ZitatOriginal von B11-Gott
Kann man dafür in's Gefängnis kommen???
Es wird zwar kein Tatbestand eines StGB-§ erfüllt, aber im Nebenstrafrecht gibt es das AutomobilmarkenG, welches im § 43b "das öffentliche zur Schau stellen falscher Modellbezeichnungen" unter Strafe stellt.
Dazu gehört auch, dass man Schilder mit Bezeichnungen von Fremdherstellern in der Kennzeichenmulde anbringt.
Ferner könntest Du die Firma "Nissan" mit dem Spruch diskriminiert haben, dies wäre aber nur Schadensersatz, aber kein Knast, da Zivilrechtseröffnung.
Zurück zur Frage:
Es können sogar laut § 43b sogar bis zu 3 Jahren werden, wenn man's gewerblich macht. Da ich davon ausgehe, dass Du dies nur einmalig getan hast, würde bei einer Verurteilung vor dem AG - Abteilung für Automobilsachen - wohl "nur" eine Geldstrafe bei rauskommen. Ich denke da leider an mindestens 1055 Tagessätze
EDIT: Bist aber ein Trottelchen... machst Bilder davon und zeigst sie uns