Ja natürlich verstößt das befüllen der Lachgasanlage mit ,,MEDIZIENISCHEM " Lachgas gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Wie schon gesagt es handelt sich hie rum das wesentlich günstigerere TECHNICHE Lachgas das wiederum duch die beifüllung eines Brechmittels für den Menschlichen gebrauch absolut Ungeeignet ist.
Die hauptsächlichen EIntragungsschwierigkeiten bei mir waren das die Bremsanlagen nicht für den Leistungsschub ausgelegt waren wodurch einen starcke Brembo verbaut werden mußte.
Sowie eine ducrh Unfall abgesicherte Flasch ,, Unterbringung im Kofferaum normal NICHT gestattet "dadurch setzten wir beide Flasche hinter die Fahresitze auf den GFK Auabau!
Auch muß die Anlage über ien beipassventiel verfügen welches unter dem Wagen Druck abbauen kann sollt ein Überdruck Entstehen !