Geplante Änderungen bei Kurzkennzeichen

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  • Wer es noch nicht gehört hat, vielleicht interessiert es einige. Der Entwurf ist wohl derzeit in den Ausschüssen, wenn ich das richtig interpretiere.


    In der "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" soll die Regelung zur Erteilung von Kurzkennzeichen überarbeitet werden.
    Kurz gesagt, nur noch mit HU und vorherige Eintragung des Fahrzeuges, bzw. ohne HU nur für Fahrten zur HU.


    Vollständige Drucksache: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2014/0335-14.pdf


    Infos: http://www.bundesrat.de/Shared…14/0301-0400/0335-14.html

  • super :wand2: damit kann man dann Fahrzeuge ohne hu nur noch mit n hänger holen

    PRIMERA P11 the dark night "edition"


    IT´S A DRIVERS CAR

  • super :wand2: damit kann man dann Fahrzeuge ohne hu nur noch mit n hänger holen


    Das wirst du [lexicon]imho[/lexicon] nur so lange ärgerlich finden, bis das erste Fahrzeug ohne HU einen von dir hochgeschätzten Menschen überollt hat, weil z.B. etwas mit der Bremse nicht stimmte, was bei einer HU aufgefallen wäre :stichel:

  • Das kann aber genauso mit einem Fahrzeug mit letzter HU vor 23 Monaten passieren.


    Hauptproblem ist ja die Fahrzeugbeschaffung mit dieser Änderung.
    Hat man ein gutes Angebot am anderen Ende von D-Land oder gar in der Schweiz. Ist man bisher mit den Kurzkennzeichen los, schaut sich es und nimmt es mit bzw. auch nicht.
    Das wird nicht mehr möglich sein.

    • Offizieller Beitrag

    Bezahlt hast Du es in dem Fall ja so oder so. Nur kann man dann nicht mehr mehrere Fahrzeuge anschauen und mit seinem Wunschfahrzeug zurück.
    Zudem, was wohl der Sinn hinter der Änderung ist, kann man nicht mehr mit seinem Projektauto 5 Tage Fahrt genießen. Das wird die meisten Leute ärgern.


    Gruß,
    Manne.

  • Das kann aber genauso mit einem Fahrzeug mit letzter HU vor 23 Monaten passieren.


    Hauptproblem ist ja die Fahrzeugbeschaffung mit dieser Änderung.
    Hat man ein gutes Angebot am anderen Ende von D-Land oder gar in der Schweiz. Ist man bisher mit den Kurzkennzeichen los, schaut sich es und nimmt es mit bzw. auch nicht.
    Das wird nicht mehr möglich sein.


    Ist völlig klar, daß es dadurch auch Härtefälle geben wird :(


    Letztdlich geht es um Wahrscheinlichkeiten denn 100% Sicherheit wird es nie geben und erstrecht nicht, wenn es sich um von Menschenhand erschaffene Sachen handelt ;)

  • Sie können laut Dokument nicht mal ne Statistik vorweisen, wieviele Fahrzeuge bisher von den KKZ-Nutzern HU hatten oder eben nicht.
    Oder ob es viele Unfälle mit den KKZ gab. Und der angebliche Missbrauch ist auch nicht dokumentiert. Zumindest hab ich dazu nichts gefunden.


    Interessant auch Seite 32 "Zu Nummer 7" ...

  • super :wand2: damit kann man dann Fahrzeuge ohne hu nur noch mit n hänger holen


    Das wirst du [lexicon]imho[/lexicon] nur so lange ärgerlich finden, bis das erste Fahrzeug ohne HU einen von dir hochgeschätzten Menschen überollt hat, weil z.B. etwas mit der Bremse nicht stimmte, was bei einer HU aufgefallen wäre :stichel:



    dann sollten sie Alkohol und Drogen abschaffen das tötet mehr menschen oder waffen oder oder oder das ist Blödsinn und rote nummern gibt es immer noch dann holt halt statt einer von uns ein wald und wiesen Händler das Fahrzeug mit der kaputten bremse und fährt durch Deutschland damit :perfekt:


    es ist wie mit dem 1 kennzeichen für zwei Autos Deutschland schafft es immer das es sinnlos wird :rolleyes:

    PRIMERA P11 the dark night "edition"


    IT´S A DRIVERS CAR

  • Die VIN muss in meinem Kreis schon länger bei der Beantragung eines KZK angegeben werden.
    Lt. Verordnung geht es nicht darum, den tatsächlich von einigen Händlern bestehenden Missbrauch zu bekämpfen, sondern die Möglichkeiten des Missbrauches beschränken. Mit dieser Formulierung drückt man sich schön darum, den Missbrauch zu belegen.
    Außerdem: Bei Strafen für das Montieren des KZK an einem anderen Fahrzeug von 50€ ohne Punkte und ohne weitere Konsequenzen, wird die Wirkung dieser Verordnung m.E. verpuffen. Denn wenn die Strafe niedriger ist, als die Anschaffungskosten für ein neues Kennzeichen, und die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden gering, werden sich die Leute, die den derzeit geschehenden Missbrauch ausführen, diese Strafe billigend in Kauf nehmen.
    Unter der neuen Verordung leiden diejenigen Privatpersonen, die Autos nach Sichtung kaufen und dann erst mit dem KZK nach Hause fahren. Und diejenigen, wie schon gesagt, die ein Projektfahrzeug ohne gültige HU haben und dieses Probefahren wollen, bevor die Zulassung geschieht. Solange die Strafen für den kommerziellen Missbrauch von Kennzeichen nicht steigen, seh ich da keine Hoffnung auf Besserung.

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • Unter der neuen Verordung leiden diejenigen Privatpersonen, die Autos nach Sichtung kaufen und dann erst mit dem KZK nach Hause fahren. Und diejenigen, wie schon gesagt, die ein Projektfahrzeug ohne gültige HU haben und dieses Probefahren wollen, bevor die Zulassung geschieht. Solange die Strafen für den kommerziellen Missbrauch von Kennzeichen nicht steigen, seh ich da keine Hoffnung auf Besserung.


    So schaut es eben aus.


    Dazu kommt die Vorschrift , dass KZK nur noch am gemeldeten Wohnort des Halters zu holen sind. Möchte ich spontan ein Auto kaufen
    geht das nicht.


    Kaufe ich ein Auto und fahre nach dem Kauf wieder nach Hause kann ich das Auto auch direkt anmelden, Der Sinn eine KZK ist damit auch hinfällig.


    Erklärung des Amtes: Viele Schrotthändler missbrauchen die Kennzeichen, indem nicht fahrbereite Autos 5 Tage lang als Schrotteinsallemfahrzeuge dienen.
    Danach wanders das vollgeladene Schrottauto incl Altmetall auf ein Exportschriff Richtung Afrika.


    Auf die Nachfrage, dass man sich in Deutschland überall "anmelden" kann ohne Vorlage von Mietvertrag und Co und dass eine "schwarze Liste" an Leuten die die Kennzeichen missbrauchen
    doch sinniger wäre, kam nichts weiter


    Irgend ein Amtsschimmel denkst sich leicht zu umgehende Hürden aus, die der Bürger dann ausbaden darf

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Meiner Meinung nach war es nur eine Frage der Zeit bis bei KZK auch ne Regelung kommt die diese Kennzeichen so weit Einschränkt das eine Nutzung fast keinen Sinn mehr macht nachdem die Nutzung der Roten Kennzeichen schon drastig eingeschränkt wurde (z.B. Sonntagsfahrverbot mit rotem Kennzeichen... echt toll wenn man nen Wohnmobil das auf der Messe stand mit nach Hause nehmen will)


    Das Leben ist wie eine Seife auf dem Boden einer Gefängnisdusche

  • Meiner Meinung nach war es nur eine Frage der Zeit bis bei KZK auch ne Regelung kommt die diese Kennzeichen so weit Einschränkt das eine Nutzung fast keinen Sinn mehr macht nachdem die Nutzung der Roten Kennzeichen schon drastig eingeschränkt wurde (z.B. Sonntagsfahrverbot mit rotem Kennzeichen... echt toll wenn man nen Wohnmobil das auf der Messe stand mit nach Hause nehmen will)


    Wo steht das geschrieben??

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Hauptproblem ist ja die Fahrzeugbeschaffung mit dieser Änderung.
    Hat man ein gutes Angebot am anderen Ende von D-Land oder gar in der Schweiz. Ist man bisher mit den Kurzkennzeichen los, schaut sich es und nimmt es mit bzw. auch nicht.
    Das wird nicht mehr möglich sein.

    Das dürfte den Gebrauchtwagenhandel wohl ziemlich behindern. Wenn man sich überlegt, wer davon profitiert, kann man in D-Land immer gut raten, welche Lobby beim Gesetzesentwurf federführend "assistiert" hat.

  • Meiner Meinung nach war es nur eine Frage der Zeit bis bei KZK auch ne Regelung kommt die diese Kennzeichen so weit Einschränkt das eine Nutzung fast keinen Sinn mehr macht nachdem die Nutzung der Roten Kennzeichen schon drastig eingeschränkt wurde (z.B. Sonntagsfahrverbot mit rotem Kennzeichen... echt toll wenn man nen Wohnmobil das auf der Messe stand mit nach Hause nehmen will)


    Wo steht das geschrieben??


    müsste ich erst in der Anzeige nachschauen die wir aktuell haben. Ein Mitarbeiter von uns ist von der Polizei aufgehalten worden.


    Ist aber anscheinen auch erst neu die Regelung.



    Genauso wie das [lexicon]Kurzzeitkennzeichen[/lexicon] für Einzelfirmen nun personalisiert sind. Also nicht mehr nur auf die Firma ausgeschrieben werden, sondern auf den Innhaber der Firma.
    Bin ich gestern darüber beleehrt worden, da das Anmeldeformular auf die Firma lief und nicht auf meinen Vater. Zudem hatte ich keine Ausweiskopie von ihm dabei.
    Aber zum Glück gibt es ja noch Faxgeräte.


    Das Leben ist wie eine Seife auf dem Boden einer Gefängnisdusche

  • Hmm, habe jetzt noch mal gegoogelt, da ist absolut nichts drüber zu finden.
    Sicher das es keinen anderen grund hatte (Anhänger dran etc.)


    Hier mal die neueste Fassung die im Netz zu finden ist.


    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • das sind mal im allgemeinen die zulassungsbestimmungen.


    bei roten kennzeichen gelten aber ja noch mehr (z.B. darf ich an einen LKW keine roten kennzeichen montieren und diesen geschäftlich einsetzen, sprich ware transportieren usw.)


    Vermutlich ist es wieder ein Zusammenspiel von mehreren Bestimmungen und Gesetzen.


    Das Leben ist wie eine Seife auf dem Boden einer Gefängnisdusche


  • ...
    bei roten kennzeichen gelten aber ja noch mehr (z.B. darf ich an einen LKW keine roten kennzeichen montieren und diesen geschäftlich einsetzen, sprich ware transportieren usw.)
    ...


    "geschäftlich einsetzen"
    fällt auch ganz sicher nicht unter
    Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten, und ist damit automatisch ausgeschlossen.


    Wenn ich den Kipper aber zu einem Wochenend-Treffen in eine Kies-/Sandgrube fahre, kann ich den doch zum Spaß vollladen bzw. im Sand spielen.
    Schon oft genu so gesehen ;)


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.377 km

  • Ist doch alles kääse,
    unseren werten Politiker wollen uns Autofahrern doch das Auto fahren vermiesen.
    Ich hab noch ca. 250 Km von mir entfernt, 2 Autos stehen,die ansich Fahrtechnisch IO wären,aber Rosttechnisch net ,wollte die mit KZK zu mir holen.


    Das mit den Auslandskennzeichen haben se schon versauert ( rote markierung da wo bei KZK gelb ist ),
    das mit den gänzlich Roten juckt mich wenig,ich hab die immer von meinem Nissan ( jetzt Daihatsu/Landwind/Lada ) Händler gebraucht,wenn ich eine meiner Kisten zu denen fürn TÜV hingefahren hab.

  • Das mit den Auslandskennzeichen haben se schon versauert ( rote markierung da wo bei KZK gelb ist ),
    das mit den gänzlich Roten juckt mich wenig,ich hab die immer von meinem Nissan ( jetzt Daihatsu/Landwind/Lada ) Händler gebraucht,wenn ich eine meiner Kisten zu denen fürn TÜV hingefahren hab.


    Was ist bei der regelung für die Überführungskennzeichen ins Ausland denn schlecht?
    Deulich besser als die Vorgänger, die ovalen Zollkennzeichen.


    Ich denke nicht das dein Händler dir zukünftig die Kennzeichen noch mal gibt. Denn Fahrzeuge die mit einem Händlerkennzeichen versehen isnd müssen entweder von einem Mitarbeiter des AH / Werkstatt gefahren werden oder es muß einer daneben sitzen (Probefahrt).


    Es wurde aber auch viel Blödsinn damit gemacht, daher verwundert es mich nicht das da jetzt genauer hingeschaut wird.
    Zu meiner Zeit in einem VW / Audi AH wurden die Hefte nur bei jeder dritten Fahrt mit den Daten des Fahrzeuges ausgefüllt, damit man nicht so oft neue auf der Zulassungsstelle holen muß.
    Wenn die Fahrzeuge getankt wurden (2 km Wegstrecke wurde Grundsätzlich nichts ausgefüllt. beim Überführen zur Aufbereitung nach Koblenz nur bei maximal einem Fahrzeug.


    Fahrzeug A nach KO, Kennzeichen an das dort stehende fertige Fahrzeug B, wieder hoch in den WW, Kennzeichen an Fahrzeug C, runter nach Koblenz und dann mit einem Kollegen im (regulär zugelassenen) Werkstattwagen wieder hoch.
    Meist hat man dann nur die Daten von Fahrzeug C in den Schein eingetragen.


    Gleiches galt auch für die Überführung von Neufahrzeugen aus einer anderen Niederlassung.

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    Peter Melander Graf von Holzappel

    • Offizieller Beitrag

    Sehr gut das das da etwas neues kommt.


    KZK werden gerade von den Osteuropäern stark missbraucht. Sie werden blanko weiter verkauft oder der eingetragene Zulasser ist überhaupt nicht vor Ort usw.


    @ Friese


    Es gibt keine Neuerungen beim roten Kz.