Lenkradschloss rastet ein, wenn Schlüssel steckt -> kein TÜV!!

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 13.284 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dirty Yellow.

  • Volle HU.... das Risiko wars mir Wert, bevor ich 450+ Euros ausgebe....


    Diesmal Dekra... ohne einen Mängel durch... ;)

    Gratulation.


    Was steht denn den genau im ersten HU/AU Bericht? Wie wurde der Mangel beschrieben ?

  • Na dann Glückwunsch zur frischen Plakette !

    - Lenkschloss rastet mit Zündschlüssel ein (Erheblicher Mängel)

    Hoffentlich gehst Du der Sache trotzdem auf den Grund.
    Immerhin ist dieser erhebliche( ! ) Mangel, trotz neuer Plakette, noch vorhanden....
    Am Ende rutscht da im Schloss ein abgebrochenes Stück irgendwas umher..... und das Schloss rastet im Fahrbetrieb.... . Ich mags mir garnicht ausmalen :wand2:

  • Trotz HU/AU Plakette hat das Fahrzeug immer noch erheblicher Mängel. Ich verstehe nicht, wie man damit so leichtfertig umgehen kann. Das kann gefaehrlich werden, nicht nur fuer den Fahrer, sondern auch Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer, wenn das Lenkrad mal bei voller Fahrt blockiert.

    02/2004 March ANK12 e-4WD, RL, AT, Motor CR14DE, Japan-Spec.

  • Wär gar nicht mal so problematisch, wenn man ein einmal eingerastetes Schloß immer leicht wieder frei bekommen würde. :heul:


  • hab´s gestern ausprobiert.
    wenn ich den schlüssel nur rein stecke geht trotzdem das lenkradschloss rein :stichel:

  • wenn ich den schlüssel nur rein stecke geht trotzdem das lenkradschloss rein :stichel:

    ...Vielleicht amereikanisches Fahrzeug ? .... und entsprechend amerikanische/andere Anforderungen an die Funktion solcher Sicherungseinrichtungen ?
    Bei meinem EU-P11 und meinem EU-Golf-IV ist jedenfalls ein Aktivieren der Lenksperre nur bei abgezogenem Zündschlüssel möglich.

  • wenn ich den schlüssel nur rein stecke geht trotzdem das lenkradschloss rein :stichel:

    ...Vielleicht amereikanisches Fahrzeug ? .... und entsprechend amerikanische/andere Anforderungen an die Funktion solcher Sicherungseinrichtungen ?
    Bei meinem EU-P11 und meinem EU-Golf-IV ist jedenfalls ein Aktivieren der Lenksperre nur bei abgezogenem Zündschlüssel möglich.


    hab den wagen 2009 persönlich in wolfsburg mit 10km auf dem tacho abgeholt.


    also nein, der ist ein eu fahrzeug.

  • .... dann gibt es wohl mittlerweile abweichende Regelungen für Typzulassungen oder Bauartgenehmigungen neuerer Fahrzeuge ?(.
    Da wird ja auch ständig was geändert...


    Der Threadersteller "BlackForest" wird Dir aber sicher gerne seinen skeptischen Prüfingenieur vorstellen :D
    Der kann Dir bestimmt die aktuellsten gesetzlichen Gegebenheiten erläutern.

  • Schlüssel umdrehen, wieder auf 0, sperre darf nicht einrasten.
    Schlüssel nur einstecken, sperre darf rasten.
    Sonst würde die sperre umgangen werden können wenn sie noch nicht eingerastet hat.

  • Ich glaube es gibt eine Verschwörung zwischen den ganzen Prüfern... Mein Civic flog auch durch wegen fehlender Kopfstützen hinten und fehlendem Krümmerblech. Kannste alles vergessen.

  • Ich glaube es gibt eine Verschwörung zwischen den ganzen Prüfern... Mein Civic flog auch durch wegen fehlender Kopfstützen hinten und fehlendem Krümmerblech. Kannste alles vergessen.


    Das ist ja ein Oberwitz :rolleyes:


  • Mein Civic flog auch durch wegen fehlender Kopfstützen hinten und fehlendem Krümmerblech. Kannste alles vergessen.

    Dann dürfte er aber auch Kopfstützen bei Auslieferung gehabt haben und die sind nunmal sicherheitsrelevant, Du kannst ja mal spaßenshalber bei nem neueren Fahrzeug den Gurtpiepser totlegen, ob der so wohl durch die HU kommen würde? ;)


    Ach ja, bei mir rastet das Lenkradschloß auch erst nach abziehen des Schlüssels ein.

    Jeder Tag ohne Zettel am Zeh, ist ein guter Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von Timecop ()

  • Falls alle stricke reißen.... ich hab noch den Teil Lenksäule mit Zylinder und Schlüssel am Start ;)

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P