Moin,
offiziell weiß ich noch nichts von einer Steuererhöhung für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter, weil mich das Finanzamt bisher noch nicht informiert hat.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es überhaupt rechtlich in Ordnung ist, daß man eine rückwirkende Steuererhöhung durchführt.
Hypothetische Annahme: Hätte ich im Februar gewußt, daß sich ab April meine Kfz-Steuer um über 20 EUR auf knapp 660 EUR erhöht, hätte ich vermutlich die im Herbst fällige Wartung (diesmal sogar mit einer ziemlich teuren Instandsetzung der Bremsanlage) und die Haupt- und Abgasuntersuchung nicht mehr durchführen lassen und hätte den Wagen abgemeldet und verschrottet.
Das ist doch eine Riesenfrechheit von unserem Staat! (Ich meine jetzt vornehmlich die Tatsache, daß man nicht persönlich informiert wird, natürlich sind die Strafsteuern auch eine Frechheit.)
Wenn man nach "rückwirkender Steuererhöhung" googelt, dann findet man eigentlich nur die Erhöhung der Steuer für Wohnmobile (mit entsprechendem Widerspruch-Musterschreiben des ADAC) , aber zu der rückwirkenden Erhöhung der PKW-Kfzsteuer findet man nichts.
Ich finde, wir lassen uns zu viel gefallen.
Bis denne
Lars