Rückwirkende Kfz-Steuererhöhung rechtens?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 4.126 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Moin,


    offiziell weiß ich noch nichts von einer Steuererhöhung für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter, weil mich das Finanzamt bisher noch nicht informiert hat.


    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es überhaupt rechtlich in Ordnung ist, daß man eine rückwirkende Steuererhöhung durchführt.


    Hypothetische Annahme: Hätte ich im Februar gewußt, daß sich ab April meine Kfz-Steuer um über 20 EUR auf knapp 660 EUR erhöht, hätte ich vermutlich die im Herbst fällige Wartung (diesmal sogar mit einer ziemlich teuren Instandsetzung der Bremsanlage) und die Haupt- und Abgasuntersuchung nicht mehr durchführen lassen und hätte den Wagen abgemeldet und verschrottet.


    Das ist doch eine Riesenfrechheit von unserem Staat! (Ich meine jetzt vornehmlich die Tatsache, daß man nicht persönlich informiert wird, natürlich sind die Strafsteuern auch eine Frechheit.)


    Wenn man nach "rückwirkender Steuererhöhung" googelt, dann findet man eigentlich nur die Erhöhung der Steuer für Wohnmobile (mit entsprechendem Widerspruch-Musterschreiben des ADAC) , aber zu der rückwirkenden Erhöhung der PKW-Kfzsteuer findet man nichts.


    Ich finde, wir lassen uns zu viel gefallen.


    Bis denne
    Lars

  • Zitat

    Original von SunnyN13


    Hypothetische Annahme: Hätte ich im Februar gewußt, daß sich ab April meine Kfz-Steuer um über 20 EUR ... erhöht ... hätte den Wagen abgemeldet und verschrottet.


    Na komm, das glaubst du doch selber nicht.


    Außerdem war die Erhöhung der KFZ-Steuer für DieselPKW ohne Filter ausreichend lang vorher bekannt.


    Gruß


  • Es war eine hypothetische Annahme. Es HÄTTE ja so sein können. Ich gibt wohl mehr Leute, denen das Geld wichtiger ist als das Auto, die würden wohl so handeln.


    Zitat

    Original von 00Fishmaster
    Außerdem war die Erhöhung der KFZ-Steuer für DieselPKW ohne Filter ausreichend lang vorher bekannt.


    Gruß


    Und genau das ist der Punkt: Mich hat niemand darüber informiert. Kein Brief vom Finanzamt. Bei 638 EUR Steuern im Jahr kann man ja wohl einen Brief für 0,55 EUR (naja, mit Papier dann evtl. 1 EUR) erwarten, oder?!


    Sind solche Informationen denn eine Hol- oder Bringschuld des Bürgers? Wenn es danach ginge, müßte man ja als Autobesitzer alle 4 Wochen bei irgendwelchen Ämtern und Behörden nachfragen, ob sich was ändert oder bereits geändert hat. (Ebenso unverständlich, daß Änderungen in der StVO den registrierten Führerscheininhabern nicht persönlich mitgeteilt werden. In der heutigen Zeiten würde ein E-Mail-Newsletter ja ausreichen.)


    Bis denne
    Lars

  • Hast du keinen KFZ-Steuerbescheid bekommen?


    Außerdem:

    Zitat

    Es war eine hypothetische Annahme. Es HÄTTE ja so sein können. Ich gibt wohl mehr Leute, denen das Geld wichtiger ist als das Auto, die würden wohl so handeln.


    Bei Spritpreisen von weit über 1€ wird wohl niemand wegen 20€/Jahr sein Auto verschrotten.


    Gruß

  • Wir hatten unsern Smart CDI im Juli mal kurz abgemeldet, im neuen Steuerbescheid waren dann prompt 10€ "Strafsteuer" drauf.


    Vor 7 Jahren war das Ding noch 3 Jahre steuerbefreit und jetzt muß ich schon Strafsteuer zahlen. :uzi:

  • Zitat

    Original von 00Fishmaster
    Hast du keinen KFZ-Steuerbescheid bekommen?


    Der kommt ja erst im November. Da wird dann drinstehen, daß ich rückwirkend vom 01.04.2007 an auch noch nachzahlen muß.



    Das sicher nicht - aber wenn Du Dir (wie in meinem Fall) die Gesamtsteuerlast anschaust, dann besteht doch irgendwie die Gefahr, daß das Limit überschritten ist. 660 EUR...pfffffff!


    Bis denne
    Lars

  • Zitat

    Original von SunnyN13
    ...


    (Ebenso unverständlich, daß Änderungen in der StVO den registrierten Führerscheininhabern nicht persönlich mitgeteilt werden. In der heutigen Zeiten würde ein E-Mail-Newsletter ja ausreichen.)


    Bis denne
    Lars


    ...genau so verwerflich ist es, dass Fahrradfahrer nicht per reitendem Boten mitgeteilt bekamen, dass seit dem 01.01.2004 auch das Telefonieren mit dem Handy beim Fahrradfahren verboten ist.


    Hätte meine Mutti 1949 über Rot-Kreuz-Feldpost erfahren, dass es nun Lichtzeichenanlagen für Fußgänger gibt, hätte sie seinerzeit auch nicht die 2,- DM Verwarnungsbuße bezahlen müssen, als sie mit den geklauten Kohlen im Sack bei Rot über die Kreuzung lief.


    Einigen wäre jahrelang äußerst konspiratives Verhalten erspart geblieben, wenn man per Hauspostwurfsendung 1965 darüber berichtet hätte, dass der § 175 StGB abgeschafft wurde.


    ... und so ein Mist noch einmal ... jetzt hat mich keine Sau über die Reform der EU-Verordnung 1216/2007 über den Import- und Export von Karamellbonbons informiert, wonach die Zollfreimenge von 200 gr. auf 100 gr. reduziert wurde und ich musste 22,50 € Karamellbonboneinfuhrsteuer nachbezahlen ... das hätte man doch einem bei "Werthers Echten" registrierten Stammkunden per Newsletter zukommen lassen können, oder?


    Meine besondere Verärgerung gehört allerdings dem Umstand, dass mir niemand 2005 die GEZ-Erhöhung mitgeteilt hatte, sonst hätte ich längst mein Radio, meinen Fernseher, mein Autoradio und die Kompaktanlage aus meinem Büro in die Tonne getreten.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition



  • In Zeiten moderner Komunikation stehen solche Sachen meistens in den Medien , da wird berichtet von allen Seiten zb.Thema Feinstaubplakette . Da hätte man zb einfach nur mal auf die HP des Finanzmisnisteriums oder Finanzamtes gehen brauchen .Dort sollte es Tabellen geben welches fahrzeug in welche Schadstoffklasse fällt und welche Steuern dementsprechend gezahlt werden müssen .



    mfg



    Edit : wenn dir das geld wichtiger wäre als das auto so hätte ich an deiner Stelle den 86 N13 Diesl gegen einen 96 weis der teufel diesl eingetauscht , wenn du weisst was ich damit sagen will

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

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  • Gibts da nicht so etwas wie öffentliche Bekanntmachung?

    Tell a person there are 300 billion stars in the universe
    and they'll believe you.
    Tell them a bench has wet paint on it and
    they'll have to touch it to be sure.


  • quelle: gugst du hier





    Zitat

    Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge durch das 1997 in Kraft getretene Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz verfassungsgemäß.


    Beschluss des BFH vom 15.06.1999
    VII R 86/98
    DAR 1999, 472


    quelle: gugst du hier




    link zur steuerberechnung .



    http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

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  • Ne Karre die mich soviel Steuern kosten würde hätte ich eh längst abgestoßen

  • Neu ist auch dieses :



    Zitat

    Wichtige Änderung bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs ab 1. Juli 2007:
    Ab dem 1. Juli 2007 darf auch in Baden-Württemberg die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug grundsätzlich erst zulassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat.


    Habe ich auch erst letztens erfahren als ein kollege ein neues Fahrzeug zugelassen hat




    edit: und ne kleine übersicht über die aktuelle kfz-steuer


    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf

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    :falschforum:

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  • Nein, ehrlich gesagt weiß ich nicht so genau, ob Du mich überhaupt verstanden hast. Es geht mir nicht um die Kfz-Steuer (sonst hätte ich wohl schon 2002, als die Erhöhung 70 EUR betrug, den Wagen abgestoßen), sondern um die Vorgehensweise des Staates, erstens rückwirkend eine Steuer zu erhöhen und zweitens auch nicht rechtzeitig darüber zu informieren, daß irgendwelche Steuern erhöht werden.


    Aber wenn ich so einige Postings hier so lese, dann scheint das ja wirklich niemanden außer mich zu stören, daß man nachträglich zur Kasse gebeten wird und auch nicht wirklich Informationen bekommt.


    Bis denne
    Lars

  • Zitat

    Original von Explode
    Ne Karre die mich soviel Steuern kosten würde hätte ich eh längst abgestoßen


    Ich auch. Ist aber keine Karre, sondern MEIN Sunny. =)


    Deshalb behalte ich ihn... :eieiei2:


    Bis denne
    Lars


  • Die 500 DM hätte ich auch gern bekommen. Siehe http://www.trigonal.de/n13/n13-diesel.htm


    Bis denne
    Lars

  • Sollte es tatsächlich soweit kommen wird, dass rückwirkende Steuererhöhungen durchgesetzt und eingetrieben werden, dann leben wir endgültig in einer Bananenrepublik.
    Sowas kann und darf nicht sein. Das Rückwirkungsverbot gilt im Steuerrecht genauso wie im Strafrecht.


    Ich gehe davon aus, dass allen Einsprüchen gegen die Wohnmobilsteuer stattgegeben wird.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Der Dirk
    Sollte es tatsächlich soweit kommen wird, dass rückwirkende Steuererhöhungen durchgesetzt und eingetrieben werden, dann leben wir endgültig in einer Bananenrepublik.
    Sowas kann und darf nicht sein. Das Rückwirkungsverbot gilt im Steuerrecht genauso wie im Strafrecht.


    Ich gehe davon aus, dass allen Einsprüchen gegen die Wohnmobilsteuer stattgegeben wird.


    Ja gut... es gibt aber noch solche Dinge, wie z.B. dass das Vertrauen des Bürges nicht schutzwürdig ist oder den allgemeinen Satz, wenn es um das Allgemeinwohl geht, alles möglich ist :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Lars: So unschön die höhere Steuer auch ist:


    Sie wurde nicht rückwirkend erhöht- dies ist schon immer verfassungsmäßig nicht drin.


    Das Gesetz über die höheren Steuersätze wurde rechtmäßig vor dem 01.01. (also dem Inkrafttreten) vom Bundestag beschlossen und im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.


    Damit gilt es. Genau wie alle anderen gesetzlichen Regelungen hat man sich als Bürger darüber zu informieren- als Pkw-Halter insbesondere.


    Sämtliche anderen Gesetzesänderungen werden auch nicht jedem einzelnen Bürger zugeschickt...
    Ebenso gilt der gute alte Grundsatz: Unkenntnis schützt vor Strafe (Zahlung) nicht.


    Dass die Steuererhebung erst mit dem Steuerbescheid Mitte/Ende des Jahres erfolgt, ist nen ganz anderer Schuh.
    Und genau dieser ist ja eigentlich eine recht nette Geste an dich- theoretisch hätte die höhere Kfz-Steuer für den Teil des Vorjahres schon viel eher eingefordert werden können.


    Grüße


    Chris


  • Wie soll das konkret aussehen? Soll man jetzt alle 1-2 Monate auf Verdacht hin nachfragen, ob sich irgendwelche Steuern/Abgaben/Gestze/Regeln ändern?


    Ich finde, gerade bei der Kfz-Steuer sollte es schon noch möglich sein, daß die Halter von Fahrzeugen schriftlich (Brief/Fax/Mail) informiert werden. Allein die Tatsache, daß die Massenmedien darüber berichten, reicht mir nicht aus.


    So berichten die Medien schon seit langer Zeit über die Einführung von Fahrverbotszonen für Fahrzeuge ohne Partikelminderung - nur weiß ich bis heute nicht, ob mich dies an meinem Wohnort treffen wird und ob es irgendwelche Ausnahmeregeln für Anwohner solcher Zonen geben wird. Also habe ich erstmal wieder TÜV machen lassen und hoffe, daß ich zukünftig wenigstens bis zu meiner Garage fahren darf.


    Zitat

    Original von christian


    Sämtliche anderen Gesetzesänderungen werden auch nicht jedem einzelnen Bürger zugeschickt...
    Ebenso gilt der gute alte Grundsatz: Unkenntnis schützt vor Strafe (Zahlung) nicht.


    Also, zumindest was das Halten und Führen von Kraftfahrzeugen angeht, da sollte ein solcher direkter Informationsfluß vom Gesetzgeber zum Bürger stattfinden. Immerhin können die Konsequenzen schon erheblich sein. Und wenn ich das Fahrverhalten meiner Mitmenschen so beobachte, dann muß ich immer wieder feststellen, daß die letzten mir bekannten Regeländerungen (z.B. kein Blinken beim Einfahren eines Kreisverkehrs) nicht zu den einzelnen Fahrern durchgedrungen sind...



    Zitat

    Original von christian


    Dass die Steuererhebung erst mit dem Steuerbescheid Mitte/Ende des Jahres erfolgt, ist nen ganz anderer Schuh.
    Und genau dieser ist ja eigentlich eine recht nette Geste an dich- theoretisch hätte die höhere Kfz-Steuer für den Teil des Vorjahres schon viel eher eingefordert werden können.


    Wäre mir lieber gewesen, dann hätte ich meine Differenz bezahlt und dann zum Zeitpunkt des TÜVs immer noch überlegen können, ob sich das noch lohnt.


    Bis denne
    Lars