Wer es noch nicht gehört hat, vielleicht interessiert es einige. Der Entwurf ist wohl derzeit in den Ausschüssen, wenn ich das richtig interpretiere.
In der "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" soll die Regelung zur Erteilung von Kurzkennzeichen überarbeitet werden.
Kurz gesagt, nur noch mit HU und vorherige Eintragung des Fahrzeuges, bzw. ohne HU nur für Fahrten zur HU.
Vollständige Drucksache: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2014/0335-14.pdf
Infos: http://www.bundesrat.de/Shared…14/0301-0400/0335-14.html