Wieviel Lampen dürfen gleichzeitig leuchten?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.839 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von coco.

  • Moin


    Ich hab für meinen N13 den originalen Scheinwerfergrill.
    Ich würde den gerne so anklemmen das wenn ich Fernlicht anmache auch die NSW angehen.
    Ist das mit der StvO konform?


    Ich mein wenn mir einer entgegenkommt muss ich das Fernlicht und NSW sowieso ausschalten.


    Hatte schon bei der DEKRA gefragt. Dort sagte man mir das in den Scheinwerfern Zahlen stehen würden - alle zusammen dürften den Wert 75 nicht übersteigen.


    Hatte auch in einer Werkstatt gefragt. Dort sagte man mir dass die NSW ausgehen müssten wenn ich Fernlicht einschalte.


    Bei der Polizei sagte man mir das zwar alle Lampen brennen dürfen, ich dann aber nur noch 50km/h schnell fahren dürfte, da ich durch die NSW zeige das ich nicht genug sehe um schneller fahren zu können.


    Wer hat denn jetzt Recht?


    Wieviele Lampen dürfen vorne gleichzeitig leuchten?


    MfG


    RKP

  • Zitat

    Bei der Polizei sagte man mir das zwar alle Lampen brennen dürfen, ich dann aber nur noch 50km/h schnell fahren dürfte, da ich durch die NSW zeige das ich nicht genug sehe um schneller fahren zu können.


    Das gilt eigentlich nur für die Nebelschlussleuchte! (einschalten bei Sicht unter 50m -> V max nur noch 50km/h, da ich in der Hälfte des Weges den ich sehe anhalten können muss. Bei 50 km/h sind das ca. 20-25m!!)
    Nebler hingegen, darf ich schon bei stärkerem Regen einschalten auch in Verbindung mit nur Standlicht, sofern 2 Nebler vorhanden sind! Und da darf ich definitiv schneller als 50km/h fahren!


    Passiert das ganze in der Nacht ausserorts, wo ich zusätzlich aufblende, darf ich auch schneller als 50 km/h fahren.
    Fazit: Was die Polizei dir gesagt hat, kann nicht stimmen!


    Zitat

    Hatte schon bei der DEKRA gefragt. Dort sagte man mir das in den Scheinwerfern Zahlen stehen würden - alle zusammen dürften den Wert 75 nicht übersteigen.


    75 Watt? ?(

    Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei "Das ist so!"


    Zu den riesigen Nebelwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und sagen Sie Ihrem Arzt, sie sind Apotheker.


  • Wenn du die Fernscheinwerfer anmachst müssen die Nebelscheinwerfer ausgehen sowar es zumindensten so zu meiner Zeit .

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Also bei mir gehn Nebelscheinwerfer und Fernscheinwerfer zusammen an, das ist von Werk aus so ;)

  • Habe ja jetzt auch originale NSW.


    Und da geht ab Standlicht auch NSW an.
    Und die bleiben an egal ob ich Abblendlicht und Fernlicht noch dazu anmache.


    Also insgesamt brennen dann bei mir bei Prachtbeleuchtung:
    2 x NSW
    2 x Abblendlicht
    2 x Fernlicht


    ------------------------


    Nur zu deiner anderen Frage. Du willst wissen ob die NSW vorne mit dem Fernlicht fest gekoppelt werden dürfen ??


    Und das würde ich mit Nein beantworten da die NSW vorne nur bei Sichtbehinderung eingeschaltet werden dürfen ( Regen Schnee usw )


    Fernlicht brauchste ja auch bei guter Sicht einfach um in die Ferne zu schauen.
    Gekoppelt mit den NSW dürften die auch nur eingeschaltet werden wenn deine Sicht behindert wäre.


    Was du haben möchtest sind also Zusätzliche Fernlichter.


    Und die kannste dir ranmorntieren. Gabs bei Golf 2 auch im Grill. 2 extra Fernlichter die zusammen mit dne H4 leuchteten.


