Zwei verschiedene Farben am Auto!? Gesetzeskonflikt?

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 9.863 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von B11-Gott
    Kann man dafür in's Gefängnis kommen???


    Es wird zwar kein Tatbestand eines StGB-§ erfüllt, aber im Nebenstrafrecht gibt es das AutomobilmarkenG, welches im § 43b "das öffentliche zur Schau stellen falscher Modellbezeichnungen" unter Strafe stellt.
    Dazu gehört auch, dass man Schilder mit Bezeichnungen von Fremdherstellern in der Kennzeichenmulde anbringt.
    Ferner könntest Du die Firma "Nissan" mit dem Spruch diskriminiert haben, dies wäre aber nur Schadensersatz, aber kein Knast, da Zivilrechtseröffnung.


    Zurück zur Frage:
    Es können sogar laut § 43b sogar bis zu 3 Jahren werden, wenn man's gewerblich macht. Da ich davon ausgehe, dass Du dies nur einmalig getan hast, würde bei einer Verurteilung vor dem AG - Abteilung für Automobilsachen - wohl "nur" eine Geldstrafe bei rauskommen. Ich denke da leider an mindestens 1055 Tagessätze :(


    EDIT: Bist aber ein Trottelchen... machst Bilder davon und zeigst sie uns :rolleyes:


  • ...das Prob wird auch immer verzwackter, seit "was ist aber wenn" - Eventualitäten eingebracht werden.


    Ich versuch das jetzt mal aufzudröseln:


    Kubek stellt ein Vergehen gegen § 43b AutomobilmarkenG in den Raum... der alte Rechtsverdreher muss es ja wissen *flöt* aber 1055 TS (Tagessätze) hab ich dabei noch nicht erlebt, maximal waren es 900. Nun Gut, er mag sich auf einen besonders Schweren Fall gem. Abs. 4 beziehen, dann kann das ohne weiteres hinkommen.


    Die EG-VO 331/2002 beinhaltet keinerlei Sanktionsbestimmungen, verweist jedoch in Anlage IV auf das Musterschutzgesetz. Das ist überhaupt nicht mein Ding, weil dies ein Nebengesetz zur Abgabenordnung darstellt und eher steuerlich - rechtlich interessant ist. Gibt es hier einen Finanzbeamten oder Zöllner, der dazu mal was sagen könnte?


    Was zulassungsrechtlich bleibt, ist ein Erlöschen der Tagfahr-BE (wurde bereits erörtert) bei Inbetriebnahme ohne Spektralgutachten. Der Tarif hierfür ist hinreichend bekannt.


    @ Elfe: Dafür kommt man nicht in den Knast, die Jungs dort, müssen weiterhin ohne dich auskommen.


    @ Micra-Reke: Immer gerne wieder ... super Nissanboarderin ... so muss Nissanboard sein ... ne Frau, die weiß, was sie will ... da macht Nissanboard spass! ;)

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  • Zitat

    Original von fossie
    Gut geschlafen???


    Nenn mich Dornröschen *g*


    Wahrscheinlich ist das Farbspektrum dieses Threads auf meinem Laptop zu Hause nicht zu finden :D


  • wenn das mit zweifarbig so komplizert is...
    wie is das dann mit dem almi? hat der da
    ne sonderzulassung oder so? der is ab werk zweifarbig.


    und was is wenn man seine karre mit nem aufwendigen airbrush
    über die ganze seite verziert? das sind ja dann meist mehr als
    nur zwei farben....
    wie zb der hier


    Quelle Autobild: Almera


    oder was is mit den leuten die sich großflächige tribals auf die
    seiten kleben? oder Schwarze oder Carbon motorhauben machen?

    • Offizieller Beitrag

    Das Zauberwort heißt immernoch Farbspektralgutachten! Ohne das wissen die Mitarbeiterinnen bei der Zulassungsstelle nicht was sie Eintragen sollen!


