Peter möchte das Auto seines dahingeschiedenen Opas übernehmen

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  • N'Abend!


    Peter würde gerne das Auto seines verstorbenen Opas übernehmen, was aber leider am anderen Ende von Deutschland abgemeldet, aber technisch fit und frisch getüvt steht. Da Peter überhaupt keine Ahnung von solchen Sachen hat, wüsste er gerne wie ers am einfachsten über die Bühne kriegt! :D
    Er würde es folgendermassen angehen:


    Zum Autostandort fahren (wo er selbst natürlich nicht gemeldet ist),
    Dort Überführungskennzeichen besorgen,
    Diese ans Auto pappen und sich damit stundenlang nach Hause begeben,
    Dort angekommen das Auto anmelden und versichern,
    Und schlussendlich spass haben mit ner 21Jahre alten Wanderdüne! :D


    Dabei ergeben sich ihm einige Fragen:


    Wie lange gilt son Kurzzeitkennzeichen? -> Dank der diesem unfassbar informativen Boardlexikons hat sich diese Frage direkt geklärt - 5 Tage! :)
    Ist man damit versichert, falls unvorgesehene Sachen geschehen?
    Wann schließt man am besten die richtige Versicherung ab (am besten schon im Vorlauf, oder?!)?
    Braucht man einen symbolischen Kaufvetrag oder reicht einfach der Brief?


    Peter würde sich tierisch über zahlreiche und hilfreiche Antworten freuen und ob er vllt sogar etwas übersehen hat!


    Er hat schon mitbekommen, dass man von seiner präferierten Versicherung eine Deckungskarte bekommt, mit der man [lexicon]Kurzzeitkennzeichen[/lexicon] erhält - Ist das so richtig? =)

  • Man muss einen Versicherungsschutz vorweisen, ansonsten bekommt man keine [lexicon]Kurzzeitkennzeichen[/lexicon].
    Die "richtige" Versicherung schliess man ab wenn man weiß wann man den Wagen voll anmeldet! Dazu benötigt man wieder den NAchweiß einer Versicherung inform der Karte.
    Und in DE gilt, wer den Brief eines Fahrzeuges in den Händen hält, ist Eigentümer des Wagens. Somit brauchst Du ja auch keinen Kaufvertrag. Wer sollte den auch als verkäufer unterschreiben???


  • 5-Tagekennzeichen kann man nur noch an dem Ort bekommen an dem man auch gemeldet ist, außerdem braucht man dazu seit neuestem die Fahrgestellnummer welche dann in den "5-Tage-Brief" eingedruckt wird, einen Nachweiß über den Versicherungsschutz bzw. die eVB-Nummer (ganz normale Haftpflicht) welcher gezielt für ein 5-Tage-Kennzeichen sein muss und einen gültigen Personalausweis. Die vorläufige Versicherung kostet meist um die 90€ und wird wenn du das Auto dort versicherst verrechnet.


    Wenn du den Brief schon hast und einen Nachweiß daß der Wagen TÜV hat ist es einfacher das Teil direkt anzumelden ;) .

  • Die letzte Variante ist die eleganteste und kostengünstigste. Besorg dir die Unterlagen vom Wagen und lasse ihn doch direkt zu.
    Dann mit denn Kennzeichen zum neuen Auto. Spart Zeit und Geld.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Erfahrungen sind etwas anders.


    * ruf Deine Versicherung an, bei der Du den Wagen später auch anmelden willst --> Erhalt einer EVB
    * bei späterer Zulassung wird Dir der Versicherungsbetrag für das KZK verrechnet (bei HUK = 30 € + Zulassungskosten von ca. 25 €)
    * die Fahrgestellnummer musst Du vorher nicht angeben, da dies erst bei Benutzung des Kfz in den Brief selbst per Hand, neben anderen Daten, geschrieben wird
    * KZK musst Du in Deinem Meldebezirk holen
    * nach Überführung ganz normal per Kennzeichen anmelden & Rechnung der Versicherung abwarten

  • Manche Geimeinden erlauben es auch KZK zu holen wenn man dort nicht gemeldet ist. Jedoch braucht man dazu eine schriftliche und gestempelte Genehmigung der Gemeinde in der man Wohnhaft ist.


    Das die FIN in den Schein vorab eingetragen wird ist nocht nicht überall so, beruht aber auf einer Verwaltungsanordnung und wird nach und nach in allen Komunen umgesetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Und in DE gilt, wer den Brief eines Fahrzeuges in den Händen hält, ist Eigentümer des Wagens.

    Würde ich so nicht zu 100% unterschreiben, es ist ein Indiz dafür das man der Eigentümer ist und der Eigentümer hat ein Recht auf den Brief ^^


    Quelle war hier:
    http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/fahrzeugbrief.htm


    aber momentan nicht mehr zu erreichen die Seite

  • Tatsache ist aber, wenn Du mit nen Fahrzeugbrief zum Anmelden eines Fahzeuges beim Landratsamt ankommst, interessiert es keinen wer als letztes im Brief stand. Du hast den Brief im Moment in der Hand, somit kannst Du den Wagen auf deinen Namen zulassen.

  • 5-Tagekennzeichen kann man nur noch an dem Ort bekommen an dem man auch gemeldet ist, außerdem braucht man dazu seit neuestem die Fahrgestellnummer welche dann in den "5-Tage-Brief" eingedruckt wird, einen Nachweiß über den Versicherungsschutz bzw. die eVB-Nummer (ganz normale Haftpflicht) welcher gezielt für ein 5-Tage-Kennzeichen sein muss und einen gültigen Personalausweis. Die vorläufige Versicherung kostet meist um die 90€ und wird wenn du das Auto dort versicherst verrechnet.


    Also mir ist keine solche Reglung bekannt. Welchen Sinn hat das auch, wenn ich beispielsweise ein Auto aus der Schweiz holen will, aber noch nicht weiß welches es am Ende wird. Wo kann man das nachlesen?
    Der Versicherungschutz kostete bei eBay immer um die 35 bis 40 €. Wenn man will gibt es auch eine grüne Versicherungkarte fürs Ausland dazu.

  • Als wir unser Auto aus HH geholt haben, Versicherung angerufen, Nummer bekommen, dort wurde gefragt, ob der Wagen bei denen zugelassen wird, wegen verrechnen. Hin zur Zulassungsstelle, Nummer vorgelegt, im rosa Schein Überführungsfahrt angekreuzt und Kz bekommen. 11,20 Zulassungsstelle, 30,-- Schilder, HUK 15,-- für 5 Tage, weil wir 2 Autos dort versichert haben und der Neue dort wieder versichert ist.

  • Wenn man die [lexicon]Kurzzeitkennzeichen[/lexicon] über eine andere Versicherung versichert, als bei der eigentlichen Zulassung, kann es richtig teuer werden - da werden hinterher schon mal gerne Fantasiepreise aufgerufen.
    Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist kein Eigentumsnachweis.


    Und das Wichtigste überhaupt:
    Wem gehört das Auto jetzt?
    Man kann sich nicht einfach das Eigentum eines verstorbenen Verwandten aneignen!
    Du braucht einen Erbschein oder einen Kaufvertrag mit dem Erben!


    feti


    [lexicon]btw[/lexicon].
    [lexicon]Kurzzeitkennzeichen[/lexicon] decken nur die Haftpflicht ab, also nix mit Kasko.

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.470 km

    3 Mal editiert, zuletzt von feti ()

  • Danke schonmal für die rege Anteilnahme hier, hab schon einiges an Wissen mitnehmen können für Peter! :D


    Der Erbe des Autos müsste zunächst mal Peters Oma sein dank Berliner Tesatment!


    Also ich würdes an Peters Stelle jetzt so machen:


    * Kaufvertrag beim ADAC holen und fürn symbolischen € mit Oma abschließen
    * Papiere des Autos (Fahrzeugpapiere und Brief, bzw Teil I+II + TÜV-Bescheinigung + Kaufvertrag -> Ist das alles nötige?) mit nach Hause nehmen
    * Dort Versicherung suchen
    * Obwohl das Auto noch woanders steht Anmelden und Nummernschilder holen
    * Mit den Nummernschildern zum Auto reisen und die Heimreise antreten


    Was sagt ihr?


  • Wie Stoho weiter oben schon sagte, ist es so, wie Du es jetzt machen willst, die optimalste Lösung.
    Abgesehen vom Kaufvertrag mit der Oma (hab meinen vom Autohaus gekauft) hab ichs damals genau so gemacht, wobei ich zur Anmeldung nur den Fahrzeugbrief bzw. Zul.besch. Teil II + HU-Bescheinigung brauchte. Schein bzw. Teil I hab ich vom Autohaus nicht bekommen - der Wagen war ja nicht mehr angemeldet - und Kaufvertrag wollte der gute Mann von der Zulassungsstelle nicht sehen. Und wenn Du Dir ein Wunschkennzeichen vorab reservierst, dann kannst Du auch schon vor der eigentlichen Zulassung die Schilder prägen lassen (sparst einen zusätzlichen Weg zur Zulassungsstelle zum Plakette-geklebt-bekommen).

  • Radebeul --> http://www.radebeul.de/Einwohn…Anliegen+von+A+bis+Z.html
    --> http://www.kreis-meissen.org/ --> Direkteinstieg --> KFZ Zulassung -->
    http://www.kreis-meissen.org/89.html


    Dort ist alles beschrieben und du kannst Online schon einen Teil der Zulassung ausfüllen und bearbeiten und so deine Wartezeit verkürzen

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Meine Erfahrungen sind etwas anders.


    * ruf Deine Versicherung an, bei der Du den Wagen später auch anmelden willst --> Erhalt einer EVB
    * bei späterer Zulassung wird Dir der Versicherungsbetrag für das KZK verrechnet (bei HUK = 30 € + Zulassungskosten von ca. 25 €)
    * die Fahrgestellnummer musst Du vorher nicht angeben, da dies erst bei Benutzung des Kfz in den Brief selbst per Hand, neben anderen Daten, geschrieben wird
    * KZK musst Du in Deinem Meldebezirk holen
    * nach Überführung ganz normal per Kennzeichen anmelden & Rechnung der Versicherung abwarten


    Wieso musste ich dann beim Amt ne FGN angeben die dann auch in den rosa Brief eingedruckt wurde?
    Zumindest in NRW ist es mittlerweile standart ;)

  • Zitat

    Wieso musste ich dann beim Amt ne FGN angeben die dann auch in den rosa Brief eingedruckt wurde?
    Zumindest in NRW ist es mittlerweile standart ;)


    Mach aber, wie bereits oben geschrieben, keinen Sinn wenn man noch nicht weiß welches Fahrzeug es wird.
    In Dresden ist dies kein Standard.

  • Bei uns auch nicht und wenn würde ich sagen die ist nicht bekannt.


    Es steht ja extra auf dem Rosa Zettel drauf:


    Daten sind voir der Abfahrt einzutragen und zu unterscheiben.


    Wenn ich die Papiere habe melde ich das Auto doch direkt an

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  • Wieso brauch ich einen Kaufvertrag wenn Oma mir das Auto schenkt??


    Zum anmelden brauch ich nur den Brief und sonst nichts(Tüv beleg noch).



    Wen ich einen Brief habe, geh ich zum Amt melde die Kiste an und fertig.


    Mein Schwager hat meiner Frau ,ein Auto und drei Anhänger geschenkt,mit den Briefen zum Amt, angemeldet und gut war.


    Macht das doch nicht immer so umständlich.
    Hier in DE ist es immer noch so ,daß ,wer den Brief hat, auch der Besitzer ist.Solange, bis ein Gericht irgendwelche berechtigten Einwände prüft.


    Mein Schwager z.B. hatte eine Verkaufsanhänger ,aber keine Kaufbelege mehr dafür, seine damalige Lebensgefährtin hat sich dann von ihm getrennt und die Papiere für den Anhänger einfach mitgenommen und auf sich zugelassen,.ohne Probleme.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Ich bin übrigens nicht Peter, das ist wirklich jemand anderes für den ich hier schreibe! :D
    Aber danke für die Info an Shadowrun, falls man im Kreis Meißen maln Fahrzeug zulassen will!


    Der gute Peter kommt allerdings aus NRW, von daher war der Tipp mit der FGN gut! =)


    Mit dem Kaufvertrag das find ich auch umständlich, aber hier gehts ja wirklich um Erbmasse, von daher isses vllt gar nicht so schlecht!


    Teil I von den Papieren ist ja ungütlig gemacht worden bei der Anmeldung, das hab ich ganz übersehen.


    Also im Optimalfall braucht man quasi den Brief und den TÜV. Um Ganz sicher zu Gehen den Brief, TÜV, Fahrgestellnummer und Kaufvertrag!