    Nur eben NSW nicht

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  • § 52 (1) StVZO


    Nebler und Lichteinrichtungen zur Ausleuchtung der Fahrbahn (Fern- und Abblendlicht) müssen getrennt schaltbar sein, das heißt, die Nebler dürfen nicht automatisch mit angehen, wenn man das Abblendlicht oder Fernlicht einschaltet.


    Sie müssen allerdings auch nicht automatisch ausgehen, wenn man sie zusammen mit Abblendlicht in Betrieb hat und auf Fernlicht umschaltet.


    Befinden sich allerdings Fernlicht und Abblendlicht in getrennten Scheinwerfergehäusen, muss die Schaltung so sein, dass höchstens zwei Scheinwerferpaare gleichzeitig brennen.


    Dies sind die technischen Voraussetzungen.


    Es werden allerdings noch Bedingungen gestellt, wann man die Nebler überhaupt einschalten darf: § 17 (3) StVO


    Absatz 3: "Nur bei solcher Witterung..." (Nebel, Regen, Schneefall)


    Deshalb müssen Nebler und Abblendlicht/Fernlicht getrennt schaltbar sein.


    Die Auskunft der Polizei halte ich für ein Mißverständnis, da sich diese auf Nebelschlussleuchte bezog.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    § 52 (1) StVZO


    Befinden sich allerdings Fernlicht und Abblendlicht in getrennten Scheinwerfergehäusen, muss die Schaltung so sein, dass höchstens zwei Scheinwerferpaare gleichzeitig brennen.


    Un dwie is das beim Y10???


    Der Schaltet auch um zw Fern und Abblendlicht, obwohl die in einem Gehäuse sind :mmmm:


    Wo is da der Sinn?


  • Vielleicht hab ich mich doof ausgedrückt, mit getrennten Gehäusen meine ich auch "Doppelscheinwerfer" mit zwei Reflektoren/Leuchteinheiten (kein Fern- und Abblendleuchtdraht in einer Birne, Bilux, H4)


    Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber das könnte auch was mit § 49a (3) StVZO zu tun haben (Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:


    "(3)Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind."


    Dies würde auch allgemein eine Erklärung geben, warum bei unterschiedlichen Modellen sich die Nebelscheinwerfer unterschiedlich verhalten, wenn man aufblendet.


    Abgesehen davon:


    Es macht keinen Sinn, dass Fernlicht zusammen mit Neblern funktionieren kann, da


    a) Nebler nur bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen, Schneefall eingeschaltet werden dürfen und dazu dienen, die Fahrbahn ohne "Eigenblendwirkung" besser auszuleuchten


    b) bei solchen Sichtverhältnissen Fernlicht zu einer erhöhten Eigenblendwirkung führt und somit die Sicht verschlechtert


    Ich kann jetzt nicht gucken gehen, wie es bei mir ist, bin Fußkrank und kann keine Treppen steigen...


    evtl. gibt es auch noch ein unterschiedliches Umschaltverhalten zwischen Lichthupe und Fernlicht Dauerschaltung ?(


    Interessanter Thread zum gleichen Thema: Verkehrsportal


    die m.E. kompetenten Erklärungen kommen weiter unten von einem Eddie, demnach gab es früher mal eine Zwangsausschaltung für Nebler bei Fernlicht, was durch EG-Verordnung heute anders geregelt ist.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Ich hatte an meinem alten Auto mit zusätzlichen Fernschweinwerfern und Nebelscheinwerfern die Schaltung so:


    Bei Fernlicht bzw Lichthupe ist alles angegangen was da vorne irgendwie nur Leuchten konnte. Also die Fernlichter (Abblenlicht aus) in den Hauptscheinwerfern, die zusätzlichen Fernlichter und die Nebelscheinwerfer.


    Wenn Standlicht oder Abllendlicht an war konnte ich die Nebelscheinwerfer einschalten (OHNE das Fernlicht mit angegangen ist). Wenn ich unter Nebelscheinwerfer Fernlicht (also Lichthupe) gegeben habe hat alles wieder geleuchtet (also nur für die Dauer der Lichthupe).


