Nötigung was erwartet Hans jetzt

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 4.087 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Elmo.

  • Nabend


    Hans fährt auf einer Landstraße in einem 100Kmh berreich als ihm ein anderer an einer Kreuzung die Vorfahrt nimmt und Hans deswegen stark Bremsen muss.


    Darauf hin Antwortet Hans mit einer Lichthupe durch den Bremsweg den er zurückgelegt hat ist er dabei ziemlich dicht auf das Auto des Vorfahrtsnehmenden aufgerückt da dieser erst am Beschleunigen war als er dann wieder etwas Abstand hatte und überhollen darf überholt Hans das Fahrzeug.
    Und Ordnet sich vor diesem Fahrzeug wieder ein und fährt dann normal weiter.
    Im weiteren Verlauf der Fahrt Hans fährt hinter einem 2ten Auto her und der, der die Vorfahrt genommen hinter Hans her als der, der die Vorfahrt genommen hatte anfängt zu hupen und mit aufblendlicht hinter Hans her herzufahren worauf hin Hans auf die Bremse steigt zum stehen kommt und anschliessend wieder weiter Fährt.
    Für hans hat sich die Sache damit gegessen nur hat Hans jetzt doch die Angst eine Anzeige wegen Nötigung zubekomm.
    Nun fragt sich Hans was er zuerwarten hat im fall der fälle und wie er reagieren sollte.
    Hans sieht ein das sein Verhalten nicht grad das Beste war.
    Aber auch das des anderen war nun nicht einwandfrei.
    Hans sitz alleine im Auto und im anderen auto sitzen 3 oder 4 Personen


    Vllt hat einer von euch da ja Erfahrungen und könnte Hans sagen mit was erzurechnen hat und wie er am besten darauf reagiert.


    Mein Tipp an Hans wäre im fall der fälle eine Gegenanzeige zuschalten wegen der Vorfahrtsnahme und dem Aufblenden den dies stellt aus seiner sicht genauso eine Nötigung dar.

    ;(In Gedenken an mein Primera p11-144 ;(


    War eine geile zeit

    2 Mal editiert, zuletzt von Schmech ()

  • Da wäre nun die Frage, was bereits als Nötigung zählt.
    Ich denke Hans hat den Wartepflichtigen definitiv genötigt, da seine Handlung offensichtlich mehr als unangebracht war und nur deswegen geschehen ist, um den ihm folgenden Fahrer zu ärgern. Das Bayrische Oberste Landesgericht hatte hierzu bereits ein Urteil gesprochen, bei dem es der genötigten Seite Recht gab (http://www.anwalt.de/rechtstip…f-die-karosse_004558.html recht weit unten)


    Andersherum kann der Wartepflichtige widerum Hans zuvor genötigt haben, indem dieser (mindestens) fahrlässig gehandelt hat und Hans zum starken Bremsen gebracht hat, damit kein Unfall verursacht wird. Das darf jedoch NICHT als Rechtfertigung missbraucht werden!


    Laut http://www.bussgeldkataloge.de/ gibt es zwischen 5 und 7 Punkte. Bußgelder durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt es nicht. Das wird wenn dann strafrechtlich (wenn ich das recht sehe) verfolgt.


    Sollte eine Anzeige eingehen, sollte Hans eine Stellungnahme schreiben und eine Gegenanzeige aufnehmen lassen.
    Kommt nichts, sollte er die Füße stillhalten. Beide haben offenkundig Mist gebaut, nur wird Hans es schwer haben, seine Seite in diesem Fall "gut dastehen zu lassen", weil er allein fuhr und der Wartepflichtige nach Hans' Aussage mit weiteren Personen unterwegs war.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • warum macht hans so ein blödsinn mit dem abbremsen ?( wäre ich hans, dann hätte ich mir nichts drauf gegeben, wenn der hintermann meint hupen und blenden zu müssen

  • Hans ist Nachts unterwegs wo das aufblendlicht doch recht störend ist selbst mit verstellten Spiegeln Hans fühlte sich dadurch gereizt und hat deswegen so reagiert.

    ;(In Gedenken an mein Primera p11-144 ;(


    War eine geile zeit

  • Mit lauter Sternen vor den Augen kann man in der Dunkelheit ja auch nicht weiterfahren - also so schnell wie möglich Geschwindigkeit abbauen, ehe noch etwas passiert...
    Völlig normale Reaktion in dem Fall.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km

  • ..besonders wenn dazu noch ein Warnzeichen vor unmittelbarer Gefahr lt. StVO (Hupe) ertönt, ist das Verzögern geradezu Pflicht ;)

  • Von plötzlich wechselndem Wild mal ganz abgesehen...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Vielleicht hat der andere Hans auch nicht wahrgenommen, dann aber zu überholen und ihn zum Stillstand runter zubremsen :rolleyes: Gestern war ich auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit unterwegs, wenn ich jeden, der mich zum bremsen zwang, weil er vor mir raus zog, anschließend gestoppt hätte, wäre ich nie am Ziel angekommen.


    Defensiv fahren, auch wenns manchmal schwer fällt. Denn man weiss nie, ob aus der Aktion nicht ein Schuh wird.


    §1 der StVO: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

  • Zitat

    Original von Schmech
    der die Vorfahrt genommen hatte anfängt zu hupen und mit aufblendlicht hinter Hans her herzufahren worauf hin Hans auf die Bremse steigt zum stehen kommt und anschliessend wieder weiter Fährt.


    Wenn es zu einer Anzeige vom Vorfahrklauer kommen sollte,
    hat Hans wegen dem oben stehen gelassenen Satz ein kleines Problem,
    es sei denn,er hat das Kennzeichen von dem, wo wärend der Abblendaktion des Hintermannes, vor Hans war, dann kann er diesen als Zeugen nennen.


    Aber wer notiert sich das kennzeichen des Vordermannes :mmmm:

  • Natürlich wissen wir alle, dass Lichthupe und Signalhorn Warneinrichtungen sind, die nicht zum Ausdruck eines persönlichen Unmutes missbraucht werden dürfen. Das wäre eine geringfügige Ordnungswidrigkeit im Verwarnungsgeldbereich (ohne Punkte). Nur wenn man zur Hilfenahme dieser Einrichtungen sich freie Bahn schaffen möchte und den Vordermann zu schnellerer Fahrt oder Spurwechsel veranlassen möchte, geht es Richtung Nötigung.


    Es lag ja der Schilderung des fiktiven Falles nach kein Drängeln vor. Mir ist es auch schon passiert, dass mir die Vorfahrt genommen wurde und der Einbiegende vor mir vermutlich nicht gemerkt hatte, dass es wirklich eng wird, weil er nur zögerlich beschleunigte. Dem habe ich auch Lichtwarnzeichen gegeben, damit er mal in den Rückspiegel schaut und ordentlich aufs Gas tritt, damit ich ihm nicht im Kofferraum sitze.


    Grundloses Abbremsen, um den Hintermann zu ärgern, weil er seinerseits im Unmut die Lichtorgel und Hupe betätigt hat und man das so auch verstanden hat, kann hingegen tatsächlich Nötigung sein.


    Nimmt man dies allerdings als Warnsignale ernst (wie es ja die StVO so verstanden haben will), dann wäre man doof, nicht darauf zu reagieren. Natürlich ist erstes Gebot, die Geschwindigkeit zu reduzieren, es könnte ja etwas am eigenen Auto sein (Auspuff, Stoßstange hängt herunter und droht abzufallen). Dann sollte man allerdings den Warnblinker einschalten um Nachzusehen. Wenn man dies in der Aufregung vergisst, ist dies auch nur eine Ordnungswidrigkeit.


    Es ist auch menschlich völlig verständlich, wenn man sich nach einer ersten, spontanen Reaktion abzubremsen, umentscheidet, weil man festgestellt hat, ziemlich gefährlich mitten auf der Landstraße zu stehen und lieber das Auto an einer geeigneteren Stelle inspizieren möchte, nach Abwägung der Umstände das Restrisiko dabei in Kauf nimmt. Nachher war es doch nur ein durchgebranntes Bremslicht, auf das der Hintermann mit Warnzeichen aufmerksam machen wollte.


    Kommt es wegen dusseliger Äußerungen zu einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr, hätte Hans verm. 60 Tagessätze (2 Monatsgehälter) und 5 Punkte zu erwarten.


    Grüße von der Märchentante Trecker

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    Natürlich wissen wir alle, dass Lichthupe und Signalhorn Warneinrichtungen sind, die nicht zum Ausdruck eines persönlichen Unmutes missbraucht werden dürfen. Das wäre eine geringfügige Ordnungswidrigkeit im Verwarnungsgeldbereich (ohne Punkte). Nur wenn man zur Hilfenahme dieser Einrichtungen sich freie Bahn schaffen möchte und den Vordermann zu schnellerer Fahrt oder Spurwechsel veranlassen möchte, geht es Richtung Nötigung.
    [...]


    Einmaliges Aufblenden zum Ankündigen einer Überholabsicht außerhalb geschlossener Ortschaft bleibt aber erlaubt, oder?

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

  • Ja.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

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    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km

  • Zitat

    Original von feti
    Ja.


    feti


    Ja, aber in einer angemessenen Entfernung. Direkt hinter einem Auto darf man es nicht.


    Gruß
    Vlad

  • Mir ist vor einigen Tagen einer ´ne ganze Weile mit "Blinker links" voraus gefahren. Irgendwann ist mir das zu dumm geworden, habe ihm ordentlich Lichthupe gegeben und bin mit "Blinker links" vorbei.
    Danach war sein linker Blinker aus :D


    feti


    PS.
    Ich hätte auch hupen dürfen, das war mir aber zu "erschreckend"...

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

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  • Ein Blick in


    § 16 StVO


    beantwortet die Fragen, wann man hupen und aufblenden darf.


    Ich nehme Warnzeichen grundsätzlich ernst, sowohl auf der BAB, als auch im verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße", Schrittempo erlaubt). Man kann im Zeitalter vieler 250 km/h - schneller Fahrzeuge seinen Hintermann sehr schnell in Not bringen, selbst wenn man mit 150 km/h auf der BAB ausschert zum Überholen.


    Neulich fuhr ich durch eine "Spielstraße" im 2 Gang mit Standgas. Mein Tacho zeigte ca 15 km/h, eigentlich auch noch zu schnell, aber ich weiß, dass bis 11 km/h toleriert wird und die Tachovoreilung... . Hinter mir nervte ein M-Klasse DB-Fahrer mit Hupe und Licht. Ich hielt mitten auf der engen Altstadtfahrbahn an, stieg aus und begutachtete mein Fahrzeug, bückte mich, um darunter zu schauen.


    Der Depp hupte weiter wie ein Irrer. Ich ging zu ihm und fragte ihn, warum er mich warnt, ich könne nichts feststellen. Er blökte mich an, ich solle gefälligst nicht den Verkehr behindern und zeigte auf ein in ca. 50 m befindliches Verkehrszeichen "Beginn Tempo30-Zone". Hier sei ja 30 km/h erlaubt. Ich informierte ihn darüber, dass dieses Schild erst die Tempo 30-Zone beginnen lässt und wir jetzt 400 m durch einen verkehrsberuhigten Bereich gefahren sind. Es war mittags und ich zeigte ihm die vielen kleinen Schüler, die spielend und lachend am Fahrbahnrand entlangliefen. Ich bot ihm an, zurück zu laufen, um ihm das Zonenschild zu zeigen.


    Er sackte förmlich zusammen und sagte: "Entschuldigung, scheiße, ich habe auch Kinder in dem Alter, Sie werden wohl Recht haben."


    Er hat insofern seine Warnzeichen gegen sich selbst gerichtet.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    § 16 StVO


    :perfekt: Damit ist alles gesagt.


    Wobei (1) 2. ja sowas von auslegbar ist... :D


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

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    • Offizieller Beitrag

    So ist es eben - Gesetz ist Gesetz, Tatbestandsmerkmale können deskriptiv oder normativ sein, letztendlich schafft der Mensch den Sachverhalt, der subsumiert werden muss - und die Rechtsprechung klärt, ob es passt oder eben nicht.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Wie überlebe ich nur den täglichen Wahnsinn?


    Ich hätte 12 mal am Tag grund genug um jemanden vor den Kadi zu schicken..


    Ihr Peters,Hans und Karl Heinz kotzt mich nur noch an..


    Scheiß Gartenzwerge...die machen den Deutschen zum Kleinkrieg-Rentner

  • Ach Elmo,


    bleib doch einfach entspannt. Es gibt genug User, denen hier im GuR schon wertvolle Tipps gegeben wurden. Ich mag Gartenzwerge übrigens genaus so wenig, wie den täglichen Wahnsinn. Du musst ja nicht hier reinschauen.


    Schade, dass dich die Synonyme ankotzen, andere User finden das ganz OK. Vielleicht brauchst du ja auch mal einen Rat.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition