Angeklagt auf Schadensersatz!

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 5.877 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Der wird da nicht viel chanche haben, besonders beim Restwert des Helmes.


    Laut ADAC und Tüv etc ist es dringends Empfohlen einen Helm nach 7 Jahren zu tauschen, da er zu dem Zeitpunkt aufgrund von Materialermüdung keinen vollen Schutz mehr bietet, der Restwert des Helmes dürfte sich also auf 0€ belaufen.

  • Zitat

    Original von SePtOn
    Was ich allerdings nicht verstehe: Warum gibts ne Teilschuld, wenn der euch draufgefahren ist?


    Ich hab volle schuld bekommen weil mir son abgefuckter roller draufgefahren ist... raff ich heut noch nich X(

  • eure 2 aussagen und die Bilder (die wir ja nun noch nicht kennen^^) dürften ausreichen um das ganze anzufechten.


    die wollen euch da einfach nur nen ei legen.

  • Aha .. anders als im Themenstart vermutet werden konnte, geht es nicht um eine Restforderung, sondern Gesamtforderung.


    So wie das aussieht, will er nun alles haben, mich irritiert nun die Aussage im Themenstart, dass sich die Versicherungen auf fifty-fifty geeinigt hatten und dies sei bereits erledigt. In Wirklichkeit war da noch garnichts passiert!


    Ihr seid nun mit einem "Schriftlichen Vorverfahren" konfrontiert, in dem der Kläger nichts anderes als seine Forderung gegenüber dem Gericht glaubhaft gemacht hat.


    Das Gericht will nun innerhalb der Fristsetzung (2 Wochen) wissen, ob ihr euch gegen die Klage verteidigen wollt! Dazu muss dein Kumpel sofort Laut geben, da er mitbeklagt ist!


    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ZPO ist überhaupt nicht mein Ding, aber da wird schon ein anderer was zu sagen ;) Wenn dein Kumpel nichts unternimmt, akzeptiert er möglicherweise konkludent die gesamtschuldnerische Forderung anteilsmäßig! Das ist wohl so ähnlich wie bei einem Mahnbescheid ... reagiert man nicht, hat man die Forderung nach Fristablauf am Backen.


    Im schriftlichen Vorverfahren ergeht dann ein diesbezügliches Versäumnisurteil. Da kann man m.W. zwar auch noch Widerspruch gegen einlegen, aber es wird schwierig. Ziel des Vorverfahrens soll in der Regel sein, einen Vergleich herbeizuführen.


    Nagelt mich da jetzt nicht drauf fest, damit habe ich mich mal im 5. oder 6. Semester beschäftigen müssen und das ist verdammt lang her und seither nie mehr wieder ...


    ...auf Genosse Oberst wartet :rolleyes:

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  • Sorry, wenn ich widerspreche: Eine gesamtschuldnerische Forderung kann niemals anteilsmäßig akzeptiert werden. Gesamtschuldnerisch bedeutet bekanntermaßne, dass der Gläubiger die Gesamtforderung bei einem Schuldner einfordern kann. Die Haftung der beiden anderen bleibt davon unberührt.


    Bedeutet im Klartext: Der Gläubiger sucht sich aus, bei wem er die Forderung eintreibt. Wenn eine gleichmäßige Haftung dreier Schuldner vorläge (was ich im vorliegenden Fall aufgrund der zuvor von Trecker und mir gemachten Aussagen für widersinnig halte), muß dann der Schuldner, der die Gesamtforderung beglichen hat versuchen, sich an den anderen Schuldnern mittels Regreßforderung gütlich zu halten.


    In diesem speziellen Falle ist mir unverständlich, wie ein Gericht überhaupt eine Klage gegen den Fahrer zulassen kann. Denn - wie schon zuvor von mir ausgeführt - haben wir in Deutschland eine Pflichtversicherung für Kfz., die alle Forderungen, die im normalen Betrieb des Kfz. (z.B. durch einen solchen Unfall) entstehen können, zu begleichen hat, wenn der Fahrer haftbar ist. Somit ist auch diese als einzige Beklagte zuzulassen.