    BTW haben sich bei mir 2 Dekra Prüfer auch 5 min gestritten ob meine Federn Schwarz oder Grau sind bis wir uns dann auf anthrazit geeinigt haben! Man sieht also "Farben können Meinungen spalten"!

  • aha... wozu gibts dann die farbcodes? die sagen doch eindeutig aus was es für ne farbe is... und wenn zwei farben sind können doch zwei eingetragen werden.


    und heutzutage is doch jeder dritte altere opel unten schwarz... davon hat doch definitiv höchsten einer von 1000 son spektralgutachten gemacht, und evtl 2 von 1000 hab das schwarz eintragen lassen.
    und es fahren genug autos rum die umlackiert sind und noch die alte farbe in de papiere steht, und das nichma den tüv juckt.
    und was is mit autos wo keine farbe in de papiere steht? wie bei dem swift vom kumpel?


    völlig dumm... das der deutsche bürokratiestaat so´n umstand um die farben von autos macht. :wand:

  • Zitat

    Original von PsycoFun


    und es fahren genug autos rum die umlackiert sind und noch die alte farbe in de papiere steht, und das nichma den tüv juckt.
    und was is mit autos wo keine farbe in de papiere steht?


    Das ist wohl wahr, ein Kumpel hat nen 626 Coupe der früher rot war und jetzt Atlantikblau-grün-perleffekt (oder so) von Opel drauf hat und dem TÜV war das so was von egal!


    Naja! ....

  • :rolleyes: :wand:

  • Zitat

    heutzutage is doch jeder dritte altere opel unten schwarz


    Schwarz ist keine Farbe, das hatten wir schon, außerdem ist das bei Opels keine Lackierung sondern eine Erhaltungsreparatur mit Unterbodenschutz.


    Bitte noch mal von vorne alles lesen.


    Zitat

    ein Kumpel hat nen 626 Coupe der früher rot war und jetzt Atlantikblau-grün-perleffekt (oder so) von Opel drauf hat und dem TÜV war das so was von egal!


    ...schreibst du doch selbst, Lack von Opel ... der hat natürlich Spektralgutachten ... sonst hätte es niemals ABE für den Opel gegeben, aber ich erinnere an das Automobilmarkengesetz (vgl. oben Kubek) und Musterschutzgesetz.


    Zitat

    und was is mit autos wo keine farbe in de papiere steht? wie bei dem swift vom kumpel?


    ...dann isser weiß oder schwarz, beides ist keine Farbe (hatten wir schon, schon wieder nicht gelesen :rolleyes:), oder er ist in einem Ton, der innerhalb des Lichtbrechungsindex (Refektionswert bis 35 Meter) von Xenon-Scheinwerfern untererhalb von 2.800 Kelvin liegt. Das gilt dann als schwarz und was ist schwarz? Keine Farbe! Aha!


    *sich neben Nismoon an die Wand stellt und rhytmisch den Schädel davorknallt*

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  • Wenn ihr wüsstet, wie teuer meine Farbeintragung beim N16 war :heul:



    Dadurch dass es keine scharfen Übergänge gibt und die beiden Lacke ineinander hineingenebelt wurden, wurde es statt einer §19 Abnahme eine §21 Abnahme.


    Das Schlimmste bei der Sache ist eigentlich, dass die noch ca cm² große Stücke des Lacks entfernen und ins Labor einschicken.
    Man kann das ja verstehen; die wollen auch nur sicher gehen, dass das keine Fälschung ist!

  • Farbe eintragen??? :eek: :eek:
    In meinem Fahrzeugbrief ist nichtmal ne Farbe drinnen. Wurde damals vergessen einzutragen, und wurde auch nie nachgeholt. Selbst bei einem Hinweis meinerseits, wurde mir gesagt das sei unwichtig...

    mein Auto is derzeit:
    Weiß bis zu den Türen, rest is Antrazit, heckklappe und dächer sind Weiß und der Heckspoiler ist Gelb.


    nicht grübel, ist nicht so gewollt, aber so gekommen. kohle zum lackieren ist im moment nicht da.


