schlaue Mutti. 8o
    Ausreizen bis zum "gehtnichtmehr", was ? ;) :) 

    Naja, bis September 2020 kannst ja dann noch fahren. ;););)

    "Mängel" - nur die Pendelstange vorne Links. Was mich schon mal sehr beruhigt hat.

    8)

    Gratuliere :thumbup::):thumbup:
    HU-Nachprüfung 10-15 €.

    15-30 € Materialkosten. (Rechts würde ich auch machen, wenn man schon dabei ist)

    Und dann gute Fahrt für die nächsten 2 Jahre und 2 Monate. :)  :wink: :)

  • Ausreizen bis zum "gehtnichtmehr", was ?

    Bitte? - ausreizen bis zum "gehtnichtmehr" geht so :D:


    Micra von meiner Frau: HU fällig 05/17, abgemeldet am 31/01/18. Gut - sie hat im Oktober von einer übereifrigen Parkraumbewirtschafterin einen gebührenpflichtigen Hinweis (25.- €) wegen 4 bis 8 Monate überziehen bekommen :). Mal kurz nachgerechnet: HU und AU kosten mich derzeit zusammen 110.- € - macht 55.- €/Jahr. Da sind 25.- € für 8 Monate also immer noch günstiger :). Schon rein rechnerisch. Bei dem war und ist allerdings noch nicht entschieden, ob ich ihn wieder herrichte oder ob er ein Teileträger wird. Technisch ist er ja in Ordnung - aber der Rost ... . Da weiss ich noch nicht, ob ich mir das antue - vor allem, weils ein FL ist. Also hatten wir erstmal eine Nutzungsdauerverlängerung von 8 Monaten für 25.- €. So gerechnet erst recht im grünen Bereich.


    Oder mein türkiser: HU fällig 12/17, HU gemacht 07/18. Den hab ich auch nur deshalb um einen Monat vorgezogen, weil ich den Wintergolf mit gültiger HU :) jetzt dann abmelde, der 11er von meiner Frau keine Hängerkupplung hat und ich in der nächsten Zeit öfter in die Stadt muss.


    Die Frage ist für mich beim Überziehen nur: Stadt oder Land. Bei uns am Land kommen die gestrengen Herrschaften nämlich nur auf ausdrückliche Anforderung - in der Stadt kommen sie in manchen Vierteln unverhofft aus jedem Loch und haben offensichtlich nichts anderes zu tun. Wenn ich in der Stadt leben würde bzw. oft in die Stadt müsste, dann würde ich wahrscheinlich auch die Lightvariante von Mutti nehmen.

    Und bevor sich jetzt jemand aus dem Forum wegen ein paar Monaten HU-Überziehen mit Sicherheitsbedenken meldet, dem sage ich schon mal vorab: ich kenne meine Autos in- und auswendig und weiss genau, wie sie technisch beieinander sind.


    Naja, bis September 2020 kannst ja dann noch fahren.

    Oder eben auch länger :)


    Gruss Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

  • Nutzungsdauerverlängerung von 8 Monaten für 25.- €. So gerechnet erst recht im grünen Bereich.

    So muss das sein. :thumbup:;):thumbup:

    Nutzungsdauerverlängerung ... :D:D:D:thumbup::thumbup::thumbup: ... finde ich gut.

    Wenn ich in der Stadt leben würde bzw. oft in die Stadt müsste, dann würde ich wahrscheinlich auch die Lightvariante von Mutti nehmen.

    Jup. :perfekt: In der City ist die Lightvariante besser.

    Und bevor sich jetzt jemand wegen ein paar Monaten HU-Überziehen mit Sicherheitsbedenken meldet...

    keine Sorge, Solche werden hier nicht geduldet. ;)8o 8)

  • keine Sorge, Solche werden hier nicht geduldet.

    Dann ists ja gut :). Sonst hätte ich meine wirklich innig geliebte erste Schwiegermutter zitiert: Ztod gfürcht is a gstorm (Übersetzung: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben) :D

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

  • Bei zu langer "Überziehung" wäre ich vorsichtig. Neben Strafgeld und Punkt muss auch bei der HU mehr bezahlt werden UND: Bei einem Unfall könnte wohl auch die Versicherung Abzüge vornehmen - Mehr als 2 Monate wäre mir ehrlich gesagt zu heiss....

  • Bei zu langer "Überziehung" wäre ich vorsichtig.

    Bin ich ja - bei mehr als 8 Monaten Überziehung steht in der Preisliste 60.- € und ein Punkt :).


    Bei einem Unfall könnte wohl auch die Versicherung Abzüge vornehmen

    Meine Autos sind technisch in Ordnung. Abzüge kann die Versicherung nur dann vornehmen, wenn das Auto einen erheblichen Mangel hat, der auch unfallursächlich ist. Wenn z.B. der Schweller rostbedingt ein paar vergrösserte Ablauföffnungen hat, kann das meiner Einschätzung nach unmöglich als unfallursächlich ausgelegt werden.