    Alles andere ist nicht nur nach meiner Kenntnis von Versicherungsthemen, sondern auch nach meiner persönlichen Auffassung völlig blödsinnig.


    Aber Trecker hat insofern Recht, als der Fahrer umgehend - mithilfe eines Rechtsbeistandes - eine Erwiderung auf die Klage ans Gericht senden sollte, um auf Nummer Sicher zu gehen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Ahem ... hüstel ...


    YETI, du bist hier zweifelsohne der Versicherungsexperte, aus deiner Sichtweise ist dein Beitrag bestimmt auch ok.


    Ich bin weder Versicherungsexperte, noch Zivilrechtler, ich bin die gottverdammt vernachlässigbar kleine Größenordnung eines halbstudierten Diplomverwaltungswirtes, der hier nichts anderes macht, als seine Sichtweise einzubringen und ich warne davor, schuldrechtliche Meinungen, von wem auch immer, hier als gegeben hinzunehmen.


    zu dem, Yeti, was dir unverständlich ist oder was du als blödsinnig erachtest, stelle ich hier mal was zum Nachlesen ein: http://www.th-h.de/infos/jura/zivilverfahren.php


    ...da hat sich mal jemand wirklich Zeit genommen und das Thema recht ordentlich abgehandelt ...

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  • Also, mein Bekannter hat sich mit dem Autohaus in Verbindung gesetzt und diese mit der Versicherung...


    ...die Versicherung hat sich gleich mit der Rechtsabteilung beraten.


    Der Anwalt von der Versicherung wird alle 3 Beteiligten vertreten und die Klage erwidern.


    Mein Bekannter wird in den nächsten Tagen eine Vollmacht zugeschickt bekommen und muss diese unterschrieben zurückschicken.


    Was meint Ihr dazu?

    There are 10 types of people in the world;
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    • Offizieller Beitrag

    @Threadsteller


    "Anlage K1" sind z.B. ärztliche Atteste, Bescheinigungen, Belege etc. des Klägers (z.B. K1 bis K4) die etwas belegen sollen.


    Was haste denn da "Unwichtiges" rausgekürzt?


    Die Frage ist doch die, in welcher Höhe Deinem Freund die Schuld an dem Unfall zugerechnet wird. Dass der Kläger behauptet, Dein Freund sei Schuld gewesen ist doch klar. Man muss sich aber nicht von dem Anwaltsschreiben in der Klagzustellung einschüchtetrn lassen ;)
    Nichtsdestotrotz hat Dein Vorbringen mit "50% / 50%" hier etwas für Verwirrung gesorgt - denn dies ist in dem Schreiben natürlich nicht ersichtlich!



    Nur eine Sache muss man bedenken: man muss sich verteidigen, denn "Iura novit curia" - "Die rechtliche Würdigung obliegt dem Gericht" bedeutet nicht nur, dass das Gericht entscheidet, sondern vor allem, dass man nach dem Beibringungsgrundsatz den Prozessstoff im Zivilprozess selbst beizubringen hat. Denn es wird hier keinen Untersuchungsgrundsatz geben - keine Ermittlung von Amts wegen erfolgen!!!
    Im Klartext: Die Beklagten müssen gegen die Forderung des Klägers argumentieren, Beweise erbringen, mithin ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigen - sonst denkt das Gericht, man gebe "alles zu" 8o



    DAS IST DAS EINE - DAS ANDERE...
    ...wäre der Innenausgleich zwischen den Gesamtschuldnern - dies hängt aber von der Entscheidung des Gerichts ab.
    Und so kann es durchaus sein, dass dein Kollege nix zahlen oder doch einen Anteil tragen muss. Und das wäre dann nicht nur eine Beteiligung an den Schadensersatzkosten, sondern auch an den Gerichtkosten und den Rechtsanwaltskosten...