    Sinnvoll ist das weil man damit unter Fernlicht eine Absolut homogene Fahrbahnausleuchtung hat, also sowohl der direkte Nahbereich vor dem Auto (Nebler) als auch der mittlere bereich (wäre normalerweise vom Abllendlicht ausgeleuchtet wurde von zusatz-fern-scheinwerfern übernommen) als auch der Fernbereich (normaler Fernscheinwerfer).
    Hat beim Tüv niemanden gestört, und ich wurde für die Idee sogar von Prüfern gelobt (Straße war Taghell wenn ich nachts Fernlicht an hatte).


    Laut STVO habe ich auch keine Paragraphen gefunden die diese Schaltung verboten hätten, da ich die nebelscheinwerfer ja noch einzeln schalten konnte bei nebel ohne das Fernlicht mit ein zu schalten.

  • Es ist nicht sinnvoll, sondern absoluter Unsinn und auch keine homogene Fahrbahnausleuchtung, Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Fernlicht in Betrieb zu nehmen!


    Fernlicht dient dazu, die Fahrbahn WEIT auszuleuchten. NSW leuchten KURZ und breit aus, und das mit sehr hellem, weißen Licht. Dies führt dazu, dass sich die Pupillen diesem sehr hellen Licht in ihrer Nähe anpassen und zusammengehen. Schließen sich die Pupillen (sie werden lichtundurchlässiger), sieht man im Scheinwerferkegel des Fernlichtes in der Entfernung weniger, weil dort alles dunkler wahrgenommen wird.


    Diese Schaltung ist garantiert verboten, weil Nebelscheinwerfer nicht automatisch angehen dürfen (so hast du es beschrieben) sondern nur, bei Nebel, Regen, Schneefall (s. oben) und das nur bei Sichtweiten bis 80 m (das ist die gängige Rechtsprechung).


    Fernlicht und Lichthupe muss hingegen immer einsatzbereit sein, auch bei "guter" Sicht, Würde bei guter Sicht Lichthupe gegeben oder Fernlicht eingeschaltet werden und die Nebler schalten sich dabei automatisch ein, ist das ein Verstoß gegen § 17 StVO, den Link und Erklärung dazu findest du oben.


    Fernlicht und Nebler zusammen bei schlechter, witterungsbedingter Sicht ist genau so Quatsch, weil es die Eigenblendung erhöht, mit dem selben Effekt, dass sich die Pupillen zusammenziehen und man schlechter sieht.


    Warum will man also so einen Christbaum haben? Meine Hypothese: Vorderleute erschrecken und Showtime, alles andere macht überhaupt keinen Sinn.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    Fernlicht dient dazu, die Fahrbahn WEIT auszuleuchten. NSW leuchten KURZ und breit aus, und das mit sehr hellem, weißen Licht. Dies führt dazu, dass sich die Pupillen diesem sehr hellen Licht in ihrer Nähe anpassen und zusammengehen. Schließen sich die Pupillen (sie werden lichtundurchlässiger), sieht man im Scheinwerferkegel des Fernlichtes in der Entfernung weniger, weil dort alles dunkler wahrgenommen wird.


    Da sagt mir meine Erfahrung etwas anderes, aber ok..das ist Ansichtssache


    Zitat


    Diese Schaltung ist garantiert verboten, weil Nebelscheinwerfer nicht automatisch angehen dürfen (so hast du es beschrieben) sondern nur, bei Nebel, Regen, Schneefall (s. oben) und das nur bei Sichtweiten bis 80 m (das ist die gängige Rechtsprechung).
    Fernlicht und Lichthupe muss hingegen immer einsatzbereit sein, auch bei "guter" Sicht, Würde bei guter Sicht Lichthupe gegeben oder Fernlicht eingeschaltet werden und die Nebler schalten sich dabei automatisch ein, ist das ein Verstoß gegen § 17 StVO, den Link und Erklärung dazu findest du oben.


    Ja..da hast du vollkommen Recht, nach §17 ist diese Schaltung nicht zulässig. Aber das Fernlicht darf ja eh nur eingeschaltert werden wenn dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet oder belästigt werden kann. Also mit anderen Worten...es würde eh niemand sehen und somit auch niemanden stören


    Zitat


    Fernlicht und Nebler zusammen bei schlechter, witterungsbedingter Sicht ist genau so Quatsch, weil es die Eigenblendung erhöht, mit dem selben Effekt, dass sich die Pupillen zusammenziehen und man schlechter sieht.


