Steuerbescheid

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 22.586 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Black Pepper.

  • Ich glaube auch nicht das schon mal einer mit nem Navara angehalten, und dem die Weiterfahrt untersagt wurde.
    Entscheidend ist auch dieser Passus aus dem Link für die Fahrverbote: "Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."
    Selbst wenn "LKW" im FzgSch. steht, kann man (zumindest) bei einem Navara DK davon ausgehen, dass er mit seinen fünf Sitzplätzen, eher zur Beförderung von Personen, als zum Transport geeignet ist. Schließlich ist das auch die Argumentation des Zolls für die Berechung der Kfz-Steuer beim Navara DK (und dafür existiert ja sogar ein Gerichtsurteil).
    Insofern sehe ich das mit dem Fahrverbot, auch mit Anhänger etc., ganz entspannt.

  • Ein Bekannter wurde kürzlich mit seinem als PKW besteuerten und als LKW zugelassenen Navara Doka mit angekoppeltem Hunde-Transportanhänger angehalten und kontrolliert. Als Sport- und Freizeitanhänger mit Hunden drin durfte er am Sonntag weiter fahren, ohne Hunde mit einer Werkzeug- oder Bücherkiste hätte er abkoppeln und zahlen müssen.
    Wenn die Jungs sich gerade langweilen oder ihr Gebührensoll noch nicht eingetrieben haben, bringt dich die entspannte Sichtweise nicht wirklich weiter. Aber sie hilft, locker zu bleiben =)



    Bernhard

  • Na da hätte ich dann mal die Rechtsprechung eingeschaltet. Beschaffenheit und Nutzung sind ja sogar per Urteil festgelegt worden, zumindest beim Doka.
    Klar, erst mal zahlen, aber nur unter Vorbehalt derbRückforderung, weil da seitens Polizei eine falsche Entscheidung getroffen wurde.

  • Ich habe den Glauben an den Rechtsstaat in diesen Dingen weitgehend verloren.


    Bernhard


  • Ich habe den Glauben an den Rechtsstaat in diesen Dingen weitgehend verloren.


    Bernhard


    Ich auch, aber nicht nur deswegen.
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R51 III ehem. BW (Stier)

    EZ: 08/2011

  • Na na, nicht gleich die Flinte ins Korn, oder eure gegebenenfalls vorhandenen Gesetzestexte in den Schredder werfen...


    Denn der Rechtsstaat, an den ihr nicht mehr so recht glauben wollt, hat euch ja schließlich die Möglichkeit der Rechtsweges eröffnet. Grundgesetzlich garantiert und in deutsches Verwaltungsrecht gegossen! Da sollte dann, unter freundlicher Zuhilfenahme des rechtschutzversicherungsgegebenen Rechsanwaltes, das Eine oder Andere möglich sein, um sich gegen "Gewalt und Willkür" in der BRD, zum Beispiel im Form eines Uniformierten oder des Steuerbescheides, zu wehren...


    Vor Gericht bekommt man dann allerdigs keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Das sollte man vorher wissen!


    Gruß aus Gießen,


    Flo.

  • Wegen dem Sonntagsfahrverbot habe ich von unserem :
    Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr


    ein Schreiben bekommen!


    Steht drauf:
    Handlungskonzept für die Genehmigung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot nach §30 [lexicon]ABS[/lexicon]. 3 und 4 i.V.m. $46 [lexicon]ABS[/lexicon]. 1 Satz 1 Nr. 7 [lexicon]StVO[/lexicon]
    Unter Absatz 1.6 steht hinter:
    Wonwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5t geführt werden!


    Darf man quasi alles hinterhängen, solange es nicht gewerblich ist und alles nicht schwerer wie 3,5t!
    So verstehe ich das und habe mir das Schreiben auch ins Handschuhfach gepackt!

  • Moin zusammen,


    Ich hab noch einmal nachgesehen was ich für meinen bezahle,


    [lexicon]D40[/lexicon] KC 11/08 Lkw
    versteuert als lkw mit 185€ in Jahr.
    Versichert als Lieferwagen bei der HUK mit Vollkasko für 505€ bei SF20 im Jahr
    Also hier kann ich zuf Zeit nur vorteile sehen.


    Zum Sonntagsfahrverbot kann ich nur sagen dass ich nur einenWW ziehe, das ganze die zulässige Gespannmasse jedoch überschreitet. Fahrz. zgg. 3110 kg, WW 1300kg = 4410kg. Ich bleibe an der Stelle mal zuversichtlich das dass keiner schnallt.


  • Moin zusammen,


    Ich hab noch einmal nachgesehen was ich für meinen bezahle,


    [lexicon]D40[/lexicon] KC 11/08 Lkw
    versteuert als lkw mit 185€ in Jahr.
    Versichert als Lieferwagen bei der HUK mit Vollkasko für 505€ bei SF20 im Jahr
    Also hier kann ich zuf Zeit nur vorteile sehen.


    Zum Sonntagsfahrverbot kann ich nur sagen dass ich nur einenWW ziehe, das ganze die zulässige Gespannmasse jedoch überschreitet. Fahrz. zgg. 3110 kg, WW 1300kg = 4410kg. Ich bleibe an der Stelle mal zuversichtlich das dass keiner schnallt.



    Das Sonntagsfahrverbot hat aber nichts mit dem Gesamtzuggewicht zu tun oder? Eigentlich doch nur wenn im Schein Lkw steht und du einen gewerblichen Hänger ziehst.
    Ein Lkw bis 3,5 tonnen Gesamtgewicht darf halt nur nicht gewerblich ziehen, wenn du ein Boot mit Anhänger und dieser 3,5 tonnen Gesamtgewicht hat gehts ja auch oder lieg ich da falsch?


    Gruß Hans

  • Es heißt inden Verordnungen:


    Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.


    GESAMTMASSE: Also Fahrzeug plus Anhänger= Gesamtmasse.


    wenn die Polizei das zu unseren gunsten auslegt ist das Glücksache

  • Das kann man aber auch anders deuten/auslegen, nämlich "..... hinter Lastkraftwagen mit einer zul. Gesamtmasse bis zu 3,5 to." , also die Gesamtmasse
    des ZUGFAHRZEUGS ! Oder liege ich da falsch ?
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R51 III ehem. BW (Stier)

    EZ: 08/2011

  • Das kann man aber auch anders deuten/auslegen, nämlich "..... hinter Lastkraftwagen mit einer zul. Gesamtmasse bis zu 3,5 to." , also die Gesamtmasse
    des ZUGFAHRZEUGS ! Oder liege ich da falsch ?
    Gruß von Rolf


    Genau so macht es eher Sinn. :)
    Was ist aber mit Autotransport-Anhängern, die ich rein privat (Autohobby = Freizeit?) nutzen möchte???


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km

  • Ich bin der festen Überzeugung dass es nur das Zugfahrzeug betrifft, gut die Gesamtmasse darf natürlich nicht überschritten werden.
    Mich betrifft es ja eigentlich nicht weil ich am Sonntag sowieso nicht mit Hänger fahre, da mein Navara höher und härter ist würd ich auch nie damit mit einem Wohnwagen in Urlaub fahren.
    Ist für mich einfach ein Arbeitstier.


    Gruß Hans

  • Ich würde mir im Vorfeld nicht so viele Gedanken machen. Wie eine Vorschrift auszulegen und anzuwenden ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
    Aber soweit muss es ja erst mal kommen. Wie oft wurde man schon angehalten, wenn man am WE mit dem Navara und nem Hänger unterwegs war, weil man z.B. für einen Umzug geholfen hat, zur Mülldeponie fährt oder mit Baustoffen vom Baustoffhandel fährt, weil man für seinen Garten, Haus oder sonstwas transportiert? Selbst wenn man im Wald sein Holz für den Winter holt, wird man garantiert nicht am Weiterfahren gehindert.
    Und nur weil es ein LKW ist...müsste man dann nicht auch über einen Fahrtenschreiber nachdenken? ;)

  • Fahrtenschreiber nur bei gewerblicher Nutzung !
    Und einen Kopp mach ich mir sowieso nicht.
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R51 III ehem. BW (Stier)

    EZ: 08/2011

  • Die ersten Fahrer von Navara King Cabs haben vom Zollamt eine Steuererhöhung um 300,- EUR auf 477,- EUR pro Jahr bekommen!!!


    Nachträglich!!


    Was bisher nur beim Doppelkabiner galt, wenden die Finanzämter jetzt auch auf den King Cab an.


    Dabei interessiert es sie nicht mehr, welches Verhältnis zwischen Laderaum und Innenraum besteht, sondern sie begründen das mit der Eintragung von 4 Sitzplätzen und dem Verhältnis von Nutzlast zu ZGG.


    Das ist doch eine bodenlose Frechheit! Man müsste dagegen vorgehen.

  • Hallo


    und wie ist das Verhältnis??
    Kannst du mal schreiben wie die das sehen und wie sieht das bei Fahrzeugen die auf 3,5To. aufgelastet sind.


    Gruß

    Fahrzeuge:
    Nissan [lexicon]D40[/lexicon] LE King Cap BJ. 2007 171PS mit DPF!
    Opel Astra H GTC BJ. 2009 90PS
    Audi Quattro Avant S4 wurde ersetzt durch einen V8 Camaro 6.Gen. :flipa::flipa::flipa:

  • Hier stellt sich die Frage ob die Steuerbescheide vorher nur unter Vorbehalt erstellt wurden.
    Falls nicht, würde ich prüfen lassen ob ein nachträgliche Änderung so einfach möglich ist.