ZitatAlles anzeigenOriginal von arne_P10
ZitatOriginal von YETI
Ähem....Freie Gutachterwahl hat der Geschädigte, nicht der Hersteller, bzw. dessen Versicherer.
Ginge es vor Gericht, würde der Beklagte sicher seinerseits das Fzg. noch mal begutachten lassen wollen, sofern es dann noch existent ist.
Hier ginge es ja u. U. um einiges!
Vor Gericht würde allerdings der Anwalt des Geschädigten in einem solchen Falle - mit Erfolg - die Bestimmung eines vereidigten Sachverständigen durch das Gericht bestimmen.