Lieferterminüberschreitung

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 4.870 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von pegasus.

  • Schau mal auf deinem Vertrag, da steht es. Kann dir aber keine genauen Angaben machen.


    Meine Meinung:


    Ich wollte das Auto und habe es bestellt, bin zwar auch freudig ungeduldig am warten. Der QQ kommt schon und dann habe ich ganz lang Freude. Habe Mühe nur weil das Werk länger braucht eine Minderung vom Händler zu verlangen. Zumal mir der Händler ganz klar (mündlich) gesagt hat das es viel viel länger dauern könnte, als den von ihm genannte Termin.

  • Bei uns in at. kann der Verkäufer bei serienmässigen Fahrzeugen um 3 Wochen, bei Sonderausstattungen sogar um bis zu 2 Monate überziehen. Ich nehme an, dass es in de. nicht anders im Vertrag festgehalten ist.

  • Deine Ungeduld kann ich verstehen, aber glaubst du, dass dir dein Händler deinen Qashqai vorenthält ? Er kann doch auch nichts dafuer. In England arbeiten sie wie die Bekloppten, um Qashqais zu liefern. Dein Händler kann sich das Auto nicht aus den Rippen schneiden. Wo sollen deine Rechte liegen ? Wahrscheinlich denkst du an Minderung des Kaufpreises, aber das ist eine ganz hässliche Tour, mit der du auch nicht durchkommst. Freu dich auf ein gutes Auto, welches so gut und beliebt ist, dass es eben Lieferengpässe gibt.

  • Zitat

    Original von scandicDein Händler kann sich das Auto nicht aus den Rippen schneiden. Wo sollen deine Rechte liegen ? Wahrscheinlich denkst du an Minderung des Kaufpreises, aber das ist eine ganz hässliche Tour, mit der du auch nicht durchkommst. Freu dich auf ein gutes Auto, welches so gut und beliebt ist, dass es eben Lieferengpässe gibt.


    Also bei aller Fairness dem Händler gegenüber: er ist nun mal mein Vertragspartner und somit hat er in dieser Beziehung sicherlich irgendwie das goldenen Popokärtchen gezogen, weil er sich im Falle einer Lieferverzögerung mit Problemen auseinandersetzen muss, deren Ursprung auf Nissans Seite liegen.


    Sobald in einem Vertag ein Liefertermin genannt wird, sehe ich diesen auch als verbindlich an, ansonsten könnte ja direkt darauf verzichtet werden, einen Termin festzusetzen.


    Lange Rede, kurzer Sinn: ich bin sicherlich bereit eine Verzögerung von 2 Wochen in Kauf zu nehmen. Längere Verzögerungen bin ich aber nicht bereit zu tragen, da a) auch ich planen muss und b) ich nicht bereit bin, eine Lieferpolitik zu unterstützen, nach der ich "irgendwann" einmal einen Wagen bekomme.


    P.S.: Ich war übrigens 2004 auch einer der Ersten, die den Seat Altea 2.0 TDI gefahren haben. Diesen Wagen habe ich 1 Woche VOR dem zugesagten Liefertermin bekommen. Anscheind hat Seat bei der Produktionsplanung also ein besseres Händchen als Nissan.

    Viele Grüße
    Markus


    -------
    Seit 15. Juni 07: Qashqai 2.0 dCi Acenta, Komfort-Paket, Glasdach + 17" Leichtmetallfelgen, Farbe: Kyo Silber

    Einmal editiert, zuletzt von Retro-Markus ()

  • Zitat

    Original von Retro-Markus
    P.S.: Ich war übrigens 2004 auch einer der Ersten, die den Seat Altea 2.0 TDI gefahren haben. Diesen Wagen habe ich 1 Woche VOR dem zugesagten Liefertermin bekommen. Anscheind hat Seat bei der Produktionsplanung also ein besseres Händchen als Nissan.


    oder der verkauf lief schleppender an als erwartet :D

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Phrysooder der verkauf lief schleppender an als erwartet :D


    Zumindest beim 2.0 TDI war das definitiv nicht der Fall.

    Viele Grüße
    Markus


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    Seit 15. Juni 07: Qashqai 2.0 dCi Acenta, Komfort-Paket, Glasdach + 17" Leichtmetallfelgen, Farbe: Kyo Silber


  • Auch bei diversen Qashqai-Kunden kamen manche Fahrzeuge früher als geplant. Ich hab hier im Forum schon mal geschrieben, dass es auch vom jeweiligen Modell abhängig ist. Manche Modelle kommen termingerecht und andere Varianten haben sich um ca. ein Monat verschoben. Ist so, und können wir nicht ändern. Übrigens fahren die ersten QQ-Kunden seit Anfang März, welche allerdings bereits im Dezember bei der Vorpremiere den Vertrag unterschrieben hatten :]

  • .. ich würde mich wundern, wenn ein Händler im Vertrag einen verbindlichen Termin festhalten würde. Bei mir stand immer "unverbindlich", sprich nicht einklagbar. Du kannst den Händler nach vier Wochen in Verzug setzen und nach weiteren vier Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten ohne jeden Anspruch auf Schadensersatz - das ist mein Wissensstand, seitdem mein (noch) derzeitiger Wagen damals 2 Monate später geliefert wurde, als es im Vertrag stand (wie gesagt: "unverbindlich"). Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die gewieften Anwälte der Autohersteller solchen Überlegungen nicht entsprechende Riegel vorgeschoben haben.


    Gruß, Bernhard

    QQ Tekna 4x2 2.0 CVT laserrot - im Web unter www.QQ4x2.de


    Fragen zu MP3 / iPod im QQ werden hier beantwortet.


    Umbau des QQ-Radios auf AUX-IN bzw. LINE-OUT hier.

  • Zitat

    Original von bv33
    .. ich würde mich wundern, wenn ein Händler im Vertrag einen verbindlichen Termin festhalten würde. Bei mir stand immer "unverbindlich", sprich nicht einklagbar. Du kannst den Händler nach vier Wochen in Verzug setzen und nach weiteren vier Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten ohne jeden Anspruch auf Schadensersatz - das ist mein Wissensstand, seitdem mein (noch) derzeitiger Wagen damals 2 Monate später geliefert wurde, als es im Vertrag stand (wie gesagt: "unverbindlich"). Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die gewieften Anwälte der Autohersteller solchen Überlegungen nicht entsprechende Riegel vorgeschoben haben.


    Gruß, Bernhard


    In meiner Auftragsbestätigung steht:


    Verbindlicher Liefertermin: 29.06.2007


    es geht also doch

    QQ Tekna 2.0 dci All-Mode 4x4, Executive Paket, Schwarz, Chocolate, Anhängerkupplung (2t. bei 8%), Heckklappen Kantenschutz, Chromleiste für werkseitigen Seitenschutz, Einstiegsleisten, Sonnenschutzblenden, Felgen Giacuzzo Reflexx-Line 7,5 x 18, Goodyear Eagle F1 GS-D3, 235/50 R 18 Zulassung 28.06.2007, Bestellung 09.03.2007

  • Mein verbindlicher LIefertermin ist der 8. Juni. Ich hätte den Vertrag auch nicht unterschrieben, wenn der Händler keinen Termin eingetragen hätte. Ich gehe im Moment einmal davon aus, dass es mit dem Termin klappen wird, da der Wagen beim Händler bereits in der Disposition drin war und insofern keine Neubestellung war.

    Viele Grüße
    Markus


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    Seit 15. Juni 07: Qashqai 2.0 dCi Acenta, Komfort-Paket, Glasdach + 17" Leichtmetallfelgen, Farbe: Kyo Silber

    • Offizieller Beitrag

    Sieht nach einem relativen Fixgeschäft aus...
    Google mal nach "§323 BGB" und "Fixgeschäft" ;)

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Zitat

    Original von Retro-Markus
    Mein verbindlicher LIefertermin ist der 8. Juni. Ich hätte den Vertrag auch nicht unterschrieben, wenn der Händler keinen Termin eingetragen hätte. Ich gehe im Moment einmal davon aus, dass es mit dem Termin klappen wird, da der Wagen beim Händler bereits in der Disposition drin war und insofern keine Neubestellung war.


    Die Aussage "verbindlich" ist für beide Seiten mit Vorsicht zu geniessen, es gibt zu viele Einflüsse von aussen, dass man einen fixen Termin zusagen könnte. (Fähre kentert, LKW-Hänger baut Crash, Hagelschaden etc.) Dies sind Horrorszenarien mit Seltenheitswert, aber auch ins Kalkül zu ziehen. Wie heisst es doch so schön: "nix ist fix" :clown:
    Spass beiseite, aber Kunde u. Verkäufer können sich bei bestellten Autos nur über "cirka"-Termine übereinkommen. Übrigens hat das Lieferwerk bereits zugesicherte Termine auch schon auf ein Monat verschoben, wie einem meiner Kunden bei einem QQ Acenta CVT passiert.
    So, nun Schluss mit der Schwarzmalerei, hoffen wir dass die nächsten Wagen auch (ziemlich) pünktlich kommen. :bier2:

  • Es kommt halt in erster Linie darauf an, was der "profesör" in seinem Vertrag drinstehen hat. Wenn er ohne genauen Termin unterschreiben hat (der auch schriftlich im Vertrag drinsteht), dann muss er halt warten. Man sollte halt nichts unterschreiben, wenn der Händler mit "Ich gehe davon aus, dass der Wagen dann und dann kommt" auf den Liefertermin antwortet.

  • Ich hätte da auch noch was :D


    Verbindlicher Liefertermin: 22.08.2007
    Der Super QQ steht am 01.07.2007 auf dem Hof,
    Händler zum Kunden Sorry: Verbindlicher Termin ist 22.08.07, dann bekommen sie den QQ erst !!! :stichel:

  • Zitat

    Original von Holly
    Ich hätte da auch noch was :D


    Verbindlicher Liefertermin: 22.08.2007
    Der Super QQ steht am 01.07.2007 auf dem Hof,
    Händler zum Kunden Sorry: Verbindlicher Termin ist 22.08.07, dann bekommen sie den QQ erst !!! :stichel:


    eben, verbindlich gilt ja für beide seiten... :D :lachwalzen: :lachwalzen: :lachwalzen:

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Holly
    Ich hätte da auch noch was :D


    Verbindlicher Liefertermin: 22.08.2007
    Der Super QQ steht am 01.07.2007 auf dem Hof,
    Händler zum Kunden Sorry: Verbindlicher Termin ist 22.08.07, dann bekommen sie den QQ erst !!! :stichel:


    Die Reaktion des Händlers ist mir ebenso unverständlich. Einerseits sollte der Kunde nicht verärgert werden und seine Ware bekommen. Weiters ist es (normalerweise) im Interesse des Händlers, seine Autos sobald wie möglich auszuliefern. :mmmm:

  • Diese Variante halte ich für unwahrscheinlich:
    Der Händler muss m.E. das Fahrzeug mit Lieferung auf den Hof oder kurz danach bezahlen. Das Geld vom Kunden bekommt er natürlich erst nach Auslieferung - einmal dürft Ihr raten, was passiert...
    Einzige Ausnahme:
    Der Kunde nimmt das Fahrzeug nicht an (weil er eben erst zum 22.08. flüssig ist) - dann darf m.E. der Händler keine Übergabe erzwingen.


    Schöne Grüße aus Berlin
    André

  • Sollte eigentlich nur ein Scherz sein !!!


    Aber


    1. Verbindlicher Termin ist eigentlich für Beide Seiten Verbindlich d.h. Formalrechtlich hat der Kunde erst ein Anrecht auf das Fahrzeug am Datum im Kaufvertrag. Somit könnte der Händler den Wagen wenn er wollte bis zum Termin Ausstellen.
    2. Der Käufer könnte bei solch einer Sache noch nicht einmal vom Kaufvertrag zuürcktretten da der verbindlicher Termin 22.08. ist.


    Ein Kaufvertrag ist immer für beide Seiten gleichbleibend Bindend!!
    Kommt der Wagen nach dem Termin will der Käufer ne Entschädigung sehen aber zahlt er auch mehr wenn der Wagen früher kommt ?


    Wie schon geschrieben mein Posting war nur als Scherz gedacht aber so ganz Unrecht habe ich nicht!!
    Nur wird natürlich kein Autohaus seinen Kunden warten lassen und ihn verärgern wollen. :D