LED Balken Befestigung: bohren in die A Säule?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 84 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sambezi1.

  • Hallo,

    ich hab einen schicken LED Bar vom Vorbesitzer, den ich gern montieren würde...

    Das Ding ist so groß und gebogen, dass es oben über die komplette Scheibe geht, es hat kein Prüfzeichen und ist rechtlich betrachtet ein Arbeitslicht...


    Halterungen sind dabei, die passen genau oben in die A Säule, es müssten drei Löcher jeweils gebohrt werden und das dann vernietet werden.


    Neugierig bin ich heute nach einem Baumarktbesuch bei der Dekra gewesen und hab dort einfach mal einen der Mitarbeiter gefragt.


    Folgende Fragen kamen zurück:


    "Was willst Du damit?" - Ich: "Jagd und Forst", Er "dann musst Du das nachweisen, dass Du das für Jagd und Forst brauchst" - vielleicht hätte ich sagen sollen "Weils geil aussieht"

    "Hat der ein Prüfzeichen?" - no

    "Sicher, dass Du da reinbohren willst?" - mal kucken

    "Sicher dass davon keine Gefahr ausgeht?" - eher ja, wird ja vernietet

    "Was wenn man das verliert?" - dann ist es eher weg...


    und "ich hab jetzt gar keine Zeit für sowas, ich würde das nicht machen"


    OK... da weiss ich schon wo ich nicht hin gehen werde...


    Da wäre zu klären, ob man sowas überhaupt eintragen muss, die Halter sind scheinbar selbst gebaut, haben also keine Prüfnummer


    Mal weg von der Frage, wer haftet, wenn das Ding eine Klasse Schulkinder erschlägt, die auf dem Bürgersteig zur Turnhalle wollten und ich das Teil in der Kurve verliere...


    Laufen Kabel durch die A-Säule beim R51 aus 2006? Die würde ich nicht gern anbohren...


    Wenn es auf einem Dachgepäckträger installiert wäre, dann wäre es vielleicht Gepäck? Da hätte weniger Befürchtungen, dass ich den Wagen mit 6 Löchern entwerte wie ein Paar alte Stiefel beim Barras...

    Nur sieht es auf dem Gepäckträger nicht so klasse aus...


    Gibt es Vorschriften für Arbeitsleuchten an Fahrzeugen die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden ? (darf man nicht während der Fahrt anmachen, darf keinen gefährden usw.)


    Hat jemand erfolgreich sowas montiert und wird nicht andauernd deswegen angehalten? Ich könnte das echt gut gebrauchen im Wald, aber ich habe keine Lust, alles beim befahren der Straße wieder abzurüsten...


    Gruß

    Rollo72

  • Da gibt es sogar Wasserleitungen in den A Säulen. Bei Schiebedach die Entwässerungen und auf der rechten Seite die für die Scheibenwaschanlage hinten, dann die Versorgungsleitungen für Schiebedach, Beleuchtung und Ultraschall Sensoren der Alarmanlage sowie das Mikrofon für die Freisprechanlage. Dann natürlich die Zuleitungen für die Kopfairbags.

    Vom Licht her ist es übrigens viel besser wenn die Lightbar so weit hinten angebracht ist das auf keinen Fall Licht auf die Motorhaube fällt.

    Eine Hell erleuchtete Motorhaube stört nachts ungemein. Deswegen haben nach meiner Meinung die gebogenen an der Scheibenoberkante montierten Lightbars keine Daseinsberechtigung.


    Hast Du schon mal "richtige" H4 Birnen probiert? Osram Nightbreaker etc.?

  • Zu deiner Schulklasse.... kein Prüfzeichen, keine ABE, kein Gutachten, keine Abnahme mit Nachweis? Dann haftest du und jede Versicherung wird sich darauf berufen.

    Wenn dein Gepäck vom Dach fliegt bist du ebenso dran....Ladungssicherung usw. Es sei denn ein zugelassener DIN entsprechender und zertifizierter Spanngurt ist gerissen.

    Alles einfach erklärt. Denn wenn du morgens aufstehst und das erste Mal die Sonne siehst, hast du in diesem Land garantiert schon gegen ein Gesetz, Vorschrift oder Bestimmung verstoßen...

    Gruß

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