    Und da hat Yeti Recht: es wird - falls denn so ein Urteil fällt - bei der Versicherung des AH "abkassiert", diese wird sich dann an das AH (HALTER) und deinen Kollegen (FAHRER) wegen Regressansprüche halten...
    ...oder YETI:
    je mehr Schuldner, desto besser - einfachen Streitgenossenschaft. =)
    Diese führt zu einer einheitlichen Verhandlung mit einer einheitlichen Beweisaufnahme - es muss aber die Entscheidung des Gerichts nicht unbedingt in diesem Sinne, also einheitlich erfolgen.
    Bei "KFZ-Fällen" ist es immer so (bez. falls ein Anwalt angesetzt wird :P ), dass der Geschädigte den Halter, ggf. den Fahrer (falls der Halter selbst nicht gefahren ist) sowie die Haftpflichtversicherung verklagt.
    Dies ist vorteilhaft, wenn es z.B. unklar ist, ob die Versicherung haftet oder ob sie sich auf einen auch Dritten gegenüber relevanten Haftungsausschluss - § 152 VVG - berufen kann!!!
    Wovon ich hier aber nicht ausgehe!

  • Also das mit den 50/50 ist wohl etwas unglücklich von mir gewählt worden.
    Ich bin keiner vom Fach, und mit 50/50 meinte ich, dass jeder auf seinem Schaden sitzen geblieben ist und nichts von den Versicherungen gezahlt wurde.
    Zumindest soweit ich weiß...


    Schon klar was Anlagen sind, aber sind sind keine in dem Schrieb vorhanden!!! Sowas ist doch sehr "unseriös"!


    Mit unwichtig, öhm, hauptsächlich Beleherungen. Sachen die aus meiner Sicht nicht relevant waren, wollte ja nicht den ganzen Schrieb posten, aber ich könnte Bilder davon online stellen :)


    Hmpf, gut, dass wir Beweise liefern müssen, war uns klar. Nur ob diese aussagekräftig genug sind, darum mache ich mir noch sorgen. Denn behaupten können wir viel...
    Aber wir sind zu zweit, und ich hoffe der Gegner bleibt alleine. Nicht das jener welche noch ein paar "Zeugen" herbeiruft.


    Bzgl. "abkassieren": Das AH wird sich da schön raushalten und mein Bekannter alles tragen müssen, korrekt? Denn was kann schon das AH dafür.


    Ok, das erklärt wieso alle beklagt werden.

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    • Offizieller Beitrag

    Abwarten und Tee trinken. ;)


    Hier ist doch (noch) keiner auf seinem Schaden sitzen geblieben - Du siehst doch, dass der Bike-Typ bereits im Jahre '04 seinen Anspruch bei der Haftpflicht des AH geltend gemacht hat. Diese hat aber nicht reguliert! :idee: Und dies ist eben nun Streitgegenstand - und wird gerichtlich entschieden, weil der Herr Bikehalter es so will.


    Zitat

    Bzgl. "abkassieren": Das AH wird sich da schön raushalten und mein Bekannter alles tragen müssen, korrekt? Denn was kann schon das AH dafür.


    Wie ich es schon zum Sinn der "Gesamtschuldner / Streitgenossenschaft" geschrieben habe (besser zu viele Schuldner haben, als zu wenige) - falls es zu einer Verurteilung kommt und der Typ eine vollstreckbare Ausfertigung hat (wir sagen dazu: Titel - Klausel -Zustellung), so wird er bei der Haftpflicht des AH "abkassieren". Diese wird sodann Regress fordern und gegen das AH und/oder den Fahrer vorgehen. Da aber beim AH das Geld eher und schneller zu holen sein wird, kann es auch gut sein, dass sie es eben nur dort macht und das AH dann wiederum gegen Deinen Kollegen vorgeht, vgl. § 421, 426 BGB - u.U. auch auf dem Klagewege. Aber so weit muss es noch gar nicht kommen.


    DENN: die Haftpflicht des AH hat ja schlauerweise nicht reguliert. Dort sitzen -so denke ich- schlaue Köpfe und wissen genau, was denn so passieren kann, falls sie nicht regulieren.
    Soll heißen: das Risiko eines evtl. Rechtsstreits wird die Versicherung des AH schon richtig abgeschätzt haben. Dein Kollege spielt hier eine etwas untergeordnete Rolle - siehst auch daran, dass eben die Versichrung des AH den RA stellt, auch wenn Dein Kumpel mitvertreten wird.
    Natürlich muss er seinen Arsch hinhalten, falls es zu dem oben dargestellten kommen sollte :D


    WICHTIG: hat denn schon das AH bei der Haftpflicht des Bike-Halters ihren Anspruch geltend gemacht??? Das Auto wurde schließlich auch beschädigt. Wenn ja - dann: in welcher Höhe (%) wurde denn reguliert?

  • Öhm, mein Bekannter hat den Schaden selber gezahlt da die Versicherung nicht zahlen wollte! Hat sich damals auf die 550Euro belaufen.
    Aber Details kann ich dazu leider nicht schreiben, da ich sie (noch) nicht kenne :(

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    Einmal editiert, zuletzt von Xeno ()

  • Soweit ich weiß, ja.

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  • Zitat

    Original von moxon
    Der wird da nicht viel chanche haben, besonders beim Restwert des Helmes.


    Laut ADAC und Tüv etc ist es dringends Empfohlen einen Helm nach 7 Jahren zu tauschen, da er zu dem Zeitpunkt aufgrund von Materialermüdung keinen vollen Schutz mehr bietet, der Restwert des Helmes dürfte sich also auf 0€ belaufen.


    Das der Anwalt von der Materie scheints wenig Ahnung hat ermisst sich IMHO schon mal daran dass es mindestens ein Urteil darüber gibt dass Schutzkleidung KEINERLEI Wertverlust unterliegt, da der "Nutzwert" im Form des Schutzes sich auch nicht mindert. Schutzkleidung ist somit i. A. zum Neuwert zu ersetzen.


    In wieweit das dann wirklich sinnvoll ist mit einem sieben Jahre alten Helm rumzugurken steht auch einem ganz anderen Blatt. Wobei je nach Material der Helmschale auch 7 Jahre kein Problem darstellen.


    Klingt mir alles ein wenig nach dem verzweifelten Versuch irgendwie noch was rauszuholen, und ein minderbegabter Anwalt der sich dafür hergibt ist heutzutage ja schnell gefunden.

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von Kubek
    so, so... Begründung der gegnerischen Haftpflicht?
    Schätze, dass es hier mit 50% / 50% abgelaufen ist, richtig?


    Hmm, Bekannter meint, dass er nicht viel davon mitbekommen hat. Ihm wurde nur gesagt er müsse seinen Schaden selber tragen da wohl beide Schuld daran hatten. Deshalb bin ich von 50/50 ausgegangen. Irgendwie ziemlich verplant die Angelegenheit! Hoffe es klärt sich in naher Zukunft!


    Arne: Haben wohl kein Weihnachtsgeld bekommen... ok, ich auch nicht! *gleich ne Gegenklage anstrebt bzgl. Schmerzensgeld :clown:*

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Xeno

    Zitat

    Original von Kubek
    so, so... Begründung der gegnerischen Haftpflicht?
    Schätze, dass es hier mit 50% / 50% abgelaufen ist, richtig?


    Hmm, Bekannter meint, dass er nicht viel davon mitbekommen hat. Ihm wurde nur gesagt er müsse seinen Schaden selber tragen da wohl beide Schuld daran hatten. Deshalb bin ich von 50/50 ausgegangen. Irgendwie ziemlich verplant die Angelegenheit! Hoffe es klärt sich in naher Zukunft!


    Es hat das AH gesagt, die gegnerische Haftpflicht zahle nicht? Sodann hat er das Geld auf den Tisch des AH gelegt? Sorry, aber da hat sich Dein Kollege nicht sorgfältig genug um die Angelegenheit gekümmert - zumal er immernoch davon ausgeht, die Schuld liege beim Motorradfahrer...
    Das Ding ist doch die Schuldfrage - allein hiervon hängt es ab, ob und wieviel er zahlen muss. Und diese wird sich schon bald klären - die Richter lieben solche Fälle :D


    Arne
    warum denn ein verzweifelter Versuch mit Hilfe eines minderbegabten Anwalts?
    In der Klageschrift steht doch, dass die Haftpflicht des AH die Schäden des Bike-Halters schon seit '04 nicht regeln will. So muss er nun klagen, weil sich da nix bewegt und die Verjährung droht.
    Der Halter des Bikes geht nun mal von einer anderen Schuldfrage aus als es der Kumpel des Threadstellers tut. So macht er seine Ansprüche geltend - dies ist nun mal der Streitgegenstand.
    Ferner ist der Anwalt nicht "minderbegabt", schließlich macht er seit '04 Zinsen (Pauschale + BZS) geltend und zudem behält er sich vor, später gegen die Haftpflicht des AH, das AH (Halter) und den Kumpel (Fahrer) wegen möglicherweise erst später auftretender Körperschäden vorzugehen... der RA wird hier gutes Geld verdienen.

  • Zitat

    Original von Kubek
    Ferner ist der Anwalt nicht "minderbegabt" ....


    Wer sich an Verkehrsrecht wagt und nicht mal einen zigmal per Anno vorkommenden "Klassiker" der Schadenersatzregelung kennt - Ersatz der Schutzkleidung zum Neu- und nicht zum Zeitwert - ist m. E. eine Fehlbesetzung, aber eine einigermaßen realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten ist bei dieser Zunft IMHO ohnehin eher die Ausnahme als die Regel.


    Frei nach "erst mal den Mandanten annehmen, versemmeln können wirs dann immer noch":

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  • *TreckerwirrimKopf*


    Ich versuche dieses Durcheinander nochmal aufzudröseln:


    Unfall 2004.


    Versicherungen einigen sich auf 50/50 ... will heißen, jeder bezahlt seinen Schaden selbst.


    Autohaus verlangt von Kumpel 550 Eus, weil das der Schaden am Auto vom Autohaus ist und die Versicherung vom Kradfahrer nichts zahlt wegen 50/50.


    Kumpel legt die 550 Mäuse hin.


    Jetzt kommt nach gut zwei Jahren (weil wohl Verjährung droht), der Kradhalter (Papa von Fahrer) und will seinen Schaden am Krad plus Extras ersetzt haben. Die Forderung richtet sich an alle möglichen "Empfänger" inklusive Kumpel.


    Ist nun nicht der Kumpel der "doppeltgear***te"? Er hat ans Autohaus den "Eigenschaden" gezahlt und läuft nun Gefahr, auch noch für den Fremdschaden am Krad latzen zu müssen?


    Wie geht das nun aus, wenn das Gericht die Versicherungsmeinung teilt und 50/50 bestätigt? Bekommt dann Kumpel die 550 Eus zurück und die Versicherung des Autohauses (falls Vollkasko ohne SB) muss ans Autohaus bezahlen? Was muss Kumpel dazu tun?


    Mannomann, ich glaube das ist wirklich ein Fall für einen eigenen RA des Kumpels, derjenige der Versicherung wird kaum im Interessenkonflikt den Kumpel vertreten.


    Was lernt man daraus? Rechtschutzversicherung ist eine lohnende Investition und hält auch den ehrenwerten Berufsstand des Anwaltes am Leben ;)


    Was lernt man noch daraus? Gerade wenn es nicht das eigene Auto ist, immer die Polizei bei Unfällen rufen, auch wenn deren Begeisterung bei geringfügigen Sachschäden sich in Grenzen hält. Entgegen langläufigen anderen Meinungen muss sie kommen (was bei Pillepalleunfällen auch dauern kann *moxondieButtervomBrotholt* :rolleyes: )


    Es liest sich in einer Gerichtsakte auch immer besser, wenn im Unfallprotokollsteht: OrdnungsNummer 1 wurde ein Verwarnungsgeld angeboten, was diese ablehnte."


    Worüber wir nun noch garnicht geredet haben, ist der Unfallhergang und das wird sicherlich auch andere interessieren, stimmt´s Stefan100NX? Es gibt definitiv Situationen, bei denen der Auffahrende nur Teilschuld besitzt! ;)

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