    Weder Tüv noch Polizei hat jemals was dagegen gesagt und mir wäre auch keiner bekannt der sich ne Farbe hat eintragen lassen, geschweige denn ein Gutachten davon machen lassen....


    Wird ein Fahrzeug neuerdings anhand der Farbe und nicht mehr an der Fahrgestellnummer identifiziert ?


    Also ich würd mir da ja überhaupt keinen Kopf machen.


  • Mag sein, dass es in Bayern nicht so streng gesehen wird.


    Meinem Kollegen haben sie den Renault R4GTL stillgelegt, weil er eine andersfarbige Haube (schwarz am grauen Wagen) verbaut hatte.


    Keine ABE oder Gutachten seitens Renault...Ergo: Karre stillgelegt.


    Lies Dir bitte auch die Antworten von Kubek und Trecker (beide sind juristisch im Thema) genau durch, nicht dass irgendwann das böse Erwachen kommt.


    Ich wäre vorsichtig damit, mir andersfarbige Teile an's Auto zu bauen.


  • Wenn ich bedenke, dass bei meinem TS die Farbe AT9 sogar ab Werk eingetragen wurde und Nissan 1997 bei Enführung eine EG-Sondergenehmigung einholen mußte, dann ist in diesem Land mittlerweile alles möglich.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von YETI
    Wenn ich bedenke, dass bei meinem TS die Farbe AT9 sogar ab Werk eingetragen wurde und Nissan 1997 bei Enführung eine EG-Sondergenehmigung einholen mußte, dann ist in diesem Land mittlerweile alles möglich.


    Ich erinnere mich gerne an die damaligen Internen-Schreiben zurück.


    Kosteten die "normalen" Metallic-Lacke damals nur 500,-DM Aufpreis, so war AT9 immer mit 1345,DM in den Preislisten, aufgrund der teuren, witterungsabhängigen Spektralgutachtenserstellung für diesen ungewöhnlichen Lack.


    Das ist der Grund, weshalb es so wenig AT9 P11 in Deutschland gibt.

  • Genau das ist ja auch der Grund, warum Metalliclackierungen beim Neuwagenkauf immer teurer sind als normale. Der teurere Lackpreis ist nur ein winziger Teil des Aufpreises.


  • Die absolute Härte war aber:


    Ich hatte am P10 doch einen schwarzen, unlackierten Heckspoiler!


    Wenn ich daran denke, was für ein Aufriss das damals beim TÜV war, bis das eingetragen wurde. Die Eintragung kostete - weil in der ABE natürlich nix von einem Spektralgutachten stand - damals 85 Euro!


    Und mein Lacker hätte mir den für 90 in Wagenfarbe lackiert! :wand:


    Beim TS war das Problem, dass die in ihren Unterlagen nur die P11-120-Reihe hatten: Ohne Spoiler. Die wollten doch glatt - weil die nicht glaubten, dass der Spoiler bei meinem im Gegensatz zu den P11-120ern ab Werk drauf ist - dass ich ne ABE vorlege + Spektralgutachten! Zum Glück gab es aber für den TS mit AT9-Lackierung eine Sonderfreigabe direkt von Nissan. Ich war wohl nicht der erste, dem es so ging.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Im alten Schein war mein Sunny silber, im neuen ist er grau...


    soviel zum Thema *fg*

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!


  • Tja ... ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du als stolzer Besitzer einer der wenigen Exponaten eines TS in der Farbschlüsselung AT9 seinerzeit bittere Tränen weinen musstest, aber so ist das nun mal.


    Was soll aber bitte Yeti hierzu sagen, den armen Schlumpf hat es dermaßen bitterlich gebeutelt.


    Wegen seines popeligen Heckspois musste er seinerzeit 85 € für das Antragsformular zur Zulassung eines Auswahlverfahrens für ein Spektralgutachten latzen, obwohl er diesen beim Profi-Lacker in Auftrag gab. Die Älteren hier können sich sicherlich noch erinnern, wie wir uns damals aufgeregt hatten und es war nichts, aber auch gar nichts zu machen ...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition