Moin
Ich hab für meinen N13 den originalen Scheinwerfergrill.
Ich würde den gerne so anklemmen das wenn ich Fernlicht anmache auch die NSW angehen.
Ist das mit der StvO konform?
Ich mein wenn mir einer entgegenkommt muss ich das Fernlicht und NSW sowieso ausschalten.
Hatte schon bei der DEKRA gefragt. Dort sagte man mir das in den Scheinwerfern Zahlen stehen würden - alle zusammen dürften den Wert 75 nicht übersteigen.
Hatte auch in einer Werkstatt gefragt. Dort sagte man mir dass die NSW ausgehen müssten wenn ich Fernlicht einschalte.
Bei der Polizei sagte man mir das zwar alle Lampen brennen dürfen, ich dann aber nur noch 50km/h schnell fahren dürfte, da ich durch die NSW zeige das ich nicht genug sehe um schneller fahren zu können.
Wer hat denn jetzt Recht?
Wieviele Lampen dürfen vorne gleichzeitig leuchten?
MfG
RKP