    Deswegen hatte ich die Schaltung so angelegt dass ich die Nebelscheinwerfer auch einzeln (ohne Fernlicht) einschalten kann...im Thüringer Wald ist oft Nebel, und dass ich mir da nicht selber eine Lichtwand 15m vors Auto "mauere" sollte klar sein


    Zitat


    Warum will man also so einen Christbaum haben? Meine Hypothese: Vorderleute erschrecken und Showtime, alles andere macht überhaupt keinen Sinn.


    Nunja...für den Vordermann hat es ausgesehen als ob einfach vier Lampen am Auto angehen, da die Zusatzfernscheinwerfer und Nebelscheinwerfer im selben Gehäuse nebeinander waren (Gehäuse mit zwei abgeteilten Lichtkammern). Ich wollte einfach eine hell ausgeleuchtete Straße haben, und die hatte ich. Irgendwelche probleme nachdem das Licht auf Abblendlicht umgeschaltet wurde hatte ich nie...aber das habe ich ja oben schonmal gesagt...Ansichtssache bzw. Streitfrage...muss jetzt hier nicht ausdiskutiert werden denke ich.


    Das Fahrzeug ist so mehrmals durch die HU gekommen, die Prüfer fanden die Schaltung gut und durchdacht...einer hatte mich mal auf §17 hingewiesen, machte dann aber von sich aus die argumentation dass es ja eh niemand sieht weil Fernlicht....... (siehe oben)


    Habe auch nochmal einige Paragraphen durchwühlt, und nirgenswo steht eine Regelung wieviel Scheinwerfer bei Fernlicht angehen dürfen. Das ist einer der recht genau erklärt wie das mit fernlicht usw aussieht...und nach diesem § ecke ich nirgenswo mit meiner Schaltung an.
    >>> Verkehrsportal §50 StVZO <<<

  • Zitat

    Fernlicht dient dazu, die Fahrbahn WEIT auszuleuchten. NSW leuchten KURZ und breit aus, und das mit sehr hellem, weißen Licht....


    Weiß? Das ist doch bei Neblern ungünstig! Ist doch viel besser wenn sie eher gelb sind, dann scheinen sie doch viel besser durch den Nebel durch!




    Mfg

    Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei "Das ist so!"


    Zu den riesigen Nebelwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und sagen Sie Ihrem Arzt, sie sind Apotheker.


  • Genau so wollte ich das bei mir machen. Konnte es nur nicht so deutlich schildern.

  • Wie gesagt habe gerade bei meinem N16 NSW nachgerüstet


    Original Lenkstockhebel ran
    1 Relais ran
    2 NSW rein und an die Kabel gesteckt.


    Und es ist möglich alles laufen zu lassen


    NSW + Abblendlicht ( H1 ) + Fernlicht ( H7 )


    Also entweder gelten H1+H7 nicht als "getrennter Scheinwerfer" oder Nissan hat was verschlammt

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  • Das alles durchzulesen führt bei mir zu einem akuten Schwindelzustand. Letztens in D mußte ich wegen NSW ohne Nebel fast zahlen (hab den Mann aber zugequatscht). In N darf man übrigens NSW nicht zusammen mit Abblendlicht anhaben. Kümmert sich aber NIEMAND einschl. der P darum ...
    Gibt wohl übrigens auch eine Vorschrift, wie hoch und wo die Extrascheinwerfer einschl. NSW angebracht werden dürfen...

  • Wenn ich die Nebler anhabe kann ich auch auf Fernlicht umschalten und die Nebler bleiben an. Nutze ich, vielleicht verbotenermaßen, Nachts auf schmalen kurvenreichen Straßen.


    Sollte ich mir noch zusätzliche Fernscheinwerfer montieren muss ich die Schaltung dahingehend ändern, dass max. nur 2 Scheinwerferpaare leuchten. In diesem Fall müssten die NS abschalten.