Vermeidbarkeitsbetrachtung zur Unfallschuld

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.012 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von fossie.

  • Ich hatte doch Vorfahrt, warum bin ich nun schuldig? Es waren doch nur 70 bei erlaubten 60 km/h! – Die Vermeidbarkeitsbetrachtung bei der Unfallursachenuntersuchung anhand eines tatsächlich geschehenen Falles.


    Dieser Beitrag soll aufzeigen, dass auch eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als nur ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen kann. Er soll keinesfalls belegen, dass sich Unfälle vermeiden lassen, wenn man sich an die Verkehrsregeln hält.


    Was passiert ist:


    Ordnungsnummer 01 befuhr mit ihrem Pkw die Hauptstraße stadtauswärts.


    01 benutzte den rechten von zwei Fahrstreifen in dieser Richtung, für 01 galt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (durch Vkz) und sie befand sich auf einer Vorfahrtstraße (durch Vkz).


    02 befuhr mit ihrem KKR-Roller die von rechts einmündende Seitenstraße in Richtung Hauptstraße und beabsichtigte, auf diese nach rechts stadtauswärts einzubiegen. Für 02 galt durch Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“.


    Im Einmündungsbereich Hauptstraße/Seitenstraße kam es zum Zusammenstoß zwischen 01 und 02, durch den Aufprall wurde 02 zu Fall gebracht und gegen die Bordsteinkante geschleudert, wo sie vermutlich mit dem Rücken aufprallte (Zeugenaussagen)


    Die Hauptanstoßstelle der 01 befindet sich in deren Fahrtrichtung rechts vorne.


    Die Hauptanstoßstelle der 02 befindet sich in deren Fahrtrichtung links/mittig des Rollers.


    01 Sachschaden (Polizeischätzung 3.500 €), leicht verletzt (Schock)


    02 Totalschaden, schwer verletzt (stationäre Krankenhausaufnahme, Verdacht auf Rückenwirbelverletzung, Unterschenkelfrakturen/Trümmerbruch links, multiple Prellungen, mit dem Ableben war nicht zu rechnen)


    01 gab an: Trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung sei der Zusammenstoß nicht vermeidbar gewesen, 02 hätte quer auf der rechten Fahrspur gestanden (!). Ausweichen nach links sei nicht möglich gewesen, da ein LKW auf der linken Spur war (beides wird durch einen Zeugen bestätigt, der hinter dem LKW (näheres zum LKW nicht bekannt) links hinter 01 fuhr).


    Interessant ist, dass der Zeuge, der links versetzt hinter 01 fuhr, auf die Frage nach der gefahrenen Geschwindigkeit angab, selbst „60“ gefahren zu sein und 01 sei genau so schnell gewesen (warum wohl?).


    In der Folge stellte sich heraus, dass die 17-jahrige Rollerfahrerin tatsächlich querschnittgelähmt bleibt und bis ans Ende ihrer Tage auf den Rollstuhl angewiesen ist. In ihrer späteren Vernehmung gab sie an, dass ihr Roller plötzlich ausging, als sie Gas gab, um auf die Hauptstraße einzubiegen. Sie hätte 01 auch gesehen und eingeschätzt, problemlos einbiegen zu können, wenn der Motor nicht abgestorben wäre. Sie hätte noch versucht, mit den Füßen am Boden ihr Zweirad rückwärts zurück in die Seitenstraße zu drücken (erklärt die schweren Unterschenkelfrakturen).


    So weit, was geschehen war. Die aufnehmenden Polizeibeamten sahen sich die Unfallstelle aufgrund des schweren Verletzungsbildes mit zu vermutenden, bleibenden Folgen, sehr genau an, fertigten eine penible, maßstabsgerechte Unfallskizze und sicherten zusätzlich die Spurenlage mit Lichtbildern. Sie fanden Bremsregelflecken, wobei ihnen der Bremsassistent der 01 sehr hilfreich zur Seite stand und den Beginn der Notbremsung mit zwei kurzen, aber deutlichen Blockierspuren der Vorderräder zeichnete.


    Beide Fahrzeuge wurden zur technischen Begutachtung sichergestellt. Bei dem Roller der 02 wurde übrigens festgestellt, dass die Schwimmerkammer des Vergasers stark verschmutzt war und Fremdpartikel die Hauptdüse verstopften. Bei 01 wurden keine Mängel festgestellt.


    In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde ein Sachverständiger beauftragt, weil die Beamten aufgrund der ausgemessenen Bremsspur bereits den Verdacht hatten, dass 01 schneller gewesen sein könnte, als die erlaubten 60 km/h.


    Was hat nun der Sachverständige gemacht?


    Er hat dem Gericht dargelegt, dass der Unfall überhaupt nicht passiert wäre, wenn 01 die erlaubten 60 km/h gefahren wäre und so funktioniert das:


    Anhand der von der Polizei ausgemessenen Bremsspur von 25,2 m Länge errechnete er unter Berücksichtigung von Fahrzeugtyp/Beladung, Bereifung und Fahrbahnzustand eine gefahrene Geschwindigkeit von 70 km/h und legte dabei eine mittlere Bremsverzögerung von 7,5 m/sq zugrunde.


    Aus den 70 km/h errechnete er den Reaktionsweg (Wahrnehmen der Kollisionsgefahr, begreifen derselben und umsetzen in eine Vollbremsung, das ist anerkannt 1 Sekunde) mit 19,4 m.


    Um diese 19,4 m „verlängerte“ er den Beginn der Bremsspur und legte damit den Reaktionspunkt fest, an dem 01 die Kollisionsgefahr wahrgenommen haben muss.


    Nun berechnete er „rückwärts“ den Reaktions- und Bremsweg unter Zugrundelegung von 60 km/h und kam zu dem Ergebnis, dass zwischen Reaktionspunkt und Anstoßstelle 2,6 m fehlen, 01 also bei 60 km/h 2,6 m vor der Anstoßstelle zum Stehen gekommen wäre.


    Es waren 10 km/h zu schnell, die eine junge Frau zum Krüppel machten und einem nicht viel älteren Mann das Leben ebenfalls zerstörten. Der Aufprall erfolgte mit 36,5 km/h und nicht mit 10/km/h ... das zum Thema, „was sind denn schon 10 km/h?“ Der Tacho wird allerdings mehr angezeigt haben, 75-78 schätze ich...


    Wenn es zum Nachdenken angeregt haben sollte, hat es seinen Zweck erfüllt.

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  • Der Bremsweg verlängert sich eben nicht linear zur gefahrenen Geschwindigkeit!


    Lernt man sowas nicht mehr???

  • Wie wurde denn bei der Untersuchung die Reaktionszeit von 01 berücksichtigt?


    Ich meine, einmal in den Rückspiegel schauen, wieder nach vorne - und schon haben wir nochmal 19,4m zusätzlich. :mmmm: Genauso fatal wäre es doch an dieser Stelle gewesen, wenn der Fahrer u.U. das Bremspedal nicht vollkommen durchgedrückt hätte bzw. durch das Einsetzen des ABS den Bremdruck verringerte? Immerhin sieht man ja bei Fahrsicherheitstrainings, dass gerade das richtige, bewusste Bremsen oftmals nicht beherrscht wird.


    Unabhängig davon gebe ich dir mit dem Thema vollkommen recht! Zumindest ich lernte noch in der Fahrschule, dass man bei einer Vollbremsung aus 70km/h an der Stelle, wo man bei 50km/h bereits stünde, immernoch 50km/h fährt.

  • So lange ein Verkehrsteilnehmer nichts anderes behauptet, geht ein Sachverständiger von der in D allgemein anerkannten Reaktionszeit von 1 sek aus, wenn es um die Einleitung einer Vollbremsung geht.


    Die Bremsspur hat Bremsregelflecken gezeichnet, somit hat ABS geregelt. Dass eine optimalere Bremsung möglich sein kann, ist bekannt, im gegebenen Fall lag dies nicht vor.


    Die kontrollierte Verringerung des Bremsdruckes erscheint mir bei einem Bremsassistenten auch nur bedingt möglich, dieser baut erst mal volle Bremsleistung auf, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, vielleicht in einem neuen Thema, weil ein solcher Nebenschauplatz das Thema zerreißen könnte. Bitte um Verständnis.


    Kann man jetzt die Skizze sehen? Hatte Prob mit dem Einstellen...

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  • Das gibt einem wirklich zu denken! :( :(


    Aber mich wundert auch, das mit der reaktiuonszeit. Ich mein sie muß ja wirklich noch in den Spiegel geschaut haben nach ihrer aussage. was ich aber nicht glaube. den in einem schockmoment, wo etwas beim autofahren vor mir auftaucht, weiche ich aus, oder bremse voll, aber wer schaut da erst in den spiegel?

  • ... warum in den Spiegel schauen, wenn ein dicker, fetter LKW direkt neben einem her fährt, das merke ich doch, der fällt ja nicht vom Himmel und wegdrücken kann ich den wohl nicht, oder?


    Wer würde bitte großartig herumschauen und wertvolle Meter verlieren, wenn sich vor ihm ein Hindernis auftut und Ausweichen nicht geht?

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  • Zitat

    Original von Trecker
    ... warum in den Spiegel schauen, wenn ein dicker, fetter LKW direkt neben einem her fährt, das merke ich doch, der fällt ja nicht vom Himmel und wegdrücken kann ich den wohl nicht, oder


    Sorry, ich hab überlesen das der zeuge HINTER dem LKW fuhr. ich dahcte der LKW war der zeuge und der fuhr versetzt hinter 01

  • Wenn ich mich erinnere, galt in der Fahrschule die Faustformel: Doppelte Geschwindigkeit = Vierfacher Anhalteweg.


    Tut zwar im hier geschilderten Fall nicht direkt etwas zur Sache, verdeutlicht aber, dass der Anhalteweg progressiv und - da gehe ich mit Fossie absolut kondom...äh...form - eben nicht linear.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Hallo Trecker,


    einem Freund von mir ist die Tage etwas ganz ähnliches passiert.
    Er bat in einem anderen Forum um Hilfe und ich hab ihm Deinen Thread verlinkt.
    Jetzt möchte er gern wissen woher dieser Text kommt und/ oder ob es dazu ein Aktenzeichen gibt.


    Danke Steffen

  • Zitat

    Original von Trecker
    ... warum in den Spiegel schauen, wenn ein dicker, fetter LKW direkt neben einem her fährt, das merke ich doch, der fällt ja nicht vom Himmel und wegdrücken kann ich den wohl nicht, oder?


    Wer würde bitte großartig herumschauen und wertvolle Meter verlieren, wenn sich vor ihm ein Hindernis auftut und Ausweichen nicht geht?


    Hi Trecker, ein geübter Fahrer würde eine Vollbremsung machen und entweder nach links ausscheren (auch auf die Gefahr, den Pkw von der Straße zu schieben -> der LKW dürfte ja wohl schon vorbei sein) oder - und so hätte bzw. habe ich es in einem vergleichbaren Fall gemacht, das Fahrzeug nach einer kurzen Vollbremsung kurz vor dem Roller rechts herumzu"reißen". Also in die Straße einbiegen oder auf den Gehsteig rauf!!


    Ist mir genau in dieser Situation schon in Berlin passiert: Grün für meine Fahrbahn, ich komme (zum Glück allein) mit gepflegten 50 km/h daher und vor mir an der (eigentlich roten) Ampel wechselt Mutti mit Kinderwagen die Straße. Totes Baby + schwerverletzte Mutter gegen leere Kreuzung und Unfallschaden kurz abgewogen (NEIN!! hab' ich natürlich nicht gemacht....) und dann voll in die Eisen und den Honda rechts rumgezogen.


    Was soll ich sagen: trotz fast 40 km/h Kurvengeschwindigkeit lag der Wagen wie auf Schienen (die allerdings leicht die Gegenfahrbahn schnitten 8) 8) ) und........................ kein Kratzer!!!! :Bier:


    Ich denke, eine kurze Reaktionszeit und die richtige Entscheidung (auch mal gegen das eigene Auto) hätten der Frau den Rollstuhl erspart. Leider sind die meisten Autofahrer etwas lahm mit ihrem Gehirn, sodass ich für eine "offizielle" Verlängerung der Reaktionszeit von 1 auf 4 sec plädiere oder alternativ Nachschulungen in Sachen Fahrsicherheit beim ADAC!!!!!


    Sorry, wenn ich mich im Ton vergriffen haben sollte, aber wenn ich solche Geschichten lese: zu blöd, Auto zu fahren und auch noch zu schnell....


    Gruß, lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

    Einmal editiert, zuletzt von lpi ()


  • Das hört sich fast so an, daß wenn man richtig autofahren kann, daß man dann auch ruhig zu schnell sein darf. Im Zweifelsfall weicht man halt auf den Bürgersteig aus oder fährt in den Gegenverkehr. :rolleyes:
    Geh einfach davon aus, daß kein Ausweichen möglich war und stell dir die Situation nocheinmal vor.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    Einmal editiert, zuletzt von Fincki ()

  • Zitat

    Original von Cookie73
    Hallo Trecker,


    einem Freund von mir ist die Tage etwas ganz ähnliches passiert.
    Er bat in einem anderen Forum um Hilfe und ich hab ihm Deinen Thread verlinkt.
    Jetzt möchte er gern wissen woher dieser Text kommt und/ oder ob es dazu ein Aktenzeichen gibt.


    Danke Steffen


    Der Text stammt von mir und basiert auf meiner Erinnerung (was das Unfallgeschehen betrifft und meine Ausbildung. Berechnungen dieser Art sind Standard, wenn ein Sachverständiger bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen hinzugezogen wird. Polizisten lernen das grundsätzlich auch (zumindest war das in meiner Ausbildungszeit so) um überschlägig abschätzen zu können. Dies können auch Richter, Staatsanwälte und ein Verkehrsrechtsanwalt sollte es ebenfalls im Repertoir haben. Beweiskräftig ist es nur, wenn es von einem Sachverständigen vorgenommen wurde.


    lpi:


    Die Themenüberschrift "Vermeidbarkeitsbetrachtung" zur Unfallschuld bezieht sich nicht auf die "hohen Fahrkünste", dies hätte sicherlich ein eigenes Thema verdient. Gehe einfach mal davon aus, dass die Vollbremsung die Wahl der Mittel war und Ausweichen nicht möglich war, von mir aus, weil diese Option im Kopf der 01 nicht zur Verfügung stand und somit nicht abgerufen werden konnte.


    Ich bin davon überzeugt, dass 80 % der Verkehrsteilnehmer in dieser Situation mit weißen Fingerknöcheln das Lenkrad verkrampft umklammern, bis zum Knie im Bodenblech stehen und beten, dass der Platz reicht! Wegen "nur" durchschnittlichen Fahrkünsten wurde noch niemand verknackt.


    Mir geht es darum, der "Faustformel" in Yetis Fahrschulweisheit mal ein Gesicht zu geben, dass sich mit Verdoppelung der Geschwindigkeit der Anhalteweg vervierfacht. Das nehmen manche Menschen nur sehr abstrakt wahr und können sich keinen Reim darauf machen, was das im Zusammenhang mit "ich fahre doch nur ganz wenig zu schnell" in der Konsequenz bedeuten kann.


    Hier war es belegt eine fahrlässige, schwere Körperverletzung, vom Schmerzensgeld und Schadensersatz will ich erst gar nicht reden, da findet sich schon ein anderer, der das besser kann.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Fincki
    Das hört sich fast so an, daß wenn man richtig autofahren kann, daß man dann auch ruhig zu schnell sein darf. Im Zweifelsfall weicht man halt auf den Bürgersteig aus oder fährt in den Gegenverkehr. :rolleyes:
    Geh einfach davon aus, daß kein Ausweichen möglich war und stell dir die Situation nocheinmal vor.


    Nein, so war das nicht gemeint (obwohl ich glaube, dass der Unfall u.U. TROTZ überhöhter Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre..)


    lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

  • @ Trecker - :perfekt:

    DIE DISKUSSION, OB WIR VERBLÖDEN ODER NICHT, BESCHÄFTIGT SICH GAR NICHT MEHR MIT DEM "ODER NICHT", SIE BEINHALTET IN DER REGEL NUR NOCH DIE FRAGE, IN WELCHEM TEMPO DAS GESCHIEHT.

    Zitat von Dieter Hildebrandt, Satierefest 2004.

  • Zitat

    Original von mad.jga
    @ Trecker - :perfekt:


    schließe mich an, dem ist nichts hinzuzufügen =)

    "Peg, das liegt einfach daran, dass wir nicht die selben Leute mögen. Zum Beispiel magst Du Dich"



    [schild]Original by Al Bundy[/schild]


  • Und was ist wenn es eine ungeübte/unsichere fahrerin/fahrer ist mit wenig fahrpraxis?


    Ein Unfall ist schnell passiert, einmal kurz nicht aufgasst und schon unter umständen tausende euro in den sand gesetzt .


    Als beispiel :Mir ist einmal ein Unfall passiert auf der Autobahn , tempolimit 80 bei Nässe hatte 70 km /h drauf weil regen . Am rand der autobahn( standspur ) eine person die ihre arme schwenkend in die luft hält , der pkw vor mir bremst ab zieht in die lücke neben sich und vor mir liegt mitten auf der autobahn ein fahrad welches vom hänger gefallen ist , ausweichen nach links nicht möglich da ich sonst eine pkw weggeschoben hätte ausweichen nach rechts nicht möglich da ich sonnst den auf den seitenstreifenbefindliche männliche person als kühlerfigur benutzt hätte. leut seienr aussage hätte er gewunken um auf die gefahr aufmerksam zu machen
    nach ansicht eines eingeschalteten anwalts und der gegnerischen versicherung 25 % mitschuld wegen der betriebsgefahr .§ was weis ich .


    so schnell bzw langsam kanns gehen

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

    Einmal editiert, zuletzt von M.L. ()

  • Zitat

    Original von M.L.
    ...
    Ein Unfall ist schnell passiert, einmal kurz nicht aufgasst und schon unter umständen tausende euro in den sand gesetzt .


    ...



    Im Zweifelsfall ein Menschenleben!