Bußgelgbescheid evtl. Führerscheinentzug

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 7.409 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Hallo,


    ich wurde gestern geblitzt. War eindeutig ich und wenn kein Glücksfall eintritt wovon ich nicht ausgehe werde ich Punkte kriegen. Bin jetzt noch in der probezeit und vorgelastet. Heißt das mein Schein eingezogen werden würde.


    Nun läuft meine Probezeit aber zum 29. Nov aus.


    Wenn ich den eigentlichen Bußgeldbescheid danach erhalte können die mir dann trotzdem den Schein wegnehmen weil der verstoß ja noch in der Zeit begangen wurde oder krieg ich dann einfach die Punkte ohne das ich befürchten muss den Schein abzugeben.


    Bevor jetzt Diskussionen entstehen. ich weiß was ich gemacht habe bin mir der schuld bewusst und weiß das ich früher darauf hätte kommen müssen mal vom ghas zu gehen.


    Ich möchte einfach nur wissen wie das mit der vollstreckung aussieht. Wird davon ausgegangen wann der Verstoß begangen wurde oder wann die Vollstreckung des Bescheides passiert.

  • Normalerweise wird das rückwirkend zu dem Zeitpunkt der Tat geschehen.
    D.h. dein Führerschein ist wohl oder übel erstmal futsch.

  • Du meinst: Peters Führerschein ist futsch! :D

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  • Nene. Peter scheint ja diesmal nicht schuld zusein ;) les ich zumindest hier net.


    Aber ok, eigentlich ist es immer Peter, also Peters Führerschein ist futsch.

  • Zitat

    Original von arne_P10
    Du meinst: Peters Führerschein ist futsch! :D



    Das der noch einen hat wundert mich!




    Und ja, der Zeitpunkt der Tat ist entscheident, nicht wann der Bescheid bei dir mit der Post eintrifft.





    Mit was, oder wie schlimm bist du denn "vorbelastet"?

  • Ich bin in soweit vorbelastet das ich schonmal mit viel zu hoher geschwindikeit geblitzt wurde. Hatte schon aufbauseminar und nach meinem letzten vergehen hab ich auch ein schreiben bekommen wo man mir gesagt hat das ich noch zwei kleine oder einen großen Verstoß gegehen "muss" dann ist der Schein weg

  • wird net erstmalnur peters probezeit verlängert?


    oder bedeutet das jetzt das peter bei der probe als untauglich eingestuft wurde? :O

  • Dadurch das ich als erstes einen Unfall verursacht habe wurde meine Probezeit schon verlängert warum ich ja auch das aufbauseminar machen musste

  • Zitat

    Original von moxon
    jop der Schein wird (gott sei Dank) weg sein.


    Wers nach sogar nach einer Nachschulung nicht lernt hat rein gar nichts auf der Straße zu suchen.


    Ja der Flame musste sein ;)

    :perfekt:


    Also wenn man schon ne Probezeitverlängerung und nen Aufbauseminar hatte und trotzdem nicht lernt, ist man ne Gefährdung.

  • *zustimmt*
    Wenn mans so nicht lernt, dann sollte der schein wirklich eingezogen werden

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • Zitat

    Original von Pinggoin


    Ich möchte einfach nur wissen wie das mit der vollstreckung aussieht. Wird davon ausgegangen wann der Verstoß begangen wurde oder wann die Vollstreckung des Bescheides passiert.


    Der Tatzeitpunkt ist maßgeblich, nicht das Datum des Bußgeldbescheids.


    Die Pappe bist du, äääh Peter, jetzt erst mal los. Aufgrund deiner Vorbelastung wird es wohl für die Wiedererteilung erst mal ne MPU geben und das ist m.E. gut so und die berechtigte Strafe für Belehrungsresistenz. OK, Letzteres wolltest du nicht wissen, aber ich bin hier bekannt für meine umfassenden und alle Perspektiven abdeckenden Antworten.


    Nein, ich habe kein Mitleid.

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    • Offizieller Beitrag

    Um wieviel Überschreitung geht es hier denn ungefähr?

  • würde mich auch interessieren.


    bin ja bis januar selbst noch auf probe unterwegs (nein,musste nicht neu machen,hab halt erst so spät die pappe gemacht :P ) und bin der meinung gelesen zu haben das es ab 20km/h überschreitung nen fahrverbot etc. gibt....

  • Zitat

    Original von Sacralis
    würde mich auch interessieren.


    bin ja bis januar selbst noch auf probe unterwegs (nein,musste nicht neu machen,hab halt erst so spät die pappe gemacht :P ) und bin der meinung gelesen zu haben das es ab 20km/h überschreitung nen fahrverbot etc. gibt....


    SIcher Sicher... Fahrverbot und Gefängnisstrafe :tongue:


    So schwer ist das nämlich nicht und wer in der Fahrschule aufpaßt kann das auch schnell begreifen.
    In der Probezeit 1 A oder 2 B Verstöße --> Verlängerung und Aufbauseminar
    Dann 1 weiterer A oder B B Verstöße und Lappen weg wenn nichts unternommen wird


    Bevor ich groß schreibe.


    Schaut es euch selbst an:


    http://www.verkehrsportal.de/f…chein/probezeitgrafik.php


    @ Threadstarter: du wärst jetzt bei (2)

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

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  • Zitat

    Original von moxon
    jop der Schein wird (gott sei Dank) weg sein.


    Wers nach sogar nach einer Nachschulung nicht lernt hat rein gar nichts auf der Straße zu suchen.


    Ja der Flame musste sein ;)


    :love:

  • Also schnell fahren ist nicht gleich schnell fahren. Grundsätzlich gebe ich euch allerdings recht.
    Bei mir warens damals 1/4 Jahr vor Ende der Probezeit exakt 21 Km/h zu viel innerorts. Also wegen 1 Km/h Nachschulung + Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
    Von der Autobahn gekommen, mit dem Beifahrer gelabert und Zack - Das hats schnell.
    Aber danach war ich schon vorsichtiger, es hätte bei Verlust auch noch den LKW Führeschein erwischt 8o Das wäre teuer geworden.


    Die Beste Medizin ist ein Unfall - wenn man nicht schwer verletzt wird aber weiß was Passieren kann. Viele haben keine zweite Chance um aus ihren Fehlern zu lernen....

  • Zitat

    Original von hansfratzen
    Also schnell fahren ist nicht gleich schnell fahren. Grundsätzlich gebe ich euch allerdings recht.
    Bei mir warens damals 1/4 Jahr vor Ende der Probezeit exakt 21 Km/h zu viel innerorts. Also wegen 1 Km/h Nachschulung + Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
    Von der Autobahn gekommen, mit dem Beifahrer gelabert und Zack - Das hats schnell.
    Aber danach war ich schon vorsichtiger, es hätte bei Verlust auch noch den LKW Führeschein erwischt 8o Das wäre teuer geworden.


    Die Beste Medizin ist ein Unfall - wenn man nicht schwer verletzt wird aber weiß was Passieren kann. Viele haben keine zweite Chance um aus ihren Fehlern zu lernen....


    ...ich versuche mal, auf deine Argumentation einzugehen ... leidenschaftslos ... obwohl mir das schwer fällt.


    a) Wer sich darüber beschwert, bei 21 km/h "zu schnell" eigentlich nur 1 km/h zu schnell gewesen zu sein und deshalb Nachschulung und probezeitverlängerung bekommen zu haben, hat irgendwas nicht verstanden.


    Es war schlichtweg 21 km/h zu schnell, nicht "nur" 1 km/h.


    b) Irgendwo muss die Grenze sein, wenn die Behörde "ernst macht". Das ist halt nunmal bei 21 km/h. Wenn du jetzt für dich herausnimmst: "da könnte man ja nochmal 2 km/h Toleranzgrenze draufsetzen", dann verkennst du, dass bereits Toleranzgrenzen für das Messverfahren zugunsten des Betroffenen berücksichtigt wurden und dabei der Tacho garantiert eine Überschreitung von 30 km/h angezeigt hat.


    ...als Nächstes kommt dann derjenige, der eine Toleranz zu der Toleranz trotz Messfehlerabzug haben möchte. Irgendwann sind wir dann bei einem Wert: "Ich war doch nur 121 km/h zu schnell, bis 120 km/h wär es billiger gewesen, die sind doch so kleinlich..."


    ...aber wahrscheinlich habe ich 39 Jahre lang meinen Beruf einfach nur falsch verstanden ...

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