    Gruss Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

  • wenn in meine Karre einer mit 8 Monaten HU-Überzug reinfährt...

    ...dann zahlt dessen Haftplicht 8)


    dass die Versicherung dann evtl. die Summe von dem Unfallverursacher holt, hat Dich nicht zu interessieren. ;) 8o

    kann ich für nichts garantieren (was dessen Gesundheit betrifft)...

    Du machst Dir viel zu viele Sorgen. :Bier:

  • kann ich für nichts garantieren (was dessen Gesundheit betrifft)...

    Brauchst du auch nicht - ich sehe das genauso wie sus.


    Deinen ev. Schaden übernimmt die gegnerische Haftpflicht voll - ob die sich dann vom Halter was holt, ist deren Sache. Und für den eigenen Schaden ist sowieso jede/r selbst verantwortlich oder entsprechend versichert.


    Davon abgesehen stimme ich dir zu: das soll jede/r selbst entscheiden und einfach die Verantwortung für die Folgen (Knöllchen, ev. Regress ...) übernehmen.


    Gruss Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

  • Mal 'ne dumme Frage . was bitte ist eine "Pendelstange" ? Nie gehört :eek:


    RodLex

    Koppelstange meinte ich natürlich. Frauen und Technik..:spring:

    Danke für all die anderen Hinweise. Beste Grüße.

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

  • Neben Strafgeld und Punkt muss auch bei der HU mehr bezahlt werden

    Einen Punkt gibts wie geschrieben erst bei mehr als 8 Monaten - das muss nun auch aus meiner Sicht wirklich nicht sein. Und nebenbei rechnets sich dann auch nicht mehr.

    Und im Hinblick auf die erhöhte HU-Gebühr: als diese Regelung eingeführt wurde, hab ich meinen KÜSer gefragt, was es denn da angeblich für einen Mehraufwand beim Überprüfen geben soll. Seine Antwort war: es gibt keinen. Wenn er ein Auto anschaut, dann prüft er sowieso alles, was zu prüfen ist. Ob die HU grad fällig oder drei Jahre überzogen ist, macht da überhaupt keinen Unterschied. Das sei reine Geldschneiderei. Drum verlangt er bei mir immer das gleiche - egal wann die HU fällig ist bzw. war.

    Unter anderem drum bin und bleib ich meinem KÜSer treu.

    Anlass für den Wechsel vor über 25 Jahren war, dass der TÜV bei einem Kunden-K10 ein fingernagelgrosses Minirostloch im (geschraubten) Kotflügel als erheblichen Mangel betrachtet hat, nicht mit sich reden liess und die Plakette verweigert hat. Das war mein letzter TÜV-Termin. Da hams mas Kraut ausgschütt. Auf Hochdeutsch: Seit damals hat der TÜV bei mir versch... äh - wie sag ich das jetzt - ach ja: da haben sie mich als Kunden verloren :).


    Gruss Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

    • Ist der TÜV seit mehr als 2 Monaten abgelaufen: 25 Euro
    • Ist der TÜV seit mehr als 4 Monaten abgelaufen: 60 Euro und 1 Punkt
    • Ist der TÜV seit mehr als 8 Monaten abgelaufen: 75 Euro und 1 Punkt

    Bei einem selbstverursachten Unfall mit abgelaufenem TÜV zahlt die Kfz-Versicherung die Schäden von Dritten. Beim Fahren ohne TÜV wird die Kfz-Versicherung aber sehr wahrscheinlich einen Gutachter zu Rate ziehen. Dieser könnte beweisen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand war. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Versicherte in Regress genommen werden. Das bedeutet:

    Es kann sein, dass der Fahrer mindestens ein Teil der Schadenssumme, seines eigenen Schadens an den Versicherer zurückzahlen muss.

    • Ist der TÜV seit mehr als 2 Monaten abgelaufen: 25 Euro
    • Ist der TÜV seit mehr als 4 Monaten abgelaufen: 60 Euro und 1 Punkt
    • Ist der TÜV seit mehr als 8 Monaten abgelaufen: 75 Euro und 1 Punkt


    Moin,


    das sind die Daten für Nutzfahrzeuge mit "Sicherheitsprüfung" – die dürften für die wenigsten User hier zutreffend sein.


    Die Sanktionen bei HU-Überziehung von regulären Kfz:

    • Ist die HU seit mehr als 2 Monaten abgelaufen: 15 Euro
    • Ist die HU seit mehr als 4 Monaten abgelaufen: 25 Euro
    • Ist die HU seit mehr als 8 Monaten abgelaufen: 60 Euro und 1 Punkt

    + "vertiefte HU"...


    Gruß,

    Dierk