Zwei verschiedene Farben am Auto!? Gesetzeskonflikt?

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 9.847 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Hi...möchte meinen wagen in der unteren Hälfte umlackieren (schwarz) das obere bleibt original Lack... muss ich diese Veränderung melden oder eintragen lassen gruß martin :Bier:

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P

  • Jou, musst Du ein Spektralgutachten anfertigen lassen, das kostet!

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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von arne_P10
    Jou, musst Du ein Spektralgutachten anfertigen lassen, das kostet!


    Ganz genau... Arne P10 wird uns bestimmt noch einen ungefähren Preis nennen.
    Der BGH besagt ferner, dass das Spektralgutachten in einer beglaubigten Kopie an die eigene Versicherung zu schicken ist, damit der Versicehrungsschutz nicht erlischt - Grund hierfür dürfte darin zu sehen sein, dass nach einem evtl. Diebstahl das Auto dann dem Eigentümer zugeordnet werden kann.

  • Das kannste meist knicken.Bestimmte Farbkombinationen bekommste einfach nicht eingetragen.In den 80er hat Nissan das bei einigen Cherry und Laurel-Modellen gemacht.Da mußte der Händler vor dem Zulassen jedes einzelne Auto erst beim TÜV abnehmen lassen.Deshalb hat Nissan das Mitte der 80er aus dem Programm genommen.Stand im Prospekt auch immer dabei:2 Farben Lackierung gegen Aufpreis.Das hing nur mit der Eintragung zusammen.Heute bietet das kein Autohersteller mehr an.

  • Jepp, wie cruiser schon schrieb...


    Gemäß EG-Verordnung 331/2002 sind Zweifarblackierungen europaweit geschützt und nur noch in den Kombinationen blau-silber und grün-silber zulässig (die RAL-Nummern sind mir gerade nicht greifbar), wobei sie durch retroreflektierende Elemente ergänzt sein müssen (um dem Lichtbrechungsindex gemäß Spektralgutachten - kostet ein Schweinegeld - zu entsprechen).


    Für die Reflexionselemente muss wiederum eine Ausnahmegenehmigung gemäß der 38. Änderungs-VO zu Anlage XXVI. der StVZO vorliegen. Diese wäre bei der Mittelbehörde der Landesverwaltung (in Hessen heißen die Regierungspräsidien) zu beantragen und sind Voraussetzung für eine Eintragung in den Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung (neu).


    Falls du getönte Scheiben hast oder einen Frontscheibenkeil, wird dies im Spektralgutachten mit berücksichtigt, das schlimmste was dir hierbei allerdings passieren kann ist eine Auflage, das Fahrzeug nur bei Lichtverhältnissen mit Farbtemperaturen zwischen 4000 k und 12000 k (kelvin) in Betrieb setzen zu dürfen, ansonsten muss es außerhalb öffentlicher Verkehrsbereiche abgestellt sein (hast du eine Garage?)


    Aus unterer Hälfte in Schwarz könnte allenfalls was werden, wenn dein Auto vor dem 1.4.2002 (vgl. EG-Verordnung 331/2002) in RAL 1015 (Hellelfenbein) originallackiert war oder noch ist, über vier Türen verfügt und mindestens 5 Personen ausreichende Sitzfläche bietet. Dann müsstest du nur noch ein Taxigewerbe anmelden, den Personenbeförderungsschein ("klein" bis 17 Personen) machen und Taxammeter einbauen und schon steht dem zweifarbigen Fahrspaß nichts mehr im Wege :Bier:

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  • Eine Gesetzeslücke gäbe es schon...


    Mütest nur den unteren Bereich mit Unterbodenschutz an"malen", das gilt nicht als Lack sondern als Witterungsschutz. Hab ich selber auch schon mit dem Kadett gemacht, und bin einwandfrei durch den Tüv gekommen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Radarrider
    Eine Gesetzeslücke gäbe es schon...


    Mütest nur den unteren Bereich mit Unterbodenschutz an"malen", das gilt nicht als Lack sondern als Witterungsschutz. Hab ich selber auch schon mit dem Kadett gemacht, und bin einwandfrei durch den Tüv gekommen.


    Haben wohl fast alle beim Kadett gemacht! :D


    Also die Unterbodenschutzidee hat ich auch schon! Mach das mal Dirty! Das Wäre einzigartig! Und der Teer dämmt zusätzlich!


    Und nen Unterbodenschutz muss man auch nicht eintragen lassen! :perfekt:

  • Zitat

    Original von sethx
    Schwarz is keine Farbe! Punkt aus Ende!



    Da wird wohl nix mit eintragen! :(


    ...richtig so! Wäre ja noch schlimmer, wenn jeder x-beliebige Torfstecher mit einem zweifarbig lackiertem Auto herumfahren würde, gerade in Unterhalbfarbe schwarz!


    Schwarz ist definitionsbedürftig und schwarz ist nicht gleich schwarz!!!



    ...mal völlig abgesehen von der EG-VO 331/2002...



    in diesem Zusammenhang kritisiere ich energisch die Missachtung der EG-Regularien und fordere aufs schärfste, dass zweifarbig lackierte Fahrzeuge ohne Spektralanalysegutachten einer umweltverträglichen Entsorgung zugefügt werden!

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  • Trecker! Kubek! Ich bin so enttäuscht!


    Wie könnt ihr nur die kleine, aber bedeutende Sache mit dem kalibrierten Licht vergessen? :rolleyes:


    Bestimmte Farbkombinationen sind bei Tageslicht ganz klar zu unterscheiden, während bei schummrigen Licht plötzlich nur eine Farbe zu sehen ist.


    Ganz kriminell wird es nachts, wenn das Fahrzeug z.B. mit Xenon angestrahlt wird ... zur Erinnerung: Das Spektrum von Xenon ist relativ engbandig, es werden somit fast nur Graustufen dargestellt.


    Wenn du Pech hast, wird dir der Nachbetrieb ausgetragen.


    Kurzum:


    Ich würde es mir überlegen.

  • Frag einfach mal bei deinem Lackierer nach. Zertifizierte Lackierwerkstätten haben imho Ahnung was gesetzlich machbar ist und was nicht.
    Mach nicht den Fehler irgendeinen teuren Lack drauspritzen zu lassen und dann winkt der TÜVer ab!

    Beginnt das Heck Dir auszuschwenken, hilft nur eins: Dagegenlenken!

  • Mein Gott! Seid Ihr bescheuert! :will-u-understand:


    Das Einfachste seht Ihr nicht:


    Wenn er das Fahrzeug zweifarbig lackiert, muß er nur eines machen:


    Gegen eine Schutzgebühr von 50 Euro, die an Volkswagen zu überweisen ist, darf er dem Fahrzeug den Status "Sondermodell Harlekin" verleihen. Das ist nicht nur nicht eintragungspflichtig, sondern sogar ABE-frei....



    ...sofern Farben verwendet werden, die ein Materialgutachten für den zu lackierenden Fahrzeugtyp haben.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • imho war der Harlekin aber 4-farbig. Bin mir da nicht sicher, dass die es auch schon bei (nur) 2 Farben so machen. Müßte man sich ggf. dort vorab mal erkundigen. Nicht dass es später heißt, und wo sind die anderen 2 Farben??

  • Zitat

    Original von Stoho
    imho war der Harlekin aber 4-farbig. Bin mir da nicht sicher, dass die es auch schon bei (nur) 2 Farben so machen. Müßte man sich ggf. dort vorab mal erkundigen. Nicht dass es später heißt, und wo sind die anderen 2 Farben??


    Das war seinerzeit ein Problem. Man fand diesbezüglich aber einen guten Kompromiß:


    Harlekin bedeutet: Es müssen 4 Farben am Fahrzeug sein. Wo die allerdings sein müssen, ist nicht festgelegt. Jede Farbe muß nur minimum 5% der lackierbaren Teile bedecken.


    Gerne werden hierfür Kofferraum und Reserveradmulde hergenommen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Kleiner Tipp: such mal unter www.google.de nach der EG-VO 331/2002 bzw. EG-Verordnung 331/2002, nimm den ersten Link, da steht ganz genau was du zu beachten hast.

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!


  • Das habe ich wiederum für so selbstverständlich gehalten, dass ich es erst gar nicht erwähnt habe, aber natürlich hast du recht, SePtOn.


    Das lässt sich aber mit einer magentafarbenen Unterflurbeleuchtung beheben, wie ich mal bei den Jungs in http://www.hanauerlandstrasse.org/
    gelesen habe, wo das gleiche Thema diskutiert wurde. Die haben allerdings inzwischen meine Registrierung gekickt :D


    Die Unterflurbeleuchtung muss allerdings so geschaltet sein, dass sie nur im Stillstand funktioniert, wenn eine Tür geöffnet ist, was de facto der von dir angesprochenen Austragung des Nachtbetriebes gleich kommt.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition