DVR-Kamera im Auto

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 7.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Candra.

  • Wer weiss was über dieses Thema? Nutzt vielleicht jemand schon?
    Ist das gesetzlich erlaubt? Braucht man Erlaubnis?

    Vernunftmenge auf dem Planet ist Festwert,
    aber Bevölkerung nimmt zu.

  • Hat GOOGLE eine Erlaubniss für STREETVIEW?


    Da die Teile bei manchen Speditionen/Lieferdiensten schon Standard sind,
    scheint es legal zusein.

  • Zur Überwachung des Fahrzeuginnenraumes ist es erlaubt, Mitfahrende müssen darauf hingewiesen werden und zustimmen.


    Zur Überwachung/Dokumentation des Verkehrsgeschehens ist es verboten und als Privatmensch bekommt man keine Genehmigung.


    Mehr dazu hier: datenschutzzentrum.de

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Mein Rechtsanwalt hat mir heute gesagt, dass es erlaubt ist.

    Vernunftmenge auf dem Planet ist Festwert,
    aber Bevölkerung nimmt zu.

  • Gibts da jetzt schon neue Erkenntnisse?


    Hab daran gedacht mir im Heck eine Kamera einzubauen und dann
    mit einem Aufkleber darauf hinzuweisen. Wenn einer dann wieder mal
    quasi auf Vollkontakt fährt das ich ein nettes Beweisfoto oder Video habe.
    Also darf man das?






    Kleine Anektote dazu wenns wenn interessiert:
    Es kotzt mich nämlich an das bei uns auf der Bahn ständig Ostblock-Rambos
    mit ihren Autos drängeln, schneiden, rechts überholen usw.
    Und das wo ich selbst immer am oberen Grenzwert zur Anzeige unterwegs bin
    und wenn möglich immer gleich rechts fahre. Aber die schrecken auch vor
    überholen auf dem Pannenstreifen nicht zurück.
    Heute wieder: Ein voll krass tiefergelegter 3erBeEmWe aus Polen kommt mit
    geschätzten 180km angeflogen, vor mir ein russischer LKW der einen
    holändischen Camper überholt :sleep: gut - das dauert.
    Russe fährt rechts rüber, ich an ihm vorbei,
    150m weiter nächster LKW - bleib ich links. Hinter mir seh ich inzwischen keine
    Stoßstange mehr, die Lichthupe kann ich nur erahnen. Ich passiere den LKW
    setze Blinker rechts und wechsle Fahrspur. Im gleichen moment versucht
    der Pole rechts an mir vorbei zu kommen, merkt es dann doch noch und zieht
    doch links nach vor. (Baustelle, Sperrfläche 80er geschätzt 160-170)


    Anzeigen ist sinnlos, hab ich auch schon probiert. Die Polizei kann nix machen.
    Können zwar theoretisch einen Brief nach Polen, Rumänien und co schicken,
    bringt aber sowieso nichts und daher wandert das bestimmt gleich in den
    Rundordner sobald man bei der Türe raus ist.

    • Offizieller Beitrag

    Österreich...


    Unsere Busfreds würden nach einem raschen Anruf versuchen, einen ausländischen Drängler noch auf dem Bundesgebiet festzustellen. Ferner funktioniert - zumindest hier in Sachsen - die Zusammenarbeit der D + PL :polizei: gut.


    Eine Kamera kann sich indes jeder dran machen und filmen, wie er lustig ist. Einen § 201a StGB wird er da kaum verwirklichen. :D
    Problem: Verwertbarkeit im möglichen Verfahren und die Frage, ob man sich damit nicht womöglich ins eigene Fleisch schneiden kann.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Das Blöde ist nur, es ist nicht mehr weit von dort bis zur Staatsgrenze
    und wir brauchen ja keine Grenzpolizei weil ja bei uns nie was passiert.
    Dazu gibts nämlich ganz tolle Statistik-Tricks wegen Kriminalitätsrate.
    Wird in einer Straße 50 mal eingebrochen sind das keine 50 Verbrechen
    sondern nur 1. Es wird ja immer der gleiche Täter gewesen sein.
    :wand:


    Verwertbarkeit ist so ne sache. Hoffe eher auf abschreckende Wirkung
    wenn derjenige eine Linse auf sich gerichtet sieht. Man Pinkelt ja auch
    nicht gern vor Puplikum...

  • Zitat

    Original von Tüftler
    Gibts da jetzt schon neue Erkenntnisse?


    Hab daran gedacht mir im Heck eine Kamera einzubauen und dann
    mit einem Aufkleber darauf hinzuweisen. Wenn einer dann wieder mal
    quasi auf Vollkontakt fährt das ich ein nettes Beweisfoto oder Video habe.
    Also darf man das?


    Warum im Heck? Das bringt IMHO nichts. Meistens ist Hinterfahrende schuldig.
    Wenn du Nachweise brauchst warum du stark gebremst hast, dann brauchst du eine Kamera vorne.


    Ich fahre mit Kamera schon seit 1.5 Jahre. Bis heute keine Probleme mit Gesetz. Habe auch Aufkleber neben grüner Plakette.

    Vernunftmenge auf dem Planet ist Festwert,
    aber Bevölkerung nimmt zu.

  • Hi,


    ich informiere mich ebenfalls bereits seit geraumer Zeit über das Thema der Autokamera. Mein Freund hat bald Geburtstag und der regt sich beim Fahren ständig über die anderen auf. Und ich meinte immer: "Ich zeige dir mal dein Fahrverhalten" :P


    Dabei ist mir aufgefallen das geht ja wirklich :P


    Bei meiner Recherche bin ich auf diesen Artikel aufmerksam geworden: http://www.tipronet.net/news/auto-kamera-erfahrungen-tipps/


    Ein aufgezeichnetes Video kann vor Gericht als Beweis fungieren, da es zumeist im Ermessen des Richters liegt, ob der Film als Beweis anerkannt wird. Solange keine Personen/ Kennzeichen erkennbar sind oder ohne Einwilligung veröffentlicht werden, dürfen solche Filmaufnahmen aufgezeichnet werden.


    Das bedeutet doch, es ist erlaubt! Also kein Problem oder?

  • Zitat

    Original von Candra
    Ein aufgezeichnetes Video kann vor Gericht als Beweis fungieren, da es zumeist im Ermessen des Richters liegt, ob der Film als Beweis anerkannt wird. Solange keine Personen/ Kennzeichen erkennbar sind oder ohne Einwilligung veröffentlicht werden, dürfen solche Filmaufnahmen aufgezeichnet werden.


    Das bedeutet doch, es ist erlaubt! Also kein Problem oder?


    :mmmm:

    Ein Auto ist erst dann richtig gemacht wenn der Betrachter um das Auto geht und fragt:"Was hast denn dran gemacht?"
    Die Teile müssen eine Einheit bilden und so rüberkommen als ob sie Standard sind!


    :O Banalität vs. Herzrasen :love2:

  • Tja warum nicht. Im Prinzip darf man doch privat in der Öffentlichkeit auch knipsen was man will, solange man die Aufnahmen nicht weitergibt.

  • Zitat

    Original von sunset SRi

    Zitat

    Original von Candra
    Ein aufgezeichnetes Video kann vor Gericht als Beweis fungieren, da es zumeist im Ermessen des Richters liegt, ob der Film als Beweis anerkannt wird. Solange keine Personen/ Kennzeichen erkennbar sind oder ohne Einwilligung veröffentlicht werden, dürfen solche Filmaufnahmen aufgezeichnet werden.


    Das bedeutet doch, es ist erlaubt! Also kein Problem oder?


    :mmmm:


    Womit sich ja der Sinn und Zweck der Aktion in Luft auflösen würde... :lachwalzen: :lachwalzen: :lachwalzen:

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Na ja allgemeine Aufnahmen zu Überwachungszwecken sind ja erlaubt.


    Wenn auch unter Grenzen... So darf zB die Eingangüberwachung nur den Eingang aufnehmen und nicht den 1000 qm Parkplatz davor.


    Beim Auto könnte man ja basteln dass die Kamera nicht daueraufnimmt sondern nur wenn sich etwas um 5 m nähert

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