kaufvertrag zurücktreten

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 5.047 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von fraho.

  • Hallo...


    Ich habe am 16.03.07 kaufvertrag unterschrieben und am 27.03.07 kam die Bestätigung im Briefkasten. Aber bei der Bestätigung steht keine Liefertermin und am 7.5.07 habe ich erfahren unverbindlichen Liefertermin 17.10.07 :will-u-understand: :will-u-understand:


    Meine frage an euch kann man einfach zurücktreten vom kaufvertrag??

  • Hallo,
    AGB lesen, 15% bei Neuwagen kann der Händler verlangen.
    Das ist sehr viel Geld. Der LT ist normal. Der Händler kann doch für den LT nichts. Dann mußt du dich beim Werk beschweren. Die sollen schnell arbeiten. :D :D :tml:

    QQ Tekna 2.0 dci All-Mode 4x4, Executive Paket, Navi, faded denim, sw. Leder, Edelstahl-Ladekantenschutz, 4 Edelstahl- Einstiegsleisten mit Schriftzug, LLumar-Tönungsfolie schwarz, 4 Scheiben-Windabweiser, Fußraummatten u. Kofferraummatte mit Schriftzug, Orginal 17" mit Winter Dunlop, Sommerräder AEZ Phönix 9x20 ET 30, 245/35/20, Einparksensoren vorne und hinten. 2- ter Unterbodenschutz. Vordere Schmutzfänger, 8 Edelstahl Grill Leisten, 2 untere Edelstahl Leisten. Edelstahl-Türgriffe.

  • Rechtlich gesehen kannst du überhaupt nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Bestellung bestätigt ist.


    Die 15% sind nur möglich, wenn der Händler einverstanden ist, und das wird er beim QQ bestimmt sein, denn da warten ja schon viele andere drauf.

  • Aber die Frage ist trotzdem sehr interessant.


    Wie lange kann man es einem Käufer zumuten auf sein
    Auto zu warten, wenn bei Vertragsabschluss noch kein
    Liefertermin genannt werden konnte?

  • Pauschal: Wenn kein Liefertermin vereinbart ist - ewig! :D Fast zumindest, aber innerhalb dieser Fristen und bei einem neuen Modell dürfte da gar nichts gehen wenn kein Liefertermin vertraglich vereinbart wurde, sondern die Pauschale "schnellstmöglich" o. ä. vereinbart wurde.


    Wie schon geschrubt, den Händler dürfte es angesichts der derzeitigen Lifersituation wenig jucken, da ihm kein Fehler vorzuwerfen ist, kann er die 15 % durchaus einfordern, und woanders dürftest Du den auch kaum schneller bekommen.


    Halte durch! Vielleicht müssen die später produzierten dann auch nicht mehr so oft zum Nachbessern in die Werkstatt! :D

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • oder man muß zu einem händler gehen der viele QQ auf dem hof stehen / im vorlauf hat. :D :D :D :D

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

    • Offizieller Beitrag

    Ich tät da sogar einen kennen, der bis vor wenigen Wochen noch ne Handvoll rumstehen hatte ... *phryso winkt*

    Nissan Maxima - Enjoyed the Ride - Was a very good time


    ..:: [lexicon]A32[/lexicon] <> VQ30DE <> 220.000km <> Schalter ::..


    Toyota Prius - A new experience


    ..:: NHW20 <> HSD <> 118.000km <> [lexicon]CVT[/lexicon] ::..

  • stimmt :D


    btw, auch jetzt stehen wieder welche "rum".


    oder er nimmt nen murano oder 350Z, stehen auch welche von rum ;)

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    Peter Melander Graf von Holzappel

    • Offizieller Beitrag

    [OFFTOPIC]Meinst du den im Westerwald!? ;) :D[/OFFTOPIC]


    @ Tony


    Ich sage mal Lehrgeld bezahlt. Ein halbes Jahr ist nicht soo unüblich bei nem neuen gefragten Moell.


    Und der Termin kann sich auch wieder nach vorn bewegen.

  • Zitat

    Original von Busfred
    [OFFTOPIC]Meinst du den im Westerwald!? ;) :D[/OFFTOPIC]


    ach??
    du kennst den auch??

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Rücktritt oder Schadenersatz bei Terminüberschreitung


    Hat der Händler den unverbindlichen Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so können Sie den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Ein Verzugsschaden ist vom Verkäufer zu ersetzen, wenn er den Verzug zu vertreten hat (bei leichter Fahrlässigkeit ist der Schadenersatz auf 5 % des Kaufpreises beschränkt). Setzen Sie dem Verkäufer weiter eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Wagen auch nicht innerhalb dieser Frist geliefert wird und den Verkäufer ein Verschulden trifft (bei leichter Fahrlässigkeit aber nur bis höchsten 25% des Kaufpreises).


    Deteils
    http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/neuwagenkauf/rechtstipps/default.asp?ComponentID=4050&SourcePageID=26889

  • das bringt aber nur etwas wenn im kaufvertrag ein datum steht.



    "schnellstmöglich" fällt da nicht drunter... ;)

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    Peter Melander Graf von Holzappel

    • Offizieller Beitrag

    Okay, aber der Verkäufer (Nissanhändler in D) hat die lange Lieferrist eh nicht zu vertreten weil er von Nissan D oder Sunderland abhängig ist.

  • Zitat

    Original von Busfred
    Okay, aber der Verkäufer (Nissanhändler in D) hat die lange Lieferrist eh nicht zu vertreten weil er von Nissan D oder Sunderland abhängig ist.


    doch, wenn er einen liefertermin im vertag angibt steht er dafür ein. denn ich kaufe das auto bei dem händler, nicht bei nissan...

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  • Vom Vertrag kommen Sie nur los, wenn


    • der Händler die Bestellung nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder den Wagen liefert (bei Lagerfahrzeugen innerhalb von 10 Tagen). Die Bindungsfrist des Käufers von 4 Wochen wurde vom Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 05.07.2001 (Az.: 1 S 3/01; veröffentlicht in DAR, 2002 S. 418 und ADAJUR Dok.Nr. 49528) aufgrund moderner Kommunikationsmittel, mit denen der Händler beim Hersteller die Lieferungsmöglichkeiten erfragen kann, als zu lang eingestuft. Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte dieser Rechtsprechung anschließen werden.
    • bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins um mindestens 6 Wochen und Aufforderung zur Lieferung mit Setzung einer angemessenen Nachfrist (14 Tage) zur Lieferung.
    • bei einem nicht unerheblichen Mangel, wenn dieser nicht durch Nachbesserungen beseitigt wurde.• Sie noch minderjährig sind und die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
    • Sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu der Bestellung veranlasst wurden und der Vertrag somit angefochten werden kann.
    • Sie noch minderjährig sind und die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
    • Sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu der Bestellung veranlasst wurden und der Vertrag somit angefochten werden kann.




    :eieiei:

  • Zitat

    Original von Busfred
    Okay, aber der Verkäufer (Nissanhändler in D) hat die lange Lieferrist eh nicht zu vertreten weil er von Nissan D oder Sunderland abhängig ist.


    Das ist der Rechtsprechung aber so was von egal, wenn er einen Liefertermin nennt, dann ist er auch in der Pflicht!


    Aber wie wir schon belehrt wurden, beziehen sich alle Widerspruchsmethoden auf einen Kaufvertrag mit Liefertermin.

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    • Offizieller Beitrag

    Beim Themenstarter wurde aber anfangs kein Termin genannt.


    Und erst jetztz.


    Daraufhin kann er diese Regelungen nicht geltend machen.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • So isset, kein Termin im Vertrag oder was wachsweiches wie "schnellstmöglich", dann kann er den Verkäufer zwar in Verzug setzen, wie beständig das dann jedoch vor Gericht ist sei mal dahingestellt, bei den hier im Raum stehenden Fristen und eben dem neuen Modell würde mich das allerdings sehr wundern, wenn ein Gericht das als unzumutbar betrachten würde.

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  • Hi,


    ihr macht mir Angst!


    Folgendes Problem. Ich habe vor ca. 14 Tagen einen Kaufvertrag unterschrieben. Mit Finanzierung. Das war Freitags. Montags ruft mich der Händler an und sagt das die Nissan-Bank die Finanzierung nicht macht.



    Also ich zur Bank und die Finanzierung über die Hausbank gemacht (sogar billiger). Dann zum Händler und gesagt das wir dann aber nun nochmal über den Preis reden müssten weil ich ja jetzt bar bezahle und mir ein anderer Händler das Fahrzeug schon mal 600,- billiger angeboten hat. Daraufhin sagte dieser das ich den dann dort kaufen solle.


    Kann der mir jetzt 15% abknöpfen? Obwohl die Bank ja die Finanzierung nicht gemacht hat? Dann sind doch die vom Vertrag zurückgetreten oder?



    Gruß, Benny.


  • Nö. Kann er nicht. Es ist ja nix zustande gekommen.
    Die Aussage: "Denn kauf doch woanders!" finde ich sehr